Keine Einwanderung nach Thailand

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Charly22
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Keine Einwanderung nach Thailand

Beitrag: # 45289Beitrag Charly22 »

Zur begrifflichen Klarstellung sei vorneweg folgendes gesagt: Man kann zwar aus Deutschland auswandern, jedoch nicht nach Thailand einwandern! Thailand ist kein Einwanderungsland und unterhält auch keine großzügige Einwanderungspraxis! Thailand erteilt nur zeitlich befristetete Tourist- und Non-Immigrant-Visa, nach deren Ablauf man das Land verlassen muss. Mit einem Non-Immigrant-Visum kann man sich in Thailand maximal ein Jahr lang aufhalten. Anschließend muss es neu beantragt oder verlängert werden. Doch da der Thaistaat häufig die Bedingungen ändert, sollten die Bestimmungen aufmerksam verfolgt werden.

Neben den genannten Visaarten sieht das thailändische Immigrationsrecht auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung (sog. residence permit) vor, doch ist diese nur mit sehr strengen Auflagen und zu abschreckend hohen Gebühren zu erhalten (199.000 Baht – knapp 4.900 Euro!). Zudem ist die Aufnahmequote auf 100 Antragsteller pro Jahr und Land begrenzt. Hier einige weitere bürokratische Einschränkungen:

* Anträge werden nur zu einem bestimmten Termin einmal im Jahr entgegen genommen.
* Alle Unterlagen sind in Thai vorzulegen.
* Der Antragsteller wird persönlich befragt und muss Fingerabdrücke abgeben.
* Er muss durchgängig 3 Jahre lang im Besitz eines Non-Immigrant-Jahresvisums (kein Multiple-Entry-Visum!) gewesen sein.
* Die Ausstellung des blauen Aufenthaltsbuches kostet zusätzlich 1000 Baht.
* Bei einer Ausreise verfällt die Genehmigung, es sei denn, er hat vorher eine Wiedereinreisegenehmigung (re-entry) eingeholt (pro Genehmigung 1000 Baht). (Vor der Ausreise muss eine Steuererklärung abgegeben werden.)
* Jährlich muss er sich einmal bei der Wohnsitzbehörde melden (kostenpflichtig, 200 Baht).
* Alle fünf Jahre muss er sich auf der örtlichen Polizeistation melden.
* Eine Arbeitsaufnahme ohne Arbeitsgenehmigung ist untersagt.


Hier ein Überblick über die gewöhnlichen Einreisearten:

Die Einreise ohne Visum

Deutsche können bis zu 30 Tagen ohne ein Touristenvisum einreisen, vorausgesetzt sie reisen über einen Flughafen ein. Wer über Land einreist, erhält nur einen Aufenthaltsstempel über 15 Tage.

Die Einreise mit einem Tourist-Visum

Das Tourist-Visum muss vor der Einreise auf einer ausländischen Thaivertretung (Konsulat oder Botschaft) beantragt werden. Es kann für höchstens 3 Einreisen ausgestellt werden. Pro Einreise darf man bis zu 60 Tagen im Land bleiben. Danach muss man das Land verlassen, kann aber umgehend wieder einreisen. Man erhält einen Aufenthaltsstempel über weitere 60 Tage. Diese Prozedur kann ein weiteres Mal wiederholt werden. Auf diese Weise kann man sich mit 2 Aufenthalts-Unterbrechungen bis zu 180 Tagen im Land aufhalten.

Das Tourist-Visum zur einmaligen Einreise kostet derzeit 30 Euro (jede weitere Einreise je 30 Euro). Es kann im Land einmalig um 30 Tage verlängert werden (Verlängerungsgebühr: 1900 Baht, 45 Euro).

Die Nachbarländer Thailands stellen Tourist Visa nur noch zur einmaligen Einreise aus, einige wenige vergeben zwei Einreisen.


Die Einreise mit einem Non-Immigrant-Visum

Das Non-Immigrant-Visum wird für verschiedene Arten von Antragstellern erteilt und ist durch einen Buchstabenanhang klassifiziert. So steht „B“ für Business, „ED“ für Ausbildung (education), „M“ für Medien und „O“ für Andere (others). Die Visa „B“, „ED“ und „M“ werden nur für gewisse Beschäftigungszwecke ausgegeben. Ich gebe hier nur einen Überblick über das „O“-Visum, da es den meisten Antragstellern um einen beschäftigungslosen Aufenthalt geht.

