Existenzgründung in der Dom. Rep.?

Karibisches Meer, Kuba (Cuba), Puerto Rico, Hispaniola (Dominikanische Republik, República Dominicana), Dominica

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Grübler
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Existenzgründung in der Dom. Rep.?

Beitrag: # 17920Beitrag Grübler »

Hallo allerseits,

nachdem ich soeben dieses Forum gefunden habe, hoffe ich, dass jemand einen Tipp für mich hat.

Kurz gesagt: Ich möchte, dass zuverlässige dominikanische Freunde für mich dort ein Dienstleistungsunternehmen eröffnen. Diese würden mich dann als Generalbevollmächtigten für Deutschland einstellen und mir eine Vergütung unterhalb der Pfändungsfreigrenze zahlen.

Die Gelder, die die deutschen Firmen für meine Dienstleistung erbringen, wären dann also an das gegründete dominikanische Unternehmen zu zahlen. Vereinahmt würden diese Gelder aber von mir aufgrund der Generalvollmacht oder von einem anderen Angestellten des dominikanischen Unternehmens (hier grüble ich noch drüber).

Hat vielleicht jemand Erfahrung mit solchen Gestaltungen, die sich mir als überschaubarere Alternative zu einer Ltd darstellen?

Vielen Dank für etwaige Tipps

Der Grübler
Caribe-Klaus
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Re: Existenzgründung in der Dom. Rep.?

Beitrag: # 17929Beitrag Caribe-Klaus »

Grübler hat geschrieben:Diese würden mich dann als Generalbevollmächtigten für Deutschland einstellen und mir eine Vergütung unterhalb der Pfändungsfreigrenze zahlen.
Warum "Pfändungsfreigrenze" ? Wo liegt das Problem für Dich ?
Grübler hat geschrieben:Die Gelder, die die deutschen Firmen für meine Dienstleistung erbringen, wären dann also an das gegründete dominikanische Unternehmen zu zahlen.
Welche Form ? Gerichtsstand ? In welcher Währung soll denn wohin bezahlt werden ?
Grübler hat geschrieben:Vereinahmt würden diese Gelder aber von mir aufgrund der Generalvollmacht oder von einem anderen Angestellten des dominikanischen Unternehmens (hier grüble ich noch drüber).
Hast Du auch guten Grund zum überlegen. Jedoch kann und werde ich mit den wenigen Sätzen keine fundierte Aussage machen können. Ich "kenne" nur das Land und habe dort selber eine S.A., also keinen Peso meiner Aktiengesellschaft lasse ich in andere Hände, worüber ich nicht die absolute Kontrolle bzw. alleinigen Zugriff habe.
Grübler hat geschrieben:...die sich mir als überschaubarere Alternative zu einer Ltd darstellen?
Schon wieder ein Irrtum. Es gibt dort eine primitive Grundregel, lebe und arbeite mit den Leuten. Kaufe bei ihnen und verkaufe an sie - aber nehme sie niemals mit in's Geschäft mit irgendwelchen Vollmachten. Aber jeder soll/muss seine eigenen Erfahrungen machen. Du bist dort ein Gringo, auch vor der "Justiz" auch wenn die Dominikaner sagen "yo soy un amigo tambien un hermano tuyo" - bis es um's Geld geht.

Suerte para ti, Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
coacher
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Beitrag: # 17954Beitrag coacher »

@ Klaus,

das scheint mir ein sehr guter Hinweis: Nimm Sie nicht mit ins Geschäft.

Aber wie funktionieren denn dann diese ganzen Offshore-Gesellschaften von denen ich im Internet immer lese. Da muß ja jemand eine Vollmacht haben (und keine unbedeutende), denn für solche Offshore-Formationen braucht man ja nicht einmal ins Land fliegen.

