einwanderungsfragen(lang)

Man kann ja auch aus dem Ausland kommen...

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nicky112
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einwanderungsfragen(lang)

Beitrag: # 45530Beitrag nicky112 »

hallo
zuerst einmal weiss ich nicht ob ich mit meinen anliegen an der richtigen stelle bin..falls nicht entschuldigung
vollgenes was mir unklar ist...
ich bin seit 2 jahren in einer fernbeziehung mit einen ungarn ..der in österreich arbeitet...unser grösster wunsch ist es gemeinsam in deutschland zu leben..seit ca 2monaten bringe ich ihn deutsch bei..jeden tag ein wenig...also hat er noch nicht wirklich sprachkenntnis...
da wir beide auf den gebiet unwissend sind ...meine fragen
1)grundkenntnis in deutsch muss vorhanden sein?
1a) oder genügt es das er bereit ist es zu erlernen?
2)braucht er ein visum?
a)wenn ja wird es nur ein befristetetes visum sein?
3)besteht jeder zeit die gefahr (falls er keinen job hier findet) das er ausgewisen wird?
4) wie geht man am besten vor wenn man eine auswanderung plant?
a) was sind die vorraussetzungen?

glaub das wars erstmal
vielen dank im vorraus
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Siggi!
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Beitrag: # 45531Beitrag Siggi! »

Hallo,

er braucht kein Visum und muss keine Sprachkenntnisse nachweisen, da er EU Bürger ist. Wenn er nachweisen kann, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, darf er in jedem EU Land leben (mehr zum Thema findet man im Netz unter EU Freizügigkeit). Ist somit ein Job da, dann geht der Rest von allein. In Österreich Deutsch zu lernen, um so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sollte ja hoffentlich nicht das große Problem sein. Also zuerst der Job und dafür ggf. vorweg der Spracherwerb. Seine ausländerrechtliche Stellung in Deutschland ist auch nicht anders, als jetzt in Österreich.

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 45534Beitrag henry »

@Nicky, hab zu dem, was Siggi bereits sagte, noch was schoenes gefunden, was dir sicherlich gefallen wird; Zitat:

Was ist neu ab dem 01.05.2011?
Ab dem 01. Mai 2011 benötigen Esten, Letten, Litauer , Polen, Slowaken, Slowenen,
Tschechen und Ungarn keine Arbeitserlaubnis- oder Arbeitsberechtigung-EU mehr.
Sie genießen wie Deutsche, Franzosen, Schweden und andere freien Zugang zu
jeder Beschäftigung.

http://www.berlin.de/labo/auslaender/di ... -info.html
Gruesse Henry
nicky112
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Beitrag: # 45625Beitrag nicky112 »

hallo danke für den link
habe noch ein paar fragen
mein freund hat eine grössere summe auf seite gelegt ich sag jetzt mal 1o.oooEuro....
1)kann er damit vorweisen das er für sich alleine sorgen kann?bis er einen arbeitsplatz gefunden hat?
2)kann ich mit ihm eine gemeinsame wohnung ziehen wo er und ich gemeinsam die miete bezahlen?
3)wenn ja muss er sich als erstes im einwohnermeldeamt melden? oder was ist der erste schritt?

danke nicky
nicky112
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Beitrag: # 45644Beitrag nicky112 »

erbitte antwort :oops:
rabiene
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Beitrag: # 45649Beitrag rabiene »

Deine Fragen werden eigentlich von henry beantwortet..

er braucht weder Arbeits-noch Aufenthaltserlaubnis....also kann er mit seinen 10.000 machen was er will

warum solltest du nicht in eine Wohnung mit ihm ziehen koennen...?

Ja er sollte sich schon beim EWA melden..
nicky112
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Beitrag: # 45654Beitrag nicky112 »

vielen dank für die antwort
naja weil ich nicht weiss wie es rechtlich aussieht wenn wir zusammen eine wg machen ..ich bin leider zur zeit arbeitssuchend..so das ich momentan von harzIV lebe(hoffe das ändert sich bald)
er würde gerne ein konto eröffnen..was muss er dafür nachweissen? reicht ein fester wohnsitz?
und soviel ich weiss braucht er eine krankenversicherung richtig? oder erst wenn er arbeit hat?

danke gruss
rabiene
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Beitrag: # 45655Beitrag rabiene »

Was soll sein..du kannst doch eine WG machen mit wem du willst...den einzigen den man davon wohl in kenntniss setzten muss waere der vermieter..
Was er fuer ein Konto braucht wird er bei der Bank/Sparkassen erfahren..da hat ja jede ihre eigenen Bestimmungen.