Das Non-Immigrant-„O“-Visum kann nur von Rentnern oder von solchen Ausländern beantragt werden, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind. Das Visum kann für eine einmalige Einreise oder für mehrere Einreisen beantragt werden. Pro Einreise darf man sich 90 Tage im Land aufhalten. Das Visum kann für mehrere Einreisen (Multiple Entry) bis zu 365 Tagen gültig geschrieben werden. Innerhalb dieser Zeit kann man mit diesem Visum so oft ein- und ausreisen wie man möchte. Man erhält jedoch bei jeder Einreise einen Aufenthaltsstempel über 90 Tage. Wer kurz vor Ablauf des Visums erneut einreist, erhält ebenfalls nochmals 90 Tage. Damit kann der Gültigkeitszeitraum von 12 auf 15 Monaten geschickt ausgedehnt werden. Das Visum zur einmaligen Einreise kostet derzeit 55 Euro und das „Multiple O“ 130 Euro.

Wer die Ausreisen umgehen möchte, kann im Land sein „Non-Immigrant-O-Visum“ zu einem sogenannten „Jahresvisum“ umschreiben lassen. Hierzu muss er allerdings verschiedene Bedingungen erfüllen. Er muss über 50 Jahre alt sein und mit einem Non-Immigrant-Visum eingereist sein. Darüber hinaus muss jeder Antragsteller mindestens 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto nachweisen. Der Betrag von 800.000 Baht muss mindestens 3 Monate vor Antragstellung auf einem thailändischen Bankkonto zur Verfügung gestanden haben. Ersatzweise können auch monatliche Einkünfte in Höhe von 65.000 Baht nachgewiesen werden. Manche Immigrationsbüros gestatten auch das Mischen der beiden Erfordernisse. Wer mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet ist, braucht nur 400.000 Baht nachzuweisen bzw. muß über ein gemeinsames monatliches Einkommen von 40.000 Baht verfügen. Mit diesem Visum darf man sich ein Jahr lang durchgehend in Thailand aufhalten. Lästige Ausreisen entfallen. Doch aufgepasst: Falls Inhaber dieses Visum ins Ausland reisen möchten, so müssen sie sich vor der Ausreise eine sog. Re-Entry-Bescheinigung besorgen. Ohne ein Re-Entry verfällt das Jahresvisum und man erhält bei der Einreise lediglich einen 30-Tage-Stempel (Airport) oder nur einen 15-Tage-Stempel (Landeinreise).

Das Jahresvisum kostet im Land 1.900 Baht (45 Euro).

Das Re-Entry kostet für die einmalige Ausreise 1000 Baht, bei mehreren Ausreisen 3.800 Baht (90 Euro).

Zu beachten ist ferner, dass Inhaber des Jahresvisums alle 90 Tage auf ihrem Immigrationsbüro eine Meldung abzugeben haben.

Da die Bedingungen, Vorschriften und Gebühren einem ständigen Wandel unterworfen sind, ist es empfehlenswert, sich sorgfältig über die Veränderungen zu informieren.

Eine gute und sehr informative Übersicht über die meisten Visa-Arten gibt folgende englische Webseite: http://www.thaivisa.com/. Hier werden auch weitergehende Fragen über „Leben und Arbeiten in Thailand“ behandelt.


Nochmal: Alle Visa-Arten sind zeitlich befristet. Eine Einwanderung nach Thailand ist daher im strengen Sinne nicht möglich. Doch solange der Thaistaat immer wieder neue Visa ausstellt, kann man durchaus viele Jahre in Thailand leben.

Grundsätzlich: Jedes Visum stellt ein befristetes Aufenthaltszugeständnis dar. Ein Recht auf Einreise ist daraus nicht abzuleiten. Die letzte Entscheidung trifft der Einreisebeamte. Soweit es Thailand betrifft, sind die Absichten des Thaistaates klar: Es geht um Kontrolle, Begrenzung und Gängelung. Vor allem aber geht es um ungenierte Gebührenschneiderei. Freizügigkeit ist möglich, muss aber erkauft werden (Re-Entry).

(Der Text und mehr Info ist auf meiner Webseite www.thailandprivat.com nachzulesen.)
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henry
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Beitrag: # 45292Beitrag henry »

Charly22 hat geschrieben: Soweit es Thailand betrifft, sind die Absichten des Thaistaates klar: Es geht um Kontrolle, Begrenzung und Gängelung. Vor allem aber geht es um ungenierte Gebührenschneiderei. Freizügigkeit ist möglich, muss aber erkauft werden (Re-Entry).
hola, @Charly, hat mir gut gefallen, dein bericht. insbesondere die Aussagen, die ich oben zitiert habe, sind wichtig, denn gerade sowas liest man ja eben nicht, wenn man sich seine Informationen ueber offizielle Seiten holt.

