doppelter Hauptwohnsitz
Verfasst: Mi Mai 13, 2009 11:55 am
hallo erst mal...
ich habe ein ziemlich, bis jetzt nicht definiertes problem und hoffe hier im forum die ein oder andere info zu bekommen.
es geht um meine tochter. sie ist deutscher staatsbürger und vor knapp vier jahren nach österreich gezogen.
sie ist gelernte pferdewirtin und im gegensatz zum deutschen arbeitsmarkt gab es hier zahlreiche jobangebote (allerdings auch nur saison gebunden und als mehrere nebenjobs)
da dies im gegensatz zu harz 4 eine vorrübergehende aber keine endgültige lösung für einen jungen mensch bedeutet (da sie bei diesen nebenjobs zwar krankenversichert aber keinen anspruch auf krankengeld und auch nicht renten- und arbeitslosenversichert ist) , ist meine tochter seit einiger zeit auf der suche nach einer zweiten zukunftsorientierten berufsausbildung im mittleren polizeidienst.
in österreich ist diese ausbildung und auch die ausübung dieses berufes allerdings nur dann möglich, wenn man als deutscher 6 Jahre den hauptwohnsitz hier nachweisen kann und dann auch die österreichische staatsbürgerschaft annimmt.
so weit so gut...denn da fehlen meiner tochter ja nur noch reichlich zwei jahre. allerdings hat sie dann auch das 28. lebensjahr erreicht und erfüllt damit nicht mehr die altersvoraussetzung für eine diesbezügliche ausbildung in österreich.
da aber ein deutscher Berufsabschluss im mittleren polizeidienst in österreich anerkannt wird, beabsichtigt meine tochter, sich für eine diesbezügliche ausbildung in berlin zu bewerben, um nach Abschluss von selbigen, diesen beruf in ihrer wahlheimat österreich auszuüben.
die chancen für einen ausbildungsplatz in berlin erhöhen sich nach jetzigen informationen, wenn man bei einreichung der bewerbung auch den hauptwohnsitz in berlin hat. dies wäre soweit kein problem, da meine schwester, also ihre tante in berlin wohnt und sie selbigen auch da zur untermiete anmelden könnte.
um aber das anrecht auf österreichische staatsbürgerschaft nicht zu verlieren wäre es auch notwendig, dass meine tochter ihren hauptwohnsitz in österreich behält.
ob dies allerdings möglich ist und dann auch von den österreichischen behörden anerkannt wird...auf diese frage habe ich bis jetzt noch keine antwort.
ist es überhaupt möglich innerhalb der eu zwei Hauptwohnsitze in zwei verschiedenen ländern zu haben?
Vielleicht gibt es im forum schon diesbezügliche erfahrungen und der ein oder andere kann mir bzw. meiner tochter weiter helfen. wäre super!!!
vielen dank im voraus und liebe grüße, ingolf
ich habe ein ziemlich, bis jetzt nicht definiertes problem und hoffe hier im forum die ein oder andere info zu bekommen.
es geht um meine tochter. sie ist deutscher staatsbürger und vor knapp vier jahren nach österreich gezogen.
sie ist gelernte pferdewirtin und im gegensatz zum deutschen arbeitsmarkt gab es hier zahlreiche jobangebote (allerdings auch nur saison gebunden und als mehrere nebenjobs)
da dies im gegensatz zu harz 4 eine vorrübergehende aber keine endgültige lösung für einen jungen mensch bedeutet (da sie bei diesen nebenjobs zwar krankenversichert aber keinen anspruch auf krankengeld und auch nicht renten- und arbeitslosenversichert ist) , ist meine tochter seit einiger zeit auf der suche nach einer zweiten zukunftsorientierten berufsausbildung im mittleren polizeidienst.
in österreich ist diese ausbildung und auch die ausübung dieses berufes allerdings nur dann möglich, wenn man als deutscher 6 Jahre den hauptwohnsitz hier nachweisen kann und dann auch die österreichische staatsbürgerschaft annimmt.
so weit so gut...denn da fehlen meiner tochter ja nur noch reichlich zwei jahre. allerdings hat sie dann auch das 28. lebensjahr erreicht und erfüllt damit nicht mehr die altersvoraussetzung für eine diesbezügliche ausbildung in österreich.
da aber ein deutscher Berufsabschluss im mittleren polizeidienst in österreich anerkannt wird, beabsichtigt meine tochter, sich für eine diesbezügliche ausbildung in berlin zu bewerben, um nach Abschluss von selbigen, diesen beruf in ihrer wahlheimat österreich auszuüben.
die chancen für einen ausbildungsplatz in berlin erhöhen sich nach jetzigen informationen, wenn man bei einreichung der bewerbung auch den hauptwohnsitz in berlin hat. dies wäre soweit kein problem, da meine schwester, also ihre tante in berlin wohnt und sie selbigen auch da zur untermiete anmelden könnte.
um aber das anrecht auf österreichische staatsbürgerschaft nicht zu verlieren wäre es auch notwendig, dass meine tochter ihren hauptwohnsitz in österreich behält.
ob dies allerdings möglich ist und dann auch von den österreichischen behörden anerkannt wird...auf diese frage habe ich bis jetzt noch keine antwort.
ist es überhaupt möglich innerhalb der eu zwei Hauptwohnsitze in zwei verschiedenen ländern zu haben?
Vielleicht gibt es im forum schon diesbezügliche erfahrungen und der ein oder andere kann mir bzw. meiner tochter weiter helfen. wäre super!!!
vielen dank im voraus und liebe grüße, ingolf