umzug von D nach Ö: wie funktioniert die ummeldung??

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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sandra_steven
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umzug von D nach Ö: wie funktioniert die ummeldung??

Beitrag: # 35735Beitrag sandra_steven »

hallo!

also wir ziehen im sommer 2010 nach wien... haben uns schon informiert, nur eine frage ist noch offen:
wir haben hier in deutschland ein auto auf raten gekauft, und zwar auf den namen des stiefvaters meines freundes, da wir noch in ausbildung waren und wir keinen ratenkauf machen durften. das auto ist noch nicht abbezahlt, dass heißt der fahrzeugbrief ist noch bei der bank. wie funktioniert jetzt die ummeldung nach österreich?
wir müssen uns in Ö dann eine neue versicherung suchen, regelt die dann die ummeldung? müssen wir das auto persönlich in D abmelden? wie geht die ummeldung ohne brief??
wär super, wenn jemand was dazu weiß! danke!

lg
Capesha
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Beitrag: # 35736Beitrag Capesha »

Hallo Sandra,

so wie du das schilderst, wird es meiner Meinung nach garnicht funktionieren.
Das Auto gehört euch praktisch noch nicht und der Vater hat den Kreditvertrag am laufen, oder?

Abgesehen davon, dass für ein relativ neues Auto auch relativ hohe NOVA-Gebühren anfallen werden, müsste das Auto zunächst abgelöst (also bezahlt) werden und dann an euch "verkauft" werden, damit der Brief auf euren Namen läuft.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn hier noch jemand etwas zu diesem Thema weiß.
Uwi
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Beitrag: # 35746Beitrag Uwi »

Lasst doch das Auto erst mal so angemeldet, wie es ist, ihr könnt auch mit dem Deutschen Kennzeichen in Wien herumfahren - interessiert keine Sau.
Wer ist überhaupt der Eigentümer? Wenn nämlich Stiefpapa die Kutsche gehört, müßte er sein Eigentum irgendwie auf Dich überschreiben und Du müsstest das Gefährt dann nach Ö "importieren", mit NoVa und allem trara, ein teurer Spaß!
Ich würds solange wie möglich hinauszögern und in D angemeldet belassen.
sandra_steven
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Beitrag: # 35748Beitrag sandra_steven »

ja gehören tut die kutsche eigentlich noch der bank, weils ja noch nicht abbezahlt is.. der ratenkauf läuft auf den stiefvater und die versicherung auf die siefmutter... alles bissl kompliziert.. und was is wenn in Ö was passiert, und das auto ist noch in D gemeldet? wird dann alles über die deutsche versicherung geregelt, ohne probleme?
und nova usw. muss ich doch sowieso bezahlen, wenn ich es ummelde. egal wems gehört,oder?
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35751Beitrag Caribe-Klaus »

Uwi hat geschrieben:Lasst doch das Auto erst mal so angemeldet, wie es ist, ihr könnt auch mit dem Deutschen Kennzeichen in Wien herumfahren - interessiert keine Sau.
--------------------------
Ich würds solange wie möglich hinauszögern und in D angemeldet belassen.
Bitte ohne fachliches Hintergrundwissen keine Tipps geben, die rechtlich tatsächlich zu einem erheblichen finanziellen Schaden führen können ! Es gibt nämlich doch "Säue", die sich im Schadensfall konkret genau dafür interessieren und dankbar sind, die Begleichung eines Unfallschadens lächelnd abzulehnen bzw. den Versicherungsnehmer in Teilhaftung und den Fahrer komplett in Haftung nehmen zu können !

Hier ist bereits alles genau nachzulesen:

http://www.auswandern-webforum.de/forum/ftopic3101.html

Wieso glauben eigentlich immer wieder Laien einen/mehrere Experten wie Schadenssachbearbeiter auf's Kreuz legen zu können ? :roll:

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Uwi
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Beitrag: # 35755Beitrag Uwi »

Na komm Siggi, willst Du wirklich abstreiten, das die meisten Deutschen aus finanziellen Gründen einfach das ummelden ihres Autos "vergessen" und weiter mit ihrem Deutschen Kennzeichen fahren, solange es nur irgendwie möglich ist?!
Ich gehe nicht unbedingt davon aus, das Sandra / Steven hier gleich einen Unfall bauen... Und falls doch, finden die Österreichischen Versicherungen ganz sicher genau so rasch irgendeine schöne Ausrede oder einen Gummi-Paragraphen, das sie nichts bezahlen müssen, wie die Deutschen... Insofern würde es mir als zufälligen Nicht-Rechtsanwalt sowieso nicht gelingen, einen Versicherungssachbearbeiter in irgendeiner Weise aufs Kreuz zu legen.
Ist meine persönliche Meinung.

