Habe vor, im Mai einzuwandern - habe ich etwas übersehen?

Vereinigte Staaten von Amerika

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Siggi!
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Beitrag: # 22724Beitrag Siggi! »

na wie dem auch sei,sobald du in D nicht mehr arbeitest meldet das der AG an die Stellen ( ausser AA) damit hat man nix zu tun.
Bevor hier noch weiteres Raten einsetzt: Der Arbeitgeber muss den Start und das Ende jedes Arbeitsverhältnisses an die Sozialversicherungen melden. Wenn die KV somit eine Abmeldung erhält und keine andere Anmeldung vorliegt, dann fragt sie für gewöhnlich nach, da man ja normalerweise eine Anschlußversicherung über ALG oder einen neuen Arbeitgeber hat. Ist das nicht der Fall, muss die Versicherungskarte zurückgegeben werden.

Im Klartext: Eine Kündigung ist nicht notwendig, aber die Versicherungskarte sollte man zurückschicken bzw. bei der örtlichen Geschäftsstelle abgeben.

Gruß
Siggi
SavvyTraveller
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Re: Habe vor, im Mai einzuwandern - habe ich etwas übersehen

Beitrag: # 22728Beitrag SavvyTraveller »

rabiene hat geschrieben:Die KV geht an's Finanzamt???Und die bezahlen dann die Rechnungen wenn du krank bist?Wo bezhalst du denn die Rente hin,wenn ich mal fragen darf?
In Holland werden die einkommensabhängigen Beiträge zur Krankenversicherung zusammen mit den Steuern und anderen Abgaben vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt.

Zusätzlich zahlen die Versicherten die Monatsbeiträge direkt an die Krankenversicherung.

Wenn man krank ist, dann ist natürlich die Krankenkasse zuständig und nicht das Finanzamt.
SavvyTraveller
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Beitrag: # 22729Beitrag SavvyTraveller »

Siggi! hat geschrieben:Bevor hier noch weiteres Raten einsetzt: Der Arbeitgeber muss den Start und das Ende jedes Arbeitsverhältnisses an die Sozialversicherungen melden. Wenn die KV somit eine Abmeldung erhält und keine andere Anmeldung vorliegt, dann fragt sie für gewöhnlich nach, da man ja normalerweise eine Anschlußversicherung über ALG oder einen neuen Arbeitgeber hat. Ist das nicht der Fall, muss die Versicherungskarte zurückgegeben werden.
Aha, wer also weder einen Arbeitgeber hat noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, der ist in Deutschland demzufolge seine Krankenversicherung los.

Widerspricht das nicht der kürzlich eingeführten Versicherungspflicht?
rabiene
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Beitrag: # 22730Beitrag rabiene »

Kommt da nicht das privatversichern in's Spiel?
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Siggi!
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Beitrag: # 22732Beitrag Siggi! »

Oder die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen KV. Aber darum muss man sich selbst kümmern und ist dazu per Gesetz verpflichtet.
pierre
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Beitrag: # 22734Beitrag pierre »

@ siggi

und das gilt dann fuer jeden deutschen Staatsbuerger oder / und wo steht das ??

- Pierre -

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rabiene
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Beitrag: # 22735Beitrag rabiene »

Siggi! hat geschrieben:Oder die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen KV. Aber darum muss man sich selbst kümmern und ist dazu per Gesetz verpflichtet.
das meinte ich eigentlich mit privatversicherung :wink: :oops:
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Siggi!
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Beitrag: # 22736Beitrag Siggi! »

und das gilt dann fuer jeden deutschen Staatsbuerger oder / und wo steht das ??
Das hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Das gilt für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
In der GKV gelten ab 1. April 2007 folgende Regelungen:
Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen. Dies betrifft auch Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren. Des Weiteren besteht die Versicherungspflicht in der GKV für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und die dem Bereich der GKV zuzuordnen sind, weil sie zum Beispiel als Arbeitnehmer tätig waren.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt künftig Folgendes:
Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Personen, die nicht der GKV versichert sind (zum Beispiel Personen, die vormals in der PKV versichert waren), und die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind, verpflichtet, eine private Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Sie erhalten das Recht, sich in einem neuen Basistarif der PKV zu versichern. Auch bereits in der PKV Versicherte sowie freiwillig in der GKV Versicherte können innerhalb bestimmter Fristen in diesen Basistarif wechseln
Quelle: http://www.die-gesundheitsreform.de/glo ... chutz.html

Im Forum gibt es dazu eine Diskussion aus der Perspektive der Auswanderer:
http://www.auswandern-webforum.de/forum/ftopic2318.html

Gruß
Siggi

P.S: Das Gesetz hat für privatversicherungspflichtige Rückwanderer im Rentenalter deutliche Folgekosten. Ein Ehepaar muss dann mit min. 1T Euro Monatsbeitrag für die KV rechnen. Na ja, zur Not zahlt es dann der Staat.
RolandRahn
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Beitrag: # 22936Beitrag RolandRahn »

rabiene hat geschrieben:
Es muss nicht unbedingt der bankauszug sein, alles was von offizieller Stelle ( strom,Wasser,Gas,TV oder dein Mietvertrag ist PoR.Musst also nicht unbedingt auf den Auszug warten. :wink:

