Hauptwohnsitz in zwei Ländern? Deutschland / Chile

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Libertad1
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Hauptwohnsitz in zwei Ländern? Deutschland / Chile

Beitrag: # 56441Beitrag Libertad1 »

Hallo Ihr Lieben,

ein frohes neues Jahr Euch allen.

Ich bin neu hier im Forum und hoffe auf einige Infos.

Zu meiner Situation:

Meine Freundin lebt in Chile. Ebenfalls dort lebt unser gemeinsames Kind, welches erst ein paar Monate alt ist.

In den nächsten 1 bis zwei Jahren müssen wir aus Arbeitsgründen noch hin und her pendeln. Danach geht es für uns alle nach Deutschland. Unser Kind hat mit der Geburt die deutsche und die chilenische Staatsbürgerschaft.

Damit ich mich für eine gewisse Zeit um mein Kind kümmern kann und auch andere Dinge wie Anmeldungen für Kindergärten durchführen kann, wird meine Freundin mit dem Kind nach Deutschland kommen, wobei ich das Kind auch bei mir anmelden werde. Es wird auch bei mir wohnen.

Nun zu meiner Frage:

Kann das Kind in beiden Ländern seinen Hauptwohnsitz haben?

Mir geht es vorallem um die Krankenversicherung. In Deutschland würde das Kind natürlich über mich laufen.

Kann das Kind in Chile gemeldet bleiben, wenn ich es in Deutschland anmelde? Dann könnten wir nämlich das Kind in Chile über meine Freundin krankenversichert lassen.

Mir geht es einfach darum sicher zu stellen, dass das Kind überall vernünftig versichert ist, und es auch einfach ist die entsprechenden Abrechnungen durchzuführen. Also jeweils in dem Land wo sie anfallen.

Also die Grundfrage lautet:

Ist ein doppelter Wohnsitz in beiden Ländern für das Kind möglich? Also für eine gewisse Zeit.

Es würden natürlich keine Leistungen doppelt bezogen werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Siggi!
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Beitrag: # 56442Beitrag Siggi! »

Sicher ist das möglich und sogar vollständig legal, wenn Gesetze von Chile so etwas nicht untersagen. Ich habe z.B. über einige Jahre einen Hauptwohnsitz in Deutschland und der Ukraine gehabt.

Mir sind sogar Paare bekannt, die in zwei Ländern Unterstützungsleistungen für das Kind (z.B. Kindergeld beziehen). Bzgl. der Legalität ist die Frage hierbei, an welche Bedingungen diese Leistungen geknüpft sind. Für Chile kann ich das nicht beantworten.

In DE ist Kindergeld an die unbeschränkte Steuerpflicht gebunden, die keine Anwesenheit vor Ort voraussetzt. Daher können ggf. sogar Kinder im Ausland legal Kindergeld in DE beziehen.

Gruß
Siggi
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Siggi!
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Beitrag: # 56445Beitrag Siggi! »

Man kann steuerpflichtig sein und muss ggf. keine Steuern zahlen, weil z.B. die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte (z.B. sind Renten nur teilweise steuerpflichtig) für DE Verhältnisse unter dem steuerfreien Existenzminimum liegt. In solchen Fällen gewinnt man durch die Kindergeldzahlung in DE.

Bei weitem nicht alle Auslandsdeutschen schwimmen im Geld. Hier ein Beispiel:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/r ... im-ausland

Zur Erinnerung: Ist das zu versteuernde Einkommen gering, ist die Steuer in DE niedriger, als in vielen anderen Ländern. Z.B. bei 20T Jahreseinkommen nur gut 500 Euro Steuern. Bei 200T Euro sieht es sicher anders aus, aber das betrifft nur eine extrem kleine Minderheit.

Gruß
Siggi
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Siggi!
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Beitrag: # 56447Beitrag Siggi! »

Standardfrist 5 Monate für die Einkommensteuererklärung, Dauerverlängerung bis September des Folgejahres. So schlimm können die Postlaufzeiten nicht sein.

Gruß
Siggi
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