Ich stimmte Dir allerdings zu: WENN tatsächlich etwas passiert, wäre das für die Versicherung ein gefundenes Fressen.

Wg. der NOVA frag halt am besten direkt beim Finanzamt nach, das scheint wirklich etwas kompliziert zu sein, wenn der Eigentümer des KfZ im Ausland wohnt, aber der Fahrer / Verwender im Inland...
Capesha
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Beitrag: # 35759Beitrag Capesha »

Uwi hat geschrieben: Wg. der NOVA frag halt am besten direkt beim Finanzamt nach, das scheint wirklich etwas kompliziert zu sein, wenn der Eigentümer des KfZ im Ausland wohnt, aber der Fahrer / Verwender im Inland...
Also so wie ich es verstehe, geht es bei der NOVA nur darum, dass ein KFZ erstmalig zur Zulassung in Austria erfasst wird? Ich habe vor Weihnachten mal beim Finanzamt angerufen und angefragt, was wäre wenn....
Da ich hier aufm Dorf wohne (nennt sich Stadt mit 3000 Einwohnern...) fällt das schon ziemlich auf, wenn ich hier mit deutschem Nummernschild herumgurke und vor dem nächsten TÜV will ich ummelden. Die haben gleich gesagt, dass sie das für mich ausrechnen - ich soll dann auch gleich Kohle mitbringen :shock: :roll:
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35760Beitrag Caribe-Klaus »

Uwi hat geschrieben:Ich gehe nicht unbedingt davon aus, das Sandra / Steven hier gleich einen Unfall bauen......
Ach, kann Mann/Frau das steuern, wann und wo ein Unfall passieren soll und wann besser nicht ? :roll:

Die § kann jeder deutlich in dem oben gesetzten Link in 2 unterschiedlichen Threads nachlesen, hatte ich da schon eingestellt. Dies ist mindesten eine "Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers" und führt damit AUTOMATISCH zu Regressforderungen des Versicherers. Und damit sage ich einem "zufälligen Nicht-Rechtsanwalt" das jeder sich der nichtwissenden Schafherde anschliessen kann oder doch besser Tipp's von Fachleuten beherzigt.

Obliegenheiten sind Ihre gesetzlich oder vertraglich auferlegten Pflichten besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung üblicherweise die Leistungsfreiheit und die Kündigung durch das Versicherungsunternehmen nach sich zieht. Es gibt Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind (vorvertragliche Anzeigepflicht) und solche, die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind (Schadenabwendungspflicht).

Gruss Klaus
(bis zu meiner 1. Auswanderung 12 Jahre als selbstständiger Versicherungs- und Immobilienmakler mit eigenen Büro's tätig gewesen)
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sandra_steven
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Beitrag: # 35763Beitrag sandra_steven »

danke für die antworten, auch vom profi ;)
was ich aber immer noch nicht verstehe, dass auto ist doch hier auch über die stiefmutter versichert, wir sind nur zweitfahrer... und wenn hier was passiert dann zahlt doch auch die versicherung. und wenn wir in Ö auf urlaub sind doch auch... da kann ja auch immer was passieren. und wenn doch der fahrzeugbesitzer und der auf den die versicherung läuft in deutschland wohnt, kann das auto doch auch in D gemeldet bleiben...
was is wenn wir einfach sagen die haben uns das auto "geliehen" falls wirklich mal was passiert?
und wegen tüv/pickerl... kann ich mit einem deutschen auto in Ö das pickerl machen, oder muss ich dann immer nach D um tüv machen zu lassen?
lg sandra
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35764Beitrag Caribe-Klaus »

Liebe Leute, ich könnte jetzt hier ellenlange Erklärungen abgeben, die aber Laien - sorry - sowieso nicht verstehen. Haltet Euch an die Vorgaben, vertraglichen Regelungen oder eben nicht. Mein Geld ist es ja nicht. Erklärt habe ich schon genug. Lest Euch die Bedingungen durch, liegen jedem Vertrag bei. 8)

Es ist völlig wurscht, wo der offizielle Eigentümer oder Versicherungsnehmer sitzt, es geht darum, wo der PKW tatsächlich überwiegend bewegt wird (gilt auch innerhalb D).

Allerspätestens wenn Du einen Unfall hast und dabei auch nur ganz leicht verletzt wirst und mal eben zum Arzt musst, haben sie Dich. Zunächst einmal tritt nämlich Deine österreichische Krankenkasse in Vorlage. Davon erhalten beide beteiligten Kfz.-Versicherer Kenntnis. Da staunt dann der Schadenssachbearbeiter in D und das volle Programm läuft an...