dagegen, dass gebuehren verlangt werden, meinetwegen auch kraeftig, hab ich persoenlich allerdings gar nichts. nur moechte ich danach, fuer den zeitraum der visumsgueltigkeit, meine absolute ein- und ausreisefreiheit, und zwar ohne gaengelei. und die scheint es gemaess deinem bericht in Thailand eben nicht zu geben. erinnert mich ein bisschen an kuba. wer da aufenthalt fuer ein jahr hat mit irgendeinem visum, der muss trotzdem bei jeder Ausreise vorher eine Erlaubnis einholen, man stelle sich das mal vor. aber so scheint es ja in thailand auch zu sein.

was lobe ich mir da mein aktuelles aufenthaltsland kolumbien. wer da ein visum hat fuer ein jahr oder laenger (Ehe, Arbeit, Investition, Rente usw.), der darf ohne jede rueckfrage am flughafen erscheinen und aus- und wieder einreisen, und zwar so oft er will...
Gruesse Henry
Charly22
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Beitrag: # 45294Beitrag Charly22 »

Hallo Henry,

hmm.

Du wirst sicher oben auch gelesen haben, dass mit einem auf 365 Tage befristeten Non-Immigrant-O-Visum mit multiplen Einreisen das freie Ein- und Ausreisen durchaus möglich ist.

Soweit es jedoch das sog. Jahresvisum betrifft, mit dem man sich ein Jahr lang ununterbrochen, also ohne zwischendurch ausreisen zu müssen, in Thailand aufhalten kann, braucht es bei einer Aus- und späteren Wiedereinreise ein sog. Re-Entry (mit entsprechender Kostenbelastung).

Im Übrigen glaube ich, dass die Bürokratien in vielen Ländern dieser Welt ziemlich erfindungsreich sein können, wenn es um das generieren von neuen Gebühren geht, die Geld in die Kassen spülen sollen. Das ist selbst in unserem Herkunftsland nicht anders. (In meiner ehem. Heimatstadt muss ich in letzter Zeit eine Gebühr dafür bezahlen, wenn ich mein Auto nach einer Abmeldung mit derselben Nummer später wieder zulassen möchte. Reine Gebührenschneiderei!)

In meinem Artikel auf der Webseite wollte ich einen Überblick geben über die Einreisepraxi in Thailand und eine direkte Brücke zu dem sehr zuwanderungsfreundlichen malaysischen Einwanderungsprogramm schlagen, das ganz offenbar ohne jene ungenierten Kassiermethoden auskommt, denen man in Thailand ausgesetzt ist. Der Beitrag oben war ein Auszug. Unerwähnt blieben weitere Themen wie Arbeitsaufnahme, Grundstücks- oder KFZ-Kauf oder Firmengründung. Hier sieht man sich in Thailand weiteren sehr restriktiven Beschränkungsmassnahmen gegenüber.

Grüße nach Kolumbien!
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henry
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Beitrag: # 45295Beitrag henry »

Charly22 hat geschrieben:Hallo Henry,
hmm.
Du wirst sicher oben auch gelesen haben, dass mit einem auf 365 Tage befristeten Non-Immigrant-O-Visum mit multiplen Einreisen das freie Ein- und Ausreisen durchaus möglich ist.
das ist aber trotzdem nicht die freiheit die ich meine (und die ich zum beispiel hier in kolumbien habe). denn mit freiheit waehrend des jahres der gueltigkeit meine ich natuerlich AUCH die freiheit, NICHT auszureisen, wenn ich das nicht will. und das geht ja offenbar nicht in thailand. wenn ich da mit dem 365 tage visum einmal aus- und wieder einreise, dann muss ich doch anscheinend nach 90 tagen wieder raus, ob ich nun will oder nicht??
Charly22 hat geschrieben:Das Non-Immigrant-„O“-Visum kann ... für mehrere Einreisen beantragt werden. Pro Einreise darf man sich 90 Tage im Land aufhalten. Das Visum kann für mehrere Einreisen (Multiple Entry) bis zu 365 Tagen gültig geschrieben werden. Innerhalb dieser Zeit kann man mit diesem Visum so oft ein- und ausreisen wie man möchte. Man erhält jedoch bei jeder Einreise einen Aufenthaltsstempel über 90 Tage.
Gruesse Henry
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Siggi!
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Beitrag: # 45296Beitrag Siggi! »

Für mich (als Außenstehenden) sah es immer ein wenig so aus, als ob Thailand auch in bestimmtes Klientel anzieht: Vor allem den älteren Herren, der sich von den Verlockungen der lokalen Weiblichkeit angezogen fühlt. Diese Klientel werden weder Gebühren noch restriktive Visabestimmungen abhalten können, so vermute ich.

