Uebersicht ueber die gaengisten Non-Immigrant Visa

Vereinigte Staaten von Amerika

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rabiene
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Uebersicht ueber die gaengisten Non-Immigrant Visa

Beitrag: # 36424Beitrag rabiene »

Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme in den USA - und sei der Zeitraum noch so kurz - nur mit einem Arbeitsvisum möglich.

Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie bereits einen Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten gefunden haben. Ihr Arbeitgeber muss in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung für Sie einreichen. Sobald Sie die Bestätigung dieser Genehmigung erhalten, können Sie Ihren Visumantrag stellen.
Die konsularischen Vertretungen der USA in Deutschland vermitteln KEINE Arbeitsstellen.
Auch eine Tätigkeit als Praktikant, Au-Pair oder im Rahmen eines Ferienjobs ist nur mit einem Visum möglich.


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B - Besuchervisum

Das B unterteilt sich nochmal in B-1 Visa fuer Geschaeftsleute und B-2 fuer Privatleute.
Das B2 muss man aber nur beantragen wenn man laenger als 90 Tage in USA verweilen will oder man hat eine Staatsbuergerschaft von einem Land das nicht am Visa-Waiver-Programm teilnimmt.

http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1262.html

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E - Investoren
Das E-1-Visa ist eine Handelsvisum fuer Personen die Handel treiben zwischen USA und dem Heimatland...

E-2-Visa ist ein Investorenvisum und ist vorgesehen fuer Personen, die in den USA ein Unternehmen gruenden oder leiten wollen,in das sie Kapital investiert haben oder investieren werden.

http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1273.html

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F –und M Studentenvisum
Dieses Visa benoetigen Studenten um ein akademisches Studium in USA aufzunehmen..

http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1268.html

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G - Visum
Mitarbeiter internationaler Organisationen und Nato

http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_2638.html

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H - 1B-Visum
H-1B ist vorgesehen für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich.

H-2 A
ist vorgesehen fuer die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich.

H-2B
ist vorgesehen fuer zeitlich befristete oder saisonal Beschaeftigte ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation verlangt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium.

H-3
ist vorgesehen fuer Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich. Diese Klassifikation trifft auch für ein Praktikum im Rahmen der Erziehung behinderter Kinder zu.

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I - Visum
Mitarbeiter von Presse und Medien
I-Visa werden fuer Vertreter auslaendischer Medien ausgestellt, die im Auftrag dieser Medien in die USA geschickt werden. Dies kann auf Mitglieder von Presse, Rundfunk, Film oder Fernsehen zutreffen, deren Aktivitaeten notwendig für die Ausuebung der Medien sind (z.B. Reporter, Filmteams, Herausgeber und Personen in aehnlichen Positionen). Dies gilt jedoch nur insofern, als diese Personen mit dem Zusammentragen von Informationsmaterial beschaeftigt sind (nicht zutreffend für Bibliothekare, Lektoren, Setdesigner, etc.).
Des weiteren kann ein I-Visum auch für freischaffende Journalisten und Angestellte von unabhaengigen Produktionsfirmen ausgestellt werden, wenn ein Vertrag mit einer Medien-Organisation vorliegt.

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J - Visum
Austauschvisum / Praktikanten
Das J-Visa soll den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Faehigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft foerdern. Die Teilnahme ist moeglich für Studenten aller akademischer Grade; Auszubildende, die eine Ausbildung in Firmen, Institutionen und Behoerden erhalten; Lehrkraefte an Grundschulen, weiterfuehrenden Schulen und Sonderschulen; Professoren, die an einer Hochschule lehren oder Forschung betreiben moechten; Forschungswissenschaftler; Personen in der Ausbildung in medizinischen und damit verbundenen Bereichen und für internationale Besucher, die zu Reisezwecken, zur Beobachtung, Konsultation, Forschung, Weiterbildung, zur Weitergabe und Anwendung von spezialisierten Kenntnissen und Faehigkeiten in die USA kommen oder für Teilnehmer organisierter Programme mit direktem Personenaustausch.

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L-1-Visum ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.

Für L-1 Visa wird eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar erhoben für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von "Rahmen"-Vorschriften im Ausland beantragen.

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O-1-Visum
ist vorgesehen für Personen mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport, oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie.

0-2-Visum
ist vorgesehen für Personen, die den Inhaber eines O-1 Visums begleiten, um ihm bei einer künstlerischen oder sportlichen Darbietung anlässlich einer speziellen Veranstaltung oder Vorführung zu assistieren.

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P-1- Visum
ist vorgesehen für einen einzelnen Athleten, ein Team von Athleten, oder Mitgliedern einer Gruppe von Unterhaltungskünstlern, die internationale Anerkennung geniessen.

P-2-Visum
ist vorgesehen für Künstler und Personen aus der Unterhaltungsbranche, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms an einer Aufführung mitwirken.

P-3-Visum
ist vorgesehen für Künstler oder Entertainer, die ein Programm darbieten, das als kulturell einmalig einzustufen ist.

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Q-1-Visum
ist vorgesehen für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Ziel ist, dass die Teilnehmer Informationen über Geschichte, Kultur und Traditionen ihrer Heimatländer vermitteln.


PETITIONEN
Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, "Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus", von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 ("Notice of Action/Approval") vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.



Arbeitserlaubnis für Ehepartner von Haltern von E und L-Visa

Änderungen in den Einwanderungsrichtlinien erlauben es Ehepartnern von E- und L-Visa-Haltern in den USA zu arbeiten. Der Ehepartner muss in die USA mit ihrem/seinem E-2 oder L-2 Visum einreisen und das ausgefüllte Formular I-765 (das es bei der Einwanderungsbehörde gibt) zusammen mit der Antragsgebühr von $180 einreichen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Monate. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis (Notice of Approval) kann man eine Sozialversichungsnummer vom lokalen Sozialversicherungsamt bekommen.

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K-1-Visum für Verlobte
Der Immigration and Nationality Act (amerikanisches Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) sieht die Nichteinwanderungsvisaklassifizierung (K-1) für jene Ausländer vor, die in die Vereinigten Staaten reisen wollen, um dort U.S. Staatsbürger zu heiraten. Die Ehe muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise in die U.S.A. geschlossen werden. Nach der Eheschließung muss der ausländische Ehepartner beim Department of Homeland Security/U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) die Eintragung für Erlangung des Status eines Ausländers mit bedingtem Dauerwohnrecht (Conditional Permanent Residence status) beantragen.

Da das K1-Verlobtenvisum als Einwanderungsvisum behandelt wird, finden Sie alle Informationen zur Beantragung auf der Webseite für Einwanderungsvisa unter Verlobtenvisum.

http://german.germany.usembassy.gov/vis ... en/fiance/
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