österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Checkout1983
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österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Beitrag: # 44144Beitrag Checkout1983 »

Hallo Auswanderer,

ich bin Deutscher mit österreichischen Wurzeln. Mein Opa war österreichischer Staatsbürger und lebte seit dem 2. Weltkrieg in Deutschland. Er ist im April 1982 verstorben. Mein Vater ist 1940 in Deutschland geboren und hat meines Wissens auch nur deutsche Papiere und lebte auch seitdem nur in Deutschland.

Meine Frage ist, ob mein Vater noch das Recht hat, die österreicheische Staatsbürgerschaft von seinem Vater anzunehmen, wenn er sie nicht schon hat?

2. Frage: Ich bin im Januar 1983 in Deutschland geboren. Könnte mein Vater die österreichische Staatsbürgerschaft auch auf mich übertragen, so das ich als sein Sohn durch Abstammung auch die österreichische Staatsbürgerschaft übernehmen könnte?

Ich habe schon auf div. Internetquellen gesucht, aber für meine Situation habe ich nichts passendes gefunden.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Danke!!

Gruß
Philipp
rabiene
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Re: österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

Beitrag: # 44145Beitrag rabiene »

Checkout1983 hat geschrieben: Meine Frage ist, ob mein Vater noch das Recht hat, die österreicheische Staatsbürgerschaft von seinem Vater anzunehmen, wenn er sie nicht schon hat?
da der Opa schon tot ist, wird das nicht mehr gehen und ich nehme mal an Opa hat damals bei der Geburt deines Vaters nichts unternommen um ihm die OE-SB auch zu geben,deshalb denke ich das er nur Deutscher ist...
Ich bin im Januar 1983 in Deutschland geboren. Könnte mein Vater die österreichische Staatsbürgerschaft auch auf mich übertragen, so das ich als sein Sohn durch Abstammung auch die österreichische Staatsbürgerschaft übernehmen könnte?
was er nicht hat kann er nicht uebertragen und wenn dann denke ich mal ,da er nie dort gewohnt hat, die Bedingungen zum vererben nicht erfuellt...

Warum willst du das denn machen...du kannst doch einfach dahin ziehen als Deutscher auch ohne die SB zu haben...

wenn ich das so lese sieht es schlecht aus..

http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260410.html

schon alleine wegen deinem Geburtstag.
Checkout1983
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Beitrag: # 44146Beitrag Checkout1983 »

danke für deine ausführliche Antwort.

Mich hätte es einfach nur mal interessiert ob es überhaupt möglich wäre.

Ich weiß halt nicht wie es im 2. Weltkrieg war. Da zu der Zeit wo mein Vater geboren wurde Österreich ja dem Deutschen Reich angegliedert war. Vielleicht hatte mein Opa ja schon damals die österreichische StaBü verloren, da es ja dann zwangsläufig Reichsbürger waren und er nach dem Krieg in Deutschland blieb. Ich habe aber gelesen, dass solche Leute nach dem Krieg wieder Anrecht auf die ehem. StaBü hatten.

Das einfachste wäre glaube ich meinen Vater zu Fragen, eine Kopie seiner Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde mal österreichischen Konsulat zu senden um zu prüfen ob er überhaupt durch seinen Vater abstammungsmässig Anrecht darauf hätte.

Ich wenn ich das rausgefunden habe, werde ich es hier posten.
rabiene
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Beitrag: # 44148Beitrag rabiene »

Ich denke da dein Opa tot ist und dein Dad sich wohl nicht wirklich gekuemmert hat, wird sich da nix mehr finden lassen...und ob das Konsulat da helfen kann, keine Ahnung....wenn du von denen was willst must du alle Nachweise schon haben...die gucken nix nach fuer dich...

Aber mach wie du denkst...
Jordania
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Beitrag: # 44150Beitrag Jordania »

Spannender Fall.
Erst mal generell, in den meisten Staaten - gerade auch in D und Österreich - muss man nichts unternehmen, um Kindern die jeweilige Staatsbürgerschaft zu verschaffen, entweder sie erwerben die durch Geburt oder nicht.

Hier müsste geklärt werden - dazu gibt es Regelungen, die ich aber nicht habe - ob der Erwerb der deutschen Reichsbürgerschaft durch Geburt im Jahre 1940 dazu führt, dass nach 1945 die deutsche behalten wurde und ob es die österreichische dazu gab oder statt dessen. Das müsste die in deiner Stadt zuständige Einbürgerungsbehörde wissen.