Malaysia hat diese Atmosphäre nicht zu bieten und ist eher etwas für den gut situierten Europäer. Die Verlockungen liegen hier für den vermögenden Auswanderer eindeutig im steuerlichen Bereich, da Auslandseinkünfte in Malaysia nicht besteuert werden. Die finanziellen Eintrittshürden sind auch höher. Personen, die das MM2H Programm verwenden findet man nur sehr selten im Forum. Insgesamt ist die Anzahl von Malaysia Auswanderern so gering, dass sie regelmäßig noch niemals in den Statistiken erscheinen.

In meiner Wahlheimat gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen, die alle 60 Tage das Land verlassen müssen, da sie sich noch niemals ein Auto mit lokaler Zulassung leisten können. Wiederum andere reisten alle 90 Tage aus (max. visafreier Aufenthalt). Nun gibt es neue Regeln und die besagen: 90 Tage innerhalb von 180 Tage (gleiches gilt auch in den Schengen-Staaten). Viele schaffen es noch niemals, sich eine Aufenthaltsgenehmigung zu besorgen. Ob ein Gastland durch die Nichteinreise solcher "Zuwanderer" einen Verlust erleidet? Ich glaube kaum.

Es gibt in diesem Zusammenhang noch einen anderen Aspekt: Das Erzwingen des Aufenthalts. Beispielsweise hat meine Frau eine AE in den Schengen Staaten erhalten, als wir noch in DE wohnten. Eine solche AE verfällt aber, wenn der Ausländer auswandert oder sich mehr als 6 Monate nicht in DE aufhält. Das empfinde ich als Einschränkung. Seit 2005 gibt es aber auch in DE eine Sonderregelung: Die NE eines Ausländers verfällt nicht, wenn die Ehe mit einem EU Bürger besteht. Meine unbefristete AE in UA ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Wir können damit also reisen und wohnen, wo und wann wir wollen, ohne irgendwelche Zeitvorgaben einhalten zu müssen und ohne das irgendwelche Genehmigungen erforderlich wären. Das empfinde ich persönlich als echte Freiheit: Eine Aufenthaltsgenehmigung sollte zum Aufenthalt berechtigen, ihn aber nicht erzwingen. Bei Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung in mehreren Ländern sollte man frei zwischen ihnen wechseln können, fast so als existierten die Grenzen gar nicht.

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 45297Beitrag henry »

Siggi! hat geschrieben: Meine unbefristete AE in UA ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Wir können damit also reisen und wohnen, wo und wann wir wollen, ohne irgendwelche Zeitvorgaben einhalten zu müssen und ohne das irgendwelche Genehmigungen erforderlich wären.
@Siggi, Frage: keinerlei Bedingungen ausser der, dass du dich (oder deine Frau sich) nicht scheiden laesst, oder?
es gibt doch, glaube ich, Laender, in denen eine AE, obwohl sie UNbefristet ist, dennoch wieder entzogen wird, wenn die AE auf einer Ehe mit einem/r Einheimischen beruht, diese Ehe aber geschieden wird.
Gruesse Henry
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Siggi!
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Beitrag: # 45298Beitrag Siggi! »

henry hat geschrieben:@Siggi, Frage: keinerlei Bedingungen ausser der, dass du dich (oder deine Frau sich) nicht scheiden laesst, oder?
Die NE meiner Frau ist schon an diese Bedingung geknüpft. Sie müsste sich dann eine eigenständige NE besorgen, wenn die ABH von der Scheidung erfahren würde. Dazu müsste sie nachweisen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können.

Meine AE unterliegt keinerlei Restriktionen. Der Scheinehe-Schutz gibt es in UA nach Eheschließung: Erst nach zwei Ehejahren hat der Ehepartner einen Anrecht auf eine AE. Die ersten zwei Jahre sind wirklich nicht ganz einfach und man kann sie nur mit mehreren langfristigen Visa, Border-Runs (inkl. Zweipaß) oder Aufenthaltsverlängerungen der ABH (da ist man aber auf Kooperation der lokalen Behörden angewiesen) überbrücken.