KV waere ja nicht schlecht zu haben..da kann dir auch die KV weiterhelfen da er sich ja erstmal selber versichern muss weil er noch keine Arbeit hat...
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Siggi!
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Beitrag: # 45657Beitrag Siggi! »

rabiene hat geschrieben:Was soll sein..du kannst doch eine WG machen mit wem du willst...den einzigen den man davon wohl in kenntniss setzten muss waere der vermieter..
Vorsicht! Da kann das Amt dann eine Bedarfsgemeinschaft annehmen und das kann zu Kürzungen führen. Aber für solche Fragen sind wir das falsche Forum. Für Sozialleistungen gibt es wesentlich kompetentere Foren...
er würde gerne ein konto eröffnen..was muss er dafür nachweissen? reicht ein fester wohnsitz?
Thema Kontoeröffnung: Man braucht von Gesetz wegen noch niemals einen Wohnsitz. (Ich habe Konten in 7 verschiedenen Ländern). Aber jede Bank kann das natürlich für sich als Voraussetzung definieren und dann eine Geschäftsbeziehung ablehnen. Da muss man eben kurz anrufen und das im Vorfeld abklären.
und soviel ich weiss braucht er eine krankenversicherung richtig? oder erst wenn er arbeit hat?
Ohne KV in DE leben geht bestenfalls, wenn man sich nicht anmeldet und eine Auslands KV hat (Achtung: Geltungsdauer oft bis 45 Tage Anwesenheit im Ausland) oder man in der Lage ist, alles selbst zu zahlen. Wir haben keinerlei KV und noch nie hat sich ein Arzt geweigert, unser Geld zu nehmen und statt dessen nach einer KV gefragt. Ansonsten gilt für Wohnsitz in DE: KV Pflicht! Da drohen dann Nachzahlungen ab Anmeldung des Wohnsitzes und es können auch Strafzahlungen verhängt werden.

Gruß
Siggi
Zuletzt geändert von Siggi! am Di Feb 07, 2012 4:07 pm, insgesamt 3-mal geändert.
rabiene
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Beitrag: # 45658Beitrag rabiene »

:oops: ...der H4 part ist mir entgangen...

aber es muesste doch gehen..sie teilen dann die Miete und den Betrag bekommt sie dann abgezogen....
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Siggi!
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Beitrag: # 45659Beitrag Siggi! »

rabiene hat geschrieben:aber es muesste doch gehen..sie teilen dann die Miete und den Betrag bekommt sie dann abgezogen....
Wenn die ein eheähnliches Verhältnis unterstellen, dann ist der Lebenspartner unterhaltsverpflichtet. Aber wie schon gesagt: Bei diesem Thema bin ich (glücklicherweise) überhaupt nicht kompetent.

Bei mir würde eben nur manchmal ein ausländischer Gast zu Besuch sein. Das hat keine Behörde zu interessieren. Aber eine Anmeldung, das würde ich in der Situation nicht riskieren.

Gruß
Siggi
nicky112
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Beitrag: # 45660Beitrag nicky112 »

ja richtig wir teilen uns die miete..ich wohne zur zeit auch mit meiner freundin zusammen in einer wg..gesetzlich ist es nichts anderes
...und eine kv will er hier auch haben ...wenn er ausreichend deutsch kann will er so schnell wie möglich eine arbeit suchen...und ich denke mit seinen 2 ausbildungen (fliesenleger,bauplanzeichner(kein architekt eine stufe davor)hat er ganz gute chancen.
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Jupp
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Beitrag: # 45672Beitrag Jupp »

Da kann das Amt dann eine Bedarfsgemeinschaft annehmen und das kann zu Kürzungen führen
Da habe ich letztens auch was von gelesen, was man da alles beachten muß, damit es keine Kürzungen gibt, schon lustig.

Es gibt für solche Fälle ein Arbeitslosenforum, da fällt man schon mal vom Glauben ab, aber es kann sicherlich auch helfen, dem, der in dieser Lage ist.
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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