Fragen zum Steuerrecht - D öder Ö?

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Zerberus
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Fragen zum Steuerrecht - D öder Ö?

Beitrag: # 35430Beitrag Zerberus »

Hallo erstmal zusammen! Grade angemeldet und schon ne dringende Frage an euch Fachleute:

Ich werde am 22.12 diesen Jahres heiraten. Zudem beginne ich nächste Woche eine Teilzeitstelle (25 Stunden) in Salzburg.

Meine Frau arbeitet in D und verdient dort als Angestellte im öffentl Dienst nicht schlecht (3000 Brutto). Meine Stelle sieht eher schlecht aus (ca 900/Monat)

Ich habe die Möglichkeit, sowohl in D einen Wohnsitz zu haben, als auch in Ö und überlege nun was sich eher lohnen würde. Das mit einem Ö-Wohnsitz Netto einiges mehr übrig bleiben wird ist klar - aber wie verhält es sich dann steuerlich bei gemeinsamer Veranlagung in D? Ist die Klassenaufteilung 3/5 bei "getrennten" Wohnsitzen (also Frau D - ich Ö) überhaupt möglich? ODer bekommen dann beide Eheleute die 1er?

Mir ist klar das ich keinen Steuervorteil in D nutzen kann wenn ich dort keine Steuern zahle - aber der Gehaltsrechner spuckt mir bei Klasse 5 in D so furchtbar mickrige Zahlen aus... :evil: Habe ich mit Wohnung in D eigentl Anrecht auf die Pendlerpauschale in Ö?

Gibts hier im Forum eventl Paare mit getrennten Wohnsitzen hier und jenseits der Grenze? Wie habt ihr das ganze gelöst?


Vielen Dank schonmal!
Capesha
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Beitrag: # 35431Beitrag Capesha »

Hallo Zerberus (ist das nicht der griechische Höllenhund?) *g*

Bei uns ist es so, dass wir (verheiratet) nach A gegangen sind und mein Mann sich in D ganz abgemeldet hat. Ich habe aus verschiedenen Gründen in beiden Ländern einen Wohnsitz gemeldet.
Damals bei Abmeldung meines Mannes aus D hat man mir dort gesagt, dass ich im folgenden Jahr in D als Lohnsteuerklasse 1 (als dauerhaft getrennt lebend) veranlagt würde.

Vielleicht melden sich hier noch Leute, die besser Bescheid wissen, wie ich. Deshalb nimm meine Info mal lieber unter Vorbehalt an.

Wenn du dich aus D abmeldest und deine Frau wird mit ihrem Bruttogehalt als Steuerklasse 1 versteuert, dann sieht das bitter aus, nicht wahr?
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Siggi!
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Beitrag: # 35435Beitrag Siggi! »

Hallo Zerberus,

leider schreibst Du nicht, was Du in diesem Jahr zuvor gearbeitest hast. Wenn dies aber wenig im Vergleich zum Verdienst Deiner Frau war, dann würde ich in jedem Fall sofort den Wohnsitz in DE anmelden, denn nur mit gemeinsamen Wohnsitz in DE gibt es den Splitting-Tarif und zwar rückwirkend für das gesamte Jahr! Die Lohnsteuerklasse könnt ihr ja dabei für die Zukunft mit 4/4 wählen, wenn Du sonst den Eindruck gewinnst, es lohne sich für Dich überhaupt nicht, zu arbeiten. Der Vorteil ist dann, dass für das ganze Jahr rückwirkend so getan wird, als hätte jeder von Euch die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet. Dadurch flacht die Progression deutlich ab, wenn beide nicht ungefähr gleich viel verdienen. Dadurch werdet ihr dann ein zusäztliches "Hochzeitsgeschenk" vom deutschen Staat erhalten.

Gruß
Siggi
Zerberus
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Beitrag: # 35438Beitrag Zerberus »

Danke euch beiden für die schnelle Antwort!

(und ja, es ist der Höllenhund *g*)

Ich war das komplette Jahr 2009 arbeitslos - das war auch der Grund warum wir beschlossen haben die standesamtliche Hochzeit noch auf dieses Jahr vorzuziehen. Ich habe aktuell noch meinen Wohnsitz in D - es war eben nur die Überlegung mich dann im nächsten Jahr in Ö zu melden.

Wir haben wie gesagt auch die Gehaltsrechner bemüht und hier würde der "lohnenste" Weg bei beiderlei Wohnsitz in D und Frau 3, ich 5 liegen. Aber es heisst wie gesagt auch das ich von den ca. 900 Brutto gerade mal 600 netto sehen werde - und ich hatte gehofft dass das auch irgendwie anders gehen würde.

Und wie Capesha schon geschrieben hat, befürchte ich ebenfalls das meine Frau dann als dauerhaft getrennt lebend eingestuft werden würde und die 1er nehmen müßte.


Vielleicht noch eine Frage: Meine Mutter lebt bereits seit einigen Jahren in Ö, - Sie meinte es gibt dort vom AG aus eine Pflichtzahlung zusätzlich zur gesetzl. Rentenversicherung deren Höhe sich aus dem Gehalt berechnet? Weiss leider nicht wie sich das genau nennt - man kann es sich angeblich jederzeit oder auch erst zur Rente auszahlen lassen.
Steht dieser Anspruch auch wenn ich keinen Wohnsitz in Ö habe und in D gemeldet bleibe?