Rein theoretisch könnte es sich dabei herausstellen, dass dein Vater nach dem Krieg nur noch die österreichische hatte, also du selbst nie Deutschler warst. Das ist aber seit der letzten Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes unwichtig, da man laut dem auch dann Deutscher ist, wenn man seit mehr als 12 Jahren als solcher behandelt wurde.
Also ginge es für dich nur darum, feststellen zu lassen, ob dein Opa seine ö. S. weitervererbt hat - ich denke noch mal drüber nach, wo das stehen könnte.
Ansonsten gibt es im Ausländerrechtsforum www.info4alien.de eine Rubrik zur Einbürgerung - da schreiben ein paar Spezialisten, die auch gerne mal solche Fälle knobeln.
Checkout1983
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Beitrag: # 44151Beitrag Checkout1983 »

rabiene hat geschrieben:Ich denke da dein Opa tot ist und dein Dad sich wohl nicht wirklich gekuemmert hat, wird sich da nix mehr finden lassen...und ob das Konsulat da helfen kann, keine Ahnung....wenn du von denen was willst must du alle Nachweise schon haben...die gucken nix nach fuer dich...

Aber mach wie du denkst...
Na vielleicht reichen ja schon die Geburtsurkunden (Opa in Österreich und Vater im ehem dt. Reich als ehelicher Sohn) als Nachweise aus und das Ö-Konsulat kann mir dann anhand von den Unterlagen sagen ob wir in unserer Familie unsere österreichischen Wurzeln weiterführen und vererben dürfen.

Nachteil: Ich bin 9 Monate vor der Regelung geboren. Selbst wenn mein Vater sie noch bekommen könnte, bin ich draussen.

so what - we'll see :lol:
Checkout1983
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Beitrag: # 44152Beitrag Checkout1983 »

Jordania hat geschrieben: Hier müsste geklärt werden - dazu gibt es Regelungen, die ich aber nicht habe - ob der Erwerb der deutschen Reichsbürgerschaft durch Geburt im Jahre 1940 dazu führt, dass nach 1945 die deutsche behalten wurde und ob es die österreichische dazu gab oder statt dessen. Das müsste die in deiner Stadt zuständige Einbürgerungsbehörde wissen.
das würde mich auch mal brennend interessiert wie das gehandhabt wurde. Kann man das iwo nachlesen? Sind sicher viele Menschen aus dem ehem. dt. Reich betroffen.

hier ist auch mal ein Auszug aus Wikipedia:

Erwerb mit Geburt

Das österreichische Staatsangehörigkeitsrecht folgt vor allem dem Abstammungsprinzip (lat. ius sanguinis). Danach erhalten eheliche Kinder die Staatsbürgerschaft eines Elternteils, nichteheliche Kinder die der Mutter (§§ 7, 7a und 8 ).

Einbürgerung mit Rechtsanspruch

Liegt ein Rechtsanspruch vor, kann eine negative Entscheidung nur dann erfolgen, wenn ein gesetzliches Einbürgerungshindernis (wie gerichtliche Verurteilungen, schwerwiegende Verwaltungsübertretungen) vorliegt.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf den Ehegatten und die Kinder des Antragstellers erstreckt.

Auch bei Vorliegen eines Rechtsanspruches müssen die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Der Rechtsanspruch auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft liegt bei folgenden Bedingungen vor:
Dreißigjähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich oder
fünfzehnjähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
sechsjähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz sofern, eine fünfjährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben, oder
der Status „Asylberechtigte/Asylberechtigter“ vorliegt oder
der Besitz einer EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder
der Antragsteller in Österreich geboren wurde oder
die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt.[1]

Einbürgerung ohne Rechtsanspruch

Eine Verleihung kann erfolgen wenn:
ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich von mindestens zehn Jahren vorliegt,
ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich von mindestens vier Jahren vorliegt und zusätzlich berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen (z. B. Verwandte mit österreichischer Staatsbürgerschaft im Inland etc.),
außerordentliche Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaften, des Sportes, der Wirtschaft, der Kulturen, im Interesse der Republik Österreich vorliegen oder zu erwarten sind.

Wiedererwerb

Für in der Zeit des Nationalsozialismus Verfolgte, die zuvor österreichische Staatsbürger waren, besteht die Möglichkeit durch Anzeige (§ 58c) die Staatsbürgerschaft zurückzuerhalten.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ster ... rgerschaft
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