Auswandern,1. kleine Schritte für Auswanderziel: Cesme/IZMIR

Türkiye - europäisch und asiatisch in einem, wenn auch in einem stark ungleichen Verhältnis ;-)

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Jupp
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Beitrag: # 44842Beitrag Jupp »

Das Problem ist ja, solange man sucht, wird man immer was finden, was vielleicht noch besser sein könnte. Man muß dann einfach mal sagen, ok, das ist es.

Macht also Sinn, was Du schreibst.
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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suna238
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Auto

Beitrag: # 45132Beitrag suna238 »

Liebe Egeli.
Es ist sehr schwierig ein Auto mitzunehmen.... d.h. es istleicht, aber man muss den Gegenwert des Autos beim Zoll hinterlegen, damit man soz keinen Handel betreiben und das Auto gewinnbringend verkaufen kann. Zumindest war das 2007 so-Bekannte von mir sind mit einer alten Karre eingereist, die sie wirklich nicht wieder mit zurücknehmen wollten(übrigens über Istanbul nach Izmir). Da wurde der Wert der Karre so hoch geschätzt, dass sie sie nach einem Jahr wieder ausgeführt haben und sich tierisch geärgert haben, da das Auto viel weniger Wert war und viel Geld nun fest sass...von all dem schrecklichen Papierkram mal ganz abgesehen. Das lohnt sich also überhaupt nicht....
LG SOnja
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Siggi!
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Beitrag: # 45133Beitrag Siggi! »

Hallo Sonja,

weißt Du, wie lange man als Tourist/Resident mit einem Wagen mit ausländischer Zulassung in TR bleiben darf?

Gruß
Siggi
suna238
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hmm

Beitrag: # 45152Beitrag suna238 »

Liebe Siggi,
Nein ich weiss es leider nicht...

aber ich denke - vermute- trifft es wohl eher....es ist unbegrenzt.... wichtig sind doch dann vermutlich nur gültige Papier fürs Auto und ikamet für den eingetragenen Besitzer...

LG Sonja
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Siggi!
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Re: hmm

Beitrag: # 45153Beitrag Siggi! »

Hallo Sonja,
suna238 hat geschrieben:wichtig sind doch dann vermutlich nur gültige Papier fürs Auto und ikamet für den eingetragenen Besitzer...
Das gilt meines Wissens nur für Rentner. Sonst würden in den Ländern, wo die Autos mit hohen Luxussteuern belegt sind (dazu gehört je nach Modell auch TR) viele Leute mit ausländischen Kennzeichen herumfahren. In der DE gilt die Regel: Bis zu einem Jahr, wenn der überwiegende Stellplatz des Wagens sich im Ausland befindet. In UA gilt: 2 Monate! In Bezug auf TR hatte ich widersprüchliche Infos gelesen, insbesondere für den Fall, dass man in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren mit dem Auto nach TR fahren will. Diesen Spezialfall behandelt die Botschaft nicht:
http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung ... ei__S.html

Gruß
Siggi
Nefesim
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Beitrag: # 46199Beitrag Nefesim »

Hallo, egeli09.

Bin zufällig auf deinen Thread gestoßen. Ich möchte ebenfalls mit einer Mavi Kart in die Türkei auswandern. Perspektiven habe ich gute. Hast du es denn mittlerweile umsetzen können? Mit welchen bürokratischen Schwierigkeiten muss ich denn mit einer Mavi Kart in TR rechnen? Habe teilweise gelesen, dass man bei einem Handy-Vertragsabschluss beispielsweise, die Mavi Kart nicht akzeptiert, da man diese Regelung schlichtweg nicht kennt.

Grüße
Serkan
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