Grüße
Zerberus
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Beitrag: # 35556Beitrag Zerberus »

Ich nochmal kurz:


- Habe ja wie gesagt vor einigen Tagen eine Teilzeittätigkeit aufgenommen. Um meinen Lohn berechnen zu können muss ich nun per Rentenauskunft nachweisen wieviele Jahre ich als Angestellter gearbeitet habe...

Nun aber das Problem: Ich habe von '98 - '04 eine Ausbildung als KFZ-Elektriker gemacht (sprich Arbeiter) und war danach als (Angestellter??) bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Von 10/06 bis 12/08 war ich ebenfalls als Angestellter als Büroassistent beschäftigt (Teilzeit)...

Soweit so gut - aber wie kann ich das nun nachweisen? Seit der Reform am 01.01. 2005 steht auf meiner Rentenauskunft nur noch "Allgemeine Rentenversicherung". Wie also soll ich beweisen das ich in dieser Zeit Angestellter war?

Danke euch!
Capesha
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Beitrag: # 35559Beitrag Capesha »

Zerberus, du sprichst in Rätseln! :-)

Wie sollst du denn deinen Lohn ausrechnen? Den gibt dein Arbeitgeber dir doch vor und die Abzüge erfolgen auch praktisch ohne dein Dazutun. Kann es sein, dass ich gerade reif für meine Portion Schlaf bin ich dir deshalb nicht folgen kann? :roll: :wink: :wink:
Jordania
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Beitrag: # 35561Beitrag Jordania »

Capesha, in österreichischen Kollektivverträgen spielt für die Höhe des Lohns auch die Zeit eine Rolle, in der man schon in diesem Beruf, oder wenigstens als Angestellter, gearbeitet hat.
Zerberus
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Beitrag: # 35562Beitrag Zerberus »

Sorry Capesha - ich hoffe ich machs hier nicht allzu kompliziert.... :wink:


Jordania hats vielleicht besser erklärt - es geht um den Nachweis der Zeit in der ich bereits als Angestellter tätig war - und vor allem WIE ich meinem Arbeitgeber diese Zeiten nachweisen kann (da in meinem Rentenbescheid ja seit 01.01.05 nur noch von "allgemeiner RV" die Rede ist)
Lacrima
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Beitrag: # 35564Beitrag Lacrima »

Okay, wenn ich das nun verstanden hab. Wie wäre es mit dem Lohnbescheid (oder wie diese monatlichen Briefe heissen) als Nachweis? Ich hatte die jeden Monat, darin stand Gehalt, Abzüge, Stellung usw. Das wär doch ein Nachweis über "alles"?
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Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35575Beitrag Caribe-Klaus »

Zerberus hat geschrieben:...und war danach als (Angestellter??) bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
-------------------------------
Soweit so gut - aber wie kann ich das nun nachweisen?
Meines Wissens nach gibt es keine "Angestellten" bei einer Zeitarbeitsfirma. Du warst zwar "angestellt", aber als "Überlassungs-Arbeitnehmer". Irrtum von mir vorbehalten... :roll:

Den Nachweis kannst Du noch heute bei dieser ehemaligen Firma anfordern.

Gruss Klaus
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henry
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Beitrag: # 35576Beitrag henry »

Caribe-Klaus hat geschrieben: Meines Wissens nach gibt es keine "Angestellten" bei einer Zeitarbeitsfirma. Du warst zwar "angestellt", aber als "Überlassungs-Arbeitnehmer". Irrtum von mir vorbehalten... :roll:
ich hab mal die folgenden zwei zitate gefunden:


Der Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ist ein Arbeitsvertrag wie auch sonst zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, also mit allen Rechten und Pflichten, wie üblich in jedem Arbeitsverhältnis. Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer einem Dritten zu überlassen (entgegen des gesetzlichen Regelfalls nach § 613 Satz 2 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehm ... berlassung

Sie als unser/e Mitarbeiter/in sind bei uns fest angestellt und natürlich auch sozialversichert. Sie erhalten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsbezahlung und Urlaub.

http://www.azgmbh.de/index.php?id=18


danach spricht vieles dafuer, dass man doch Angestellter - ohne anfuehrungszeichen - ist
Gruesse Henry
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35577Beitrag Caribe-Klaus »

Ich schrieb ja, er war "angestellt" aber kein "Angestellter", einfacher formuliert : angestellt (Arbeitnehmer) wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Ein "Angestellter" bekommt jeden Monat exakt das gleiche Gehalt, egal ob 20 oder 21/22 Arbeitstage...

Gruss Klaus
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Siggi!
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Beitrag: # 35578Beitrag Siggi! »

Caribe-Klaus hat geschrieben:angestellt (Arbeitnehmer) wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Ein "Angestellter" bekommt jeden Monat exakt das gleiche Gehalt, egal ob 20 oder 21/22 Arbeitstage...
Ich vermute, Du meinst:
angestellt (Arbeiter) wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezahlt. Ein "Angestellter" bekommt jeden Monat exakt das gleiche Gehalt, egal ob 20 oder 21/22 Arbeitstage...

Gruß
Siggi
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35580Beitrag Caribe-Klaus »

Natürlich Siggi,

ich wollte nur mal testen, ob Du aufpasst... :wink:

Gruss Klaus
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