Quelle: Aussenwirtschaftsinfo der IHK NiederbayernFür Ausländer, die kein Einreisevisum für die Ukraine benötigen, und Staatsangehörige der Vertrags-staaten der Welthandelsorganisation (WTO) beträgt die maximal zulässige Aufenthaltsdauer jetzt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen seit der ersten Einreise (Ziffer 19 der Verordnung Nr. 1074 n.F.)
Somit ist Schluss mit dem alten Trick "Ausreise für 1 Std und Rückkehr". Jetzt müssen sich diverse Ausländer wohl um eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. um ein
Die Verordnung "Über die Regeln der Ein-, Aus- und Durchreise von ausländischen und staatenlosen Per-sonen auf dem Gebiet der Ukraine" Nr. 1074 vom 29.12.1995 ist in ihrer aktuellen ukrainischen Fassung abrufbar: http://www.infin-online.de/newsletter2/f.php?z=25814
Gruß
Siggi