ausbildung in österreich

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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malnefrage
Beiträge: 8
Registriert: Do Jul 07, 2011 9:43 pm

ausbildung in österreich

Beitrag: # 44121Beitrag malnefrage »

Guten Abend,

ich plane in richtung österreich auszuwandern, da ich in meiner Heimatstadt die berufsausbildung die ich mir wünsche seit jahren nicht bekomme.

da meine freundin drüben wohnt, sehe ich keinen sinn darin in ne andere deutsche stadt zu ziehen, sondern gleich komplett auszuwandern.

nun würde ich gerne wissen wie das in etwa abläuft, hab hier im forum nichts genaues dazu gefunden.

angenommen ich bekomme eine ausbildungsvergütung von ~600€ brutto, in deutschland würde ich als staatsbürger zusätzlich zb bafög beantragen können oder auf hilfe vom staat hoffen können um meine wohnung etc zu bezahlen.

wie wäre das in österreich? gibts denn etwas, was man am ende der ausbildung evtl abzahlen kann oder der gleichen? ich nehme an als nicht staatsbürger dürfte das relativ kompliziert sein wenn nicht gar unmöglich.

der deutsche staat dürfte allerdings daran interesse haben, allerdings denke ich, dass wenn ich hilfe bekommen sollte, diese nur eine begrenzte zeit ausgezahlt werden würde.

termin beim arbeitsamt hab ich morgen und werde mich dementsprechend erkundigen.

oder bin ich dort total auf mich alleine gestellt und müsste evtl nen nebenjob annehmen damit ich über die runden komme?

beste grüße
Servus123
Beiträge: 26
Registriert: Mi Sep 22, 2010 10:05 pm

...

Beitrag: # 44128Beitrag Servus123 »

Servas,

probiers mal bei der Arbeiterkammer.

Auf der Homepage gibt es Kontaktnummern, wo man eine Auskunt über diverse Fragen bekommen kann.

Viel Erfolg

Servus123
malnefrage
Beiträge: 8
Registriert: Do Jul 07, 2011 9:43 pm

Beitrag: # 44197Beitrag malnefrage »

Hi,

als erstes, danke für deine Antwort. Hab bisschen gewartet da ich dachte es hätte noch jemand nähere infos.

hier die antwort der arbeiterkammer:

sollten Sie eine Lehrausbildung in Österreich anstreben, dann erhalten Sie jene Lehrlingsentschädigung die der Kollektivvertrag vorsieht. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wäre es unter Umständen auch möglich, dass Sie die Familienbeihilfe beziehen. Dies allerdings nur unter Voraussetzung, dass Ihre Eltern in Deutschland keinen ähnlichen Anspruch haben.



Anbei übermitteln wir Ihnen auch unsere Cash-Tipps, wo einige Förderungen und die zuständigen Stellen angegeben sind.



Sollten Sie eine andere Ausbildung in Anspruch nehmen wollen, müssten Sie uns dies bekannt geben.



http://www.akstmk.at/bilder/d142/cash_tipps_screen.pdf


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naja, bin leider 24 geworden, heißt also für mich erstmal irgendnen job annehmen um zu überleben.

wenn sonst noch jemand hilfreiche tipps hat wäre ich demjenigen sehr verbunden

gruß
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