Sollte das Fahrzeug auch noch Vollkasko versichert sein,
freut sich die Versicherung doppelt über das noch zusätzlich eingesparte Geld. :lol:

Zum Schluss: solltest Du gegenüber der Versicherung falsche Angaben machen und/oder etwas verschweigen und/oder unterlassen und die kommen Dir drauf, dann bekommst Du ev. noch Post vom Staatsanwalt.

Gruss Klaus

:arrow: NOVA
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Capesha
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Beitrag: # 35801Beitrag Capesha »

So, der Chef hat gesprochen, ihr habt es gehört :-)

Klaus hat natürlich recht. Solange nichts passiert, ist alles im grünen Bereich. Aber wenn mal ein echt dicker Hammer kommt und die Versicherung "ein Fuchs" ist und recherchiert, dann sieht man alt aus.

Sandra, zu deiner Frage: mit einem deutschen Kennzeichen und einer deutschen Zulassung kannst du in A kein Pickerl bekommen, sondern musst auch in D zum TÜV. Ich habe ja auch lange herumüberlegt und gehe jetzt im Januar zum Finanzamt zwecks NOVA etc. Wenn man dauerhaft in einem anderen Land leben will, muss man einfach Nägel mit Köpfen machen und dazu gehört Wechsel der Krankenversicherung und Ummeldung des Autos.
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35803Beitrag Caribe-Klaus »

Capesha hat geschrieben:Wenn man dauerhaft in einem anderen Land leben will, muss man einfach Nägel mit Köpfen machen und dazu gehört Wechsel der Krankenversicherung und Ummeldung des Autos.
Richtig, zumal Mann/Frau sich weitere unliebsame Post erspart. Denn der deutsche Versicherer fragt u.U. bei den Behörden in Österreich an seit wann gemeldet, Arbeitnehmer ect., ja und davon erhält dann auch eine Behörde in Österreich Kenntnis und die kümmert sich dann um den "illegalen Import" von einem Fahrzeug wegen Steuerhinterziehung. Da kommt nämlich wieder die NOVA mit in's Spiel. Die komplett daraus ev. enstehenden Folgen in D und A überlasse ich nun jedem seiner Fantasie...

Aber diese "Geiz ist geil" schlauen "Piefkes" denken anscheinend nur sehr kurzsichtig bis zu den Schuhspitzen oder so.
Damit weiterhin für einige viel Spass beim erfinden von Seifenblasen-Tricks. :wink:

Gruss Klaus
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Dangermike
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Beitrag: # 35817Beitrag Dangermike »

Capesha hat geschrieben:....
Also so wie ich es verstehe, geht es bei der NOVA nur darum, dass ein KFZ erstmalig zur Zulassung in Austria erfasst wird? ...
Im Grunde genommen richtig, man muss aber trotzdem nachweisen, das man der Besitzer ist. Im vorliegenden Fall ist eine Ummeldung z.Zt. nicht möglich.
Capesha
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Beitrag: # 35822Beitrag Capesha »

Dangermike hat geschrieben:
Capesha hat geschrieben:....
Also so wie ich es verstehe, geht es bei der NOVA nur darum, dass ein KFZ erstmalig zur Zulassung in Austria erfasst wird? ...
Im Grunde genommen richtig, man muss aber trotzdem nachweisen, das man der Besitzer ist. Im vorliegenden Fall ist eine Ummeldung z.Zt. nicht möglich.
Vollkommen richtig Dangermike. Habe nochmal nachgelesen und bin zu der Erkenntnis gekommen, das ich wohl die Frage überhaupt nicht verstanden hatte - ich arbeite einfach zuviel :roll: :idea: :lol: :lol:
Caribe-Klaus
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Beitrag: # 35832Beitrag Caribe-Klaus »

Es ist wie meistens ganz einfach, wenn Mann/Frau sich im korrekten, grünen Bereich bewegen möchte :

Nicht nur auf endlose, unterschiedliche Meinungen hören sondern sich direkt an die zuständigen Stellen wenden und die Situation schildern. In diesem Fall also an die deutsche Kfz.-Versicherung und an die NOVA und die Situation schildern. Mit einer konkreten, schriftlichen Aussage (nicht telefonieren) ist Mann/Frau dann auf der sicheren Seite und es kommen keine bösen Überraschungen auf einem zu.

Das Leben kann ja so einfach sein... :wink:

Gruss Klaus
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