Seite 1 von 1

Der Abgeltungssteuer entkommen

Verfasst: Di Sep 30, 2008 11:56 am
von vamosarriba
Man sollte das mal durchrechnen

Um ab 1.1. 2009 von der Abgeltungssteuer zu profitieren sollte sich mal mit UY Statsanleihen befassen.
Diese sind boersennotiert.
Denn in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Uy regelt, dass ein deutscher Käufer eine fiktive Quellensteuer zwischen 10 und 20 Prozent von seiner Steuerlast abziehen kann. Fiktiv heißt: Die Quellensteuer wird zwar angerechnet, in Uy aber gar nicht erhoben.
Allerdings muss man auch scharf rechnen, damit einen
der Wechselkurs keinen Strich durch die Rechnung macht

TIP unbedingt jedes Jahr nachfragen, ob der Bund diese
Steuerluecke nicht schon geschlossen hat

Verfasst: Fr Okt 24, 2008 9:30 am
von Siggi!
Hallo,

es ist noch nicht ganz klar, wie die Anrechnung umgesetzt wird:
Zusätzlicher Kick durch die Abgeltungssteuer
Zeitnah am besten den steuerlichen Berater konsultieren, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Auch sollte man folgende Warnung bedenken:
Der Haken an der Sache liegt gewissermaßen in der Sache selbst: Die Staaten, denen der Bund die Entwicklungshilfe einer fiktiven Quellensteuer einräumt, haben naturgemäß eine geringere Kreditwürdigkeit (Bonität). Im Falle Argentiniens, das nach dem Staatsbankrott 2001 seine Schulden nicht zurückzahlen konnte, schauten Anleger trotz einer fiktiven Quellensteuer von 15 Prozent in die Röhre
Quelle: ARD Börse

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Okt 24, 2008 1:21 pm
von vamosarriba
Uruguay hat von seinen Staatsschulden einen grossen Anteil bereits zurueckgezahlt
UND DAS VOR DEM FAELLIGKEITSTERMIN