1 Jahr Abu Dhabi- AG aus UAE fragen und meinungen

Die Länder der arabischen Halbinsel. Z.B.
Ägypten, Bahrein, Israel, Jemen, Kuwait, Libanon, Oman, Palästina, Qatar, Saudi Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Jordanien

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Würdet ihr den Vertrag annehmen?

Umfrage endete am Mi Sep 23, 2009 3:31 pm

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nein
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0
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kzabak
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1 Jahr Abu Dhabi- AG aus UAE fragen und meinungen

Beitrag: # 33538Beitrag kzabak »

Hi
bin 29Jahre aus Deutschland, arbeite hier als freier Tontechniker fürs Fernsehen und ähnliche Kunden aufm Ü-Wagen

Habe einige Fragen bezüglich meines Vertrages und eure Meinungen wie ihr das Angebot einschätzt

erstmal isses ein unbegrenzter Vertrag mit einer MedienFirma in AbuDhabi Stadt, der nach 1 jahr verlängert werden kann oder ich kann auch wieder heimfahren...

geld / vertrag:

Basisgehalt: 8820 aed
transport allowance: 1000 aed
unterkunft allowance: 9200 aed
utilities allowance: 4000 aed

somit ca 23000aed monatlich

ausserdem bezahlt:
hinflug (und evtl rückflug-grade am klären)
1er monat hotel
international Plus medical insurance
nach 12 monaten arbeiten gibts 1mal hin und zurück in die heimat
30 tage bezahlter urlaub
nach probezeit 10000aed furniture allowance


und:
3 Monate Probezeit
natürlich rückzahlung an die firma bei kündigung vor ende des vertrages



thema post:

hatte so geplant bei der post n nachsendeantrag zu meinen eltern abzuschliessen. die können dann ja wichtige sachen klären usw...oder ist es auch ratsam das nach UAE nachsenden zu lassen

habe nur gehört dass die postwege nach uae recht lang und unsicher ablaufen!?!


thema wohnsitz und steuern:

-ich wohne mit meiner freundin in ner wohnung-tauche aber weder aufm miet/eigentümer vertrag noch bei telefon, stadtwerken oder sonstigem namentlich auf...

-werde mich von allem möglichen abmelden...zB GEZ, KVR, PKV, BFA(?) usw... so dass ich möglichst nichts am laufen habe während der zeit...

-werde mirn transporter mieten und meine sachen zu meinen eltern fahren zum unterstellen, so dass meine freundin vermieten KÖNNTE

GRUND:
-habe das so verstanden-es gibt ja anscheinen im Moment kein DBA mit den UAE?!?
-sofern ich 180 tage im ausland arbeite und wohne habe ich automatisch keinen wohnsitz mehr in Deutschland?
-wenn ich nachweisbar keinen wohnsitz in Deutschland habe muss ich beim überweisen keinen schiss haben dass Deutschland mir steuern abknüpft?

das ist eigentlich im Moment das wichtigste Thema-ich werde das nur machen wenn ich die Kohle abgabenfrei auf mein deutsches Konto bringe.


verstehe ich das richtig?
kann ich schon nach 5 Wochen Geld überweisen?
wo finde ich Details zu GENAU DIESEM THEMA?
habe eu und deutsche webseiten durchforstet und verzweifelt-mein steuerfuzzi meint auch nur "gibt kein DBA" der andre meit "achja stimmt das mit den 180 tagen"
im endeffekt hätte ich das gern schriftlich bevor ich mich drauf einlasse-ist einfach zuviel geld

freu mich auf jegliche antworten und Meinungen und auf die Umfrageergebnisse

grüsse

kzabak
rabiene
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Re: 1 Jahr Abu Dhabi- AG aus UAE fragen und meinungen

Beitrag: # 33547Beitrag rabiene »

kzabak hat geschrieben: erstmal isses ein unbegrenzter Vertrag mit einer MedienFirma in AbuDhabi Stadt, der nach 1 jahr verlängert werden kann oder ich kann auch wieder heimfahren...
dann ist es ja kein unbegrenzter Vertrag :wink:
Zum Gehalt kann ich nix sagen und es waere fuer alle beteiligten einfacher die nix mit der Waehrung zu tun haben, das du das Gehalt etc. in Euro angibst...
hatte so geplant bei der post n nachsendeantrag zu meinen eltern abzuschliessen. die können dann ja wichtige sachen klären usw...oder ist es auch ratsam das nach UAE nachsenden zu lassen
Ich weiss nicht ob das geht,mir waere das aber sicherer innerhalb D-lands...
habe nur gehört dass die postwege nach uae recht lang und unsicher ablaufen!?!
Ja, ja die Post....