Das Fahren ist hier viel entspannter als in D..zumal Automatic...man muss sich nur an gewisse Regeln gewoehnen...sehr viel mehr mitdenken als in d ...hier wird nicht viel der Blinker gesetzt..die fahren einfach die Ecke rum oder wechseln die Farhspur usw....rechts vor links gibt es auch nicht...der der zuerst da ist hat Vorfahrt usw.....das bste ist allerdings....rechts abbiegen bei rot(ausser es sit ein Verbotsschild da)und man kann rechts oder links ueberholen.... :wink:
Hallo rabine,

ich habe jetzt meine ersten drei Fahrstunden hinter mir (zwei werden noch folgen) und meine Ängste vor dem Autofahren in den USA waren wohl wirklich übertrieben :oops:

Nur eine Kleinigkeit:
Zumindest hier in Wisconsin wird der Mietvertrag nicht als proof of residence akzeptiert :shock: .
Ist aber weiter kein Problem, da ich ja meinen internationalen Führerschein für die ersten 60 Tage benutzen kann.

Ansonsten war bisher fast alles wesentlich einfacher, als ich es mir vorgestellt hatte....mal sehen, wie es mir auf der Arbeit ergehen wird (ab 02.Juni). Oder ob es sonst noch irgendwo ein böses Erwachen gibt.

Gruß
Roland
RolandRahn
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Beitrag: # 22937Beitrag RolandRahn »

Siggi! hat geschrieben:P.S: Das Gesetz hat für privatversicherungspflichtige Rückwanderer im Rentenalter deutliche Folgekosten. Ein Ehepaar muss dann mit min. 1T Euro Monatsbeitrag für die KV rechnen. Na ja, zur Not zahlt es dann der Staat.
Also ich war in D gesetzlich versichert und habe jetzt eine Anwartschaft, die mich berechtigt, sofort nach Rückkehr nach D wieder aufgenommen zu werden - diese Anwartschaft scheint wohl überflüssig zu sein?

Gruß
Roland
rabiene
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Beitrag: # 22939Beitrag rabiene »

Yep, das rausgeschmissen geld.. :cry:
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Siggi!
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Beitrag: # 22940Beitrag Siggi! »

Also ich war in D gesetzlich versichert und habe jetzt eine Anwartschaft, die mich berechtigt, sofort nach Rückkehr nach D wieder aufgenommen zu werden - diese Anwartschaft scheint wohl überflüssig zu sein?
Eine Anwartschaft gibt es nur bei der PKV. Dort ist i.a. kein rausgeschmissenes Geld, da eine Anwartschaft die Fortführung des alten Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt. Nehmen muss einen die PKV schon, aber eben dann im Basistarif für 500 Euro mit kassenähnlichen Leistungen.

Bei der GKV gibt es meines Wissens keine Anwartschaft, da es ohnehin keine Gesundheitsprüfung und keine Leistungsausschlüsse gibt.

Gruß
Siggi
rabiene
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Beitrag: # 22941Beitrag rabiene »

Bei der GKV gibt es meines Wissens keine Anwartschaft, da es ohnehin keine Gesundheitsprüfung und keine Leistungsausschlüsse gibt.
Doch gibt es...kann man machen wenn man denkt das man vielleicht wieder nach d zurueckgeht...koste was zwischen 30-45 Euro + Ueberweisungkosten im Monat. :cry:

macht aber keinen Sinn,denn wenn man wieder zurueckgehst und arbeitet dann bekommt man eh wieder Kv.

Ist das deutsche Sicherheitsdenken.... :wink:
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Beitrag: # 22944Beitrag Siggi! »

Doch gibt es...kann man machen wenn man denkt das man vielleicht wieder nach d zurueckgeht...
Richtig, habe mich in das Thema eingelesen.
macht aber keinen Sinn,denn wenn man wieder zurueckgehst und arbeitet dann bekommt man eh wieder Kv.
Das ist in dieser Allgemeinheit nicht ganz richtig. Sinnvoll kann eine Anwartschaft für freiwillig versicherte Mitglieder sein, die Vorversicherungszeiten (in den letzten 5 Jahren 24 Monate gesetzlich versichert) erfüllen müssen. Die Anwartschaft wird auf die Vorversicherungzeiten angerechnet. Ansonsten könnte bei Rückkehr (insbesondere bei älteren Personen über 55 Jahre) eine Neuaufnahme in der gesetzlichen KV verweigert werden. Diese Personen müssten sich dann privat versichern. Aber in der Mehrzahl der Fälle macht eine Anwartschaft wahrscheinlich keinen Sinn.

Gruß
Siggi
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