Gruß
Siggi
Charly22
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Beitrag: # 45299Beitrag Charly22 »

Hallo Henry,

Ja, das siehst du genau richtig. Mit einem Non-Immigrant-Visum kriegst du bei jeder Einreise nach Thailand 90 Tage gestempelt. Danach musst du raus oder eine Aufenthaltsverlängerung beantragen. Eine normale Verlängerung beträgt 7 Tage. Wer länger im Land bleiben möchte und die Erfordernisse erfüllt (800.000 Baht auf der Bank oder 65.000 Baht monatliches Einkommen) kann eine Verlängerung auf ein Jahr erhalten. Nach Ablauf erhält er ggfs. eine weitere Verlängerung auf ein Jahr. Dies kann endlos weitergehen, solange der Thaistaat es mitmacht. Dies ist ja auch der Grund, weshalb viele meinen, man könne nach Thailand auswandern. Doch streng genommen sollte man wissen, dass nach Ablauf der Aufenthaltsberechtigung der Aufenthalt in Thailand zu Ende ist. In Thailand kann man sich immer nur auf Zeit aufhalten. Thailand vergibt keine Einwanderungsvisa und ist auch kein Einwanderungsland. Obwohl der Thaistaat die beschriebene Verlängerungspraxis bisher mitgemacht hat, sollte man dennoch nicht darauf vertrauen, dass solcherlei Regelungen für alle Zukunft Bestand behalten.

Hallo Siggi,

das hast du gut geschrieben. Thailand zieht ein gewisses Klientel an und dieses wird auch niemals nach Malaysia gehen. Das Free-style-living und die Verlockungen der Weiblichkeit kann Malaysia nicht bieten.

Es stimmt auch, dass nur ein sehr, sehr kleiner Kreis an Auswanderern nach Malaysia zieht. In den letzten Jahren haben jedes Jahr zwischen 1500 und 2000 Antragsteller aus aller Welt das MM2H-Visum erhalten. Malaysia veröffentlicht darüber regelmäßig eine sehr genaue Statistik: http://www.mm2h.gov.my/statistic.php

Die steuerlichen Vorteile des Einwanderungsprogramms sind hingegen nicht zu übersehen. Ausländische Einkommen bleiben in Malaysia komplett steuerfrei. Das ist immer noch sehr wenigen bekannt.

Die finanziellen Eingangshürden sind höher als in Thailand. Man muss ein Vermögen von rund 85.000 Euro nachweisen und ein monatliches Einkommen von 2.400 Euro. (Das monatliche Einkommen wird aber demnächst auf 1.450 Euro herunter gesetzt.) Anschließend muss man ein Festgeldkonto über 36.000 Euro unterhalten.

In Thailand braucht man nur 19.000 Euro in Thaibaht umzuwechseln und 3 Monate vor Antragstellung auf einer Thaibank zu deponieren. Oder man muss ein Einkommen von 1.550 Euro nachweisen.

Dennoch gilt es abzuwägen. Thailand gängelt seine Daueraufenthalter und schränkt sie in ihren Freiheiten und ihrem Lebenswandel erheblich ein (kein Grundstückkauf, keine Firmengründung etc.) Dahingegen bietet das malaysische MM2H-Visum eine Fülle von Vorteilen und viel mehr Freiheiten. Ich habe das alles auf meiner Webseite www.malaysiaprivat.de ausführlich gegenübergestellt.

Auch mit der Beschreibung der Aufenthaltsgenehmigungspraxis in Deutschland liegst du ziemlich richtig. Wenn ein Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung durch eine länger als 6 Monate währende Ausreise verlässt, verwirkt er sie. (So geschehen bei meiner Thaifrau, die jetzt auch außer mit einem Touristenvisum nicht mehr nach Deutschland zurück kann, da man in der Zwischenzeit den A1-Test in Deutsch zur Voraussetzung gemacht hat, den sie aber nicht mehr machen wird.) Dies ist nicht der Fall mit einer Niederlassungserlaubnis. Letztere erhält man aber erst nach einer bestimmten Anzahl von Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis.

Eine Anmerkung: Vielleicht sollten wir hier im Forum die Begriffe ausschreiben. Möglicherweise lesen hier ja Leute mit, die mit Abkürzungen wie AE und NE nichts anfangen können. (Bei UA und ABH stehe ich z. B. auf dem Schlauch.)
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Siggi!
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Beitrag: # 45309Beitrag Siggi! »

AE = Aufenthaltserlaubnis
NE = Niederlassungserlaubnis
ABH = Ausländerbehörde
Eine gute Webseite zu diesem Thema (Ausländerrecht):
www.info4alien.de

UA ist einfach nur der internationale Ländercode der Ukraine.

Gruß
Siggi
thewanderer
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Beitrag: # 45310Beitrag thewanderer »

Charly22 hat geschrieben:H...und die Verlockungen der Weiblichkeit kann Malaysia nicht bieten. ...
Na ja, zumindest nicht in Gogo-Bars... :wink:

Gruss
thewanderer
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