thema wohnsitz und steuern:-ich wohne mit meiner freundin in ner wohnung-tauche aber weder aufm miet/eigentümer vertrag noch bei telefon, stadtwerken oder sonstigem namentlich auf...
werde mich von allem möglichen abmelden...zB GEZ, KVR, PKV, BFA(?) usw... so dass ich möglichst nichts am laufen habe während der zeit...
Abmelden was geht und das andere stilllegen wie versicherungen z.b.
habe das so verstanden-es gibt ja anscheinen im Moment kein DBA mit den UAE?!?
Was denn DBA :?:
sofern ich 180 tage im ausland arbeite und wohne habe ich automatisch keinen wohnsitz mehr in Deutschland?
Dafuer musst du dich abmelden...automatisch geht garnix.... sonst bist du weiterhin steuerpflichtig in D...wenn die mit UAE aber ein Doppelbesteuerungs-Abkommen haben, musst du zwar fuer beide Laender eine Erklaerung abgeben,aber nur 1x Steuern zahlen
-wenn ich nachweisbar keinen wohnsitz in Deutschland habe muss ich beim überweisen keinen schiss haben dass Deutschland mir steuern abknüpft?
Dafuer muss du dich abmelden, sonst laeufst du ja weiter als Einwohner...
Musst dich da mal erkndigen ob die UAE/D so eon Abkommen haben.
verstehe ich das richtig?
kann ich schon nach 5 Wochen Geld überweisen?
:?:
kzabak
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Re: 1 Jahr Abu Dhabi- AG aus UAE fragen und meinungen

Beitrag: # 33550Beitrag kzabak »

23000dae sind ca 4500€
dba meinte ich ist das doppelbesteuerungsabkommen?

"Dafuer musst du dich abmelden...automatisch geht garnix.... sonst bist du weiterhin steuerpflichtig in D...wenn die mit UAE aber ein Doppelbesteuerungs-Abkommen haben, musst du zwar fuer beide Laender eine Erklaerung abgeben,aber nur 1x Steuern zahlen "

das ist klar-aber reicht anscheinen nicht immer aus um glaubhaft zu machen dass man wirklich keinen woghnsitz hier hat...

die UAE haben eben im Moment zwar anscheinen ein DBA aber es ist nicht unterschrieben und gilt rückwirkend zum 1.1.09.
nur weil ich aber in den uae keine steuern bezahle sehe ich nicht ein die abgaben in D zu zahlen udn hoffe auch dasses so ist-wer kann da aussagen treffen?

ist es sicher nach 5 wochen geld zu überweisen vorausgesetzt alles vorher genannte ist geklärt....oder muss ich warten bis ich 180 tage dort bin?


ausserdem ist mir noch eingefallen...

Kleidung und sonstiges zubehör für die Wüste

habt ihr tips speziell welche kleidung-sollte ich unter freiem himmel arbeiten-anzuraten ist?
auch welche schuhe...

danke für die hilfe

kzabak
rabiene
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Re: 1 Jahr Abu Dhabi- AG aus UAE fragen und meinungen

Beitrag: # 33553Beitrag rabiene »

kzabak hat geschrieben: dba meinte ich ist das doppelbesteuerungsabkommen?
Keine Ahnung ob du das gemeint hast,deshalb fragte ich ja :wink:
das ist klar-aber reicht anscheinen nicht immer aus um glaubhaft zu machen dass man wirklich keinen woghnsitz hier hat...
Was reicht wofuer nicht aus?...die Abmeldung..ja sicher reicht das aus...
die UAE haben eben im Moment zwar anscheinen ein DBA aber es ist nicht unterschrieben und gilt rückwirkend zum 1.1.09.
nur weil ich aber in den uae keine steuern bezahle sehe ich nicht ein die abgaben in D zu zahlen udn hoffe auch dasses so ist-wer kann da aussagen treffen?
Wie kann denn was rueckwirkend gelten was nicht unterschrieben ist?
Also dir ist schon klar das du irgendwo Steuern bezahlen musst....lass dich doch in UAE besteuern wenn das weniger ist....meinst wird man eh da besteuert wo der Erbringungsort der leistung ist und da waere ja bei dir UAE...dies muesste dir aber alles, dein Steuerfuzzi und/oder HR von der Firma, sagen koennen und wenn nicht...wuerde ich den mal wechseln
ist es sicher nach 5 wochen geld zu überweisen vorausgesetzt alles vorher genannte ist geklärt....oder muss ich warten bis ich 180 tage dort bin?
Steht das irgendwo mit den 5 Wochen?
habt ihr tips speziell welche kleidung-sollte ich unter freiem himmel arbeiten-anzuraten ist?auch welche schuhe...
Ich wuerde mal sagen festes Schuhwerk und Baumwoll-kleidung...da wuerde ich aber mal vor Ort gucken...
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Siggi!
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Re: 1 Jahr Abu Dhabi- AG aus UAE fragen und meinungen