Beste Grüße
Andreas
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Siggi!
Moderator
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Beitrag: # 17965Beitrag Siggi! »

Hallo Andreas,

Offshore Firma, d.h. erst einmal nichts anderes als Auslandsfirma. Da gibt es je nach Land große Unterschiede. In klassischen Steueroasen sind das reine Sitzgesellschaften. Diese haben dort weder eine Betriebsstätte für die eine Vollmacht benötigt wird, noch müssen sie eine ordnungsgemäße Buchführung haben, noch irgendwelche Steuern auf den Gewinn bezahlen, etc. Oft ist die einzige Verpflichtung, die Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr bzw. konstanten, gewinnunabhängigen Steuer. Oft werden diese Firmen sogar so konstruiert, dass die Gründer nur eine Vollmacht haben. Wenn Dich das Thema interessiert, dann schau doch besser in einem Fachforum nach:
http://www.business-podium.com/boards/

Dir RD gehört nicht zu diesen klassischen Steueroasen. Insofern beziehen sich die Ausführungen von Klaus auf einen anderen Sachverhalt.

Gruß
Siggi
Bergfrosch
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Generalbevollmaechtigter ohne Pfaendungswert

Beitrag: # 21355Beitrag Bergfrosch »

Grübler hat geschrieben:... Ich möchte, dass zuverlässige dominikanische Freunde für mich dort ein Dienstleistungsunternehmen eröffnen. Diese würden mich dann als Generalbevollmächtigten für Deutschland einstellen und mir eine Vergütung unterhalb der Pfändungsfreigrenze zahlen.
Es steht mir nicht zu, die Reputation Deiner dominikanischen Freunde anzuzweifeln, aber meine Erfahrung sagt, dass hier Verlass eher selten ist.

Jegliche Firmengruendung sollte von einem hiesigen, renommierten Fachanwalt begleitet werden, die einkommensrechtlichen Fragen waeren je nach Wohnsitz vor Ort zu klaeren.

Bergfrosch
Samaná
larimarworking
Beiträge: 1
Registriert: Fr Mär 14, 2008 6:06 pm

Re: Existenzgründung in der Dom. Rep.?

Beitrag: # 21450Beitrag larimarworking »

Grübler hat geschrieben:Hallo allerseits,

nachdem ich soeben dieses Forum gefunden habe, hoffe ich, dass jemand einen Tipp für mich hat.

Kurz gesagt: Ich möchte, dass zuverlässige dominikanische Freunde für mich dort ein Dienstleistungsunternehmen eröffnen. Diese würden mich dann als Generalbevollmächtigten für Deutschland einstellen und mir eine Vergütung unterhalb der Pfändungsfreigrenze zahlen.

Die Gelder, die die deutschen Firmen für meine Dienstleistung erbringen, wären dann also an das gegründete dominikanische Unternehmen zu zahlen. Vereinahmt würden diese Gelder aber von mir aufgrund der Generalvollmacht oder von einem anderen Angestellten des dominikanischen Unternehmens (hier grüble ich noch drüber).

Hat vielleicht jemand Erfahrung mit solchen Gestaltungen, die sich mir als überschaubarere Alternative zu einer Ltd darstellen?

Vielen Dank für etwaige Tipps

Der Grübler

Mir ist nicht ganz klar, welche Absicht hinter Deiner Idee steckt, funktioniert aber nicht.
Wenn eine dominikanische Firma in Deutschland Leistungen erbringt, dann erbringt Sie steuerpflichtige Umsaetze und benoetigt eine spezielle Steuernummer. Fuer Firmen aus der Dom.Rep. gibt es diese Nummer in Berlin.
Ausgenommen davon waeren nur Dienstleistungen dieser dominikanischen Firma die ausserhalb des EU-Raumes erbracht werden, auch wenn Du die Geschaefte beispielsweise in Deutschland (oder EU-Raum) anbahnen wuerdest. Also quasi als Aussendienst-Mitarbeiter der dominikanischen Firma. Computerdienstleistungen sind wiederrum eine andere Geschichte.

Gruss Manfred
Dom.Republik
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