Beitrag: # 33557Beitrag Siggi! »

rabiene hat geschrieben:Also dir ist schon klar das du irgendwo Steuern bezahlen musst....lass dich doch in UAE besteuern wenn das weniger ist....
In UAE gibt es keine Einkommenssteuer. Aber ohne DBA wird es etwas schwierigier. In einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (ich vermute mal einer Firma in UAE mit Betriebsstätte in UAE) und ohne Wohnsitz in DE (d.h. eine Abmeldung reicht nicht, definitiv darf kein Wohnraum zur Verfügung bereit gehalten werden, Mietwohnung auflösen, kein Zimmer bei den Eltern, etc.) gibt es auch ohne DBA keine Steuerpflicht in DE. Wenn Du aber nicht genau auf Kalendarjahrgrenze den Wohnsitz in DE aufgibst, dann gilt natürlich im Jahr des Verzuges nach UAE (und ggf. im Jahr des Rückzuges nach DE) unbegrenzte Steuerpflicht in DE unter Progressionsvorbehalt für die Auslandseinkünfte.

Gruß
Siggi
rabiene
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Beitrag: # 33558Beitrag rabiene »

Wie soll man denn ,ausser der Abmeldebesch. ,das nachweisen... :?:

Und versteh ich das richtig,wenn man zum richtigen Zeitpunkt umzieht, braucht man keinerlei Steuern in beiden Laendern bezahlen? Wie erklaert man dann aber dieses Einkommen?
kzabak
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laaangsam^^

Beitrag: # 33561Beitrag kzabak »

soo

also das mit dem wohnraum versteh ich auch so bzw will auf nummer sicher gehn..meine eltern haben zwarn haus-wo ich ka hab wie ich eingeschrieben bin-ist aber recht weit weg von unserem wohnort...

das weise ich dadurch nach das zb mein alter wohnort "vermietbar" wird, ich mirn lkw hol und die rechnung vorzuweisen habe-zum sachen wegfahrn, bei meinen eltwern sicher kein platz wäre, uswusw

was ich nicht versteh siggi ist das mit der jahresgrenze den wohnsitz aufgeben?


also... ich könnte ich...

wenn ich keinen wohnraum in D habe,
ohne gültiges dba,
arbeitgeber in uae,
und da nach aussage des AG "diese 23000aed auf ein konto meiner wahl im inland" überwiesenwerden

...generell diese 23000aed auf mein deutsches konto haun?
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Siggi!
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Beitrag: # 33562Beitrag Siggi! »

Auf welches Konto das Gehalt kommt ist unwesentlich.

Hier gibt es einen Rechner zum Progressionsvorbehalt.

Einzutragen ist bei "zu versteuerendes Einkommen" das Einkommen, welches im Jahr des Verzuges in DE erwirtschaftet wurde. Unter "Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen und Einkünfte" sind die Einkünfte aus UAE einzutragen. Dort kann man vergleichsweise einfach mal 0 einsetzen, dann sieht man den Effekt des Progressionsvorbehalts.

Gruß
Siggi
kzabak
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Beitrag: # 33566Beitrag kzabak »

der link funzt irgendwie ned..

aber stimmt meine Annahme der dinge aus dem letzten post?
checks immer noch nicht so ganz...
kzabak
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Beitrag: # 33567Beitrag kzabak »

hmm

http://www.finanzamt.bayern.de/

sieht irgendie aus als wärs gehackt^^
ka wie man da reinkommen soll-nix zum clicken ausser der warnung
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Siggi!
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Beitrag: # 33569Beitrag Siggi! »

Noch einmal der ganze Link (bei mir funktioniert er auch in meinem obigen Beitrag):
http://www.finanzamt.bayern.de/Service/ ... echner.asp

Gruß
Siggi
kzabak
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Beitrag: # 33572Beitrag kzabak »

ok danke nochmal

also wenn ich da realistische werte eintrage kommt ein verträglicher wert raus den ich berappen muss...

so wie ichs verstehe hat das ganze aber grad mit meinen in D in diesem Jahr eingenommenen Geld zu tun oder?
ist mir klar dass ich dafür steuern zahlen muss.
sry aber ich habe meine 2 steuerfuzzies die sich um sowas kümmern^^ deshalb sagt mir progressionsvorbehalt usw goa nix..^^
werds ihm aber mal unter die nase halten
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Siggi!
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Beitrag: # 33581Beitrag Siggi! »

Ja, das ist richtig. Es betrifft nur das Jahr des Wegzugs (und ggf. das Jahr des Rückzugs).

Gruß
Siggi
kzabak
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Beitrag: # 33587Beitrag kzabak »

naja das war klar dass ich dafür bisl was zahlen muss...das soll meinsteuerfuzzi alles allein machen^^

aber nach wie vor bin ich mir nicht 100% sicher mit dem überweisen des gelds ohne steuern...

evtl ist es das beste nen anwalt für steuer und arbeitsrecht zu fragen
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