Auto von Mutter aus D übernehmen

naja, auch ein Sonnenland, aber doch nicht so richtig, oder?

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Zinny
Beiträge: 1
Registriert: Do Jul 11, 2013 3:59 pm

Auto von Mutter aus D übernehmen

Beitrag: # 50442Beitrag Zinny »

Hallo erstmal,

Ich entschuldige mich schonmal vorab, für die vielen lästigen Fragen.

Ich wohne seit einiger Zeit in Österreich. Meine Mutter (wohnhaft in Deutschland) würde mir jetzt gerne ihr Auto überlassen. Ich hab mich nun schon ein wenig erkundigt, aber ein paar Dinge sind mir noch etwas unklar. Ich hab leider jetzt nicht alle Autounterlagen zur Hand.

Das Auto ist ein EU-Importfahrzeug, es hat in der Zulassungsbescheinigung unter (K) Nummer der EG-Typgenehmigung eine Nummer stehen. Ist es damit schon Typisiert? Oder muss ich mit dem Auto (Hyundai) hier zu einer Werkstatt gehen, die eine Typisierung macht? Wenn ja, wie lange dauert das ungefähr und kann ich in der Zeit trotzdem mit dem Auto fahren (mit D-Kennzeichen) oder ist es dann "stillgelegt"?
Sobald es Typisiert ist bezahle ich die Nova bei der Behörde. Pickerl muss auch gemacht werden oder reicht eine Bescheinigung vom TÜV, wenn dieser erst vor kurzem gemacht wurde?
Danach muss ich zu einer Zulassungsstelle, es versichern und zulassen. Stellt es dann ein Problem dar, dass in der deutschen Zulassungsbescheinigung nicht mein Name, sondern der Name meiner Mutter steht? Muss ich durch einen "Schenkungsvertrag" beweisen, dass sie mir das Auto überlässt?
Wie lange dauert es anschließend in einer Werkstatt die Österreichischen Halterungen anzubringen? Kann ich dann einfach mit Kennzeichen in der Windschutzscheibe in die Werkstatt fahren? Da die neuen Kennzeichen dann ja nicht in die D-Halterung passen.


Liebe Grüße und
Danke für die Aufopferung zur Beantwortung der Fragen

:)
dancefloor55
Beiträge: 22
Registriert: Mi Sep 19, 2012 8:06 am

Prüfung ob Einfuhr oder Gebrauchtwagenkauf sinnvoller ist

Beitrag: # 50537Beitrag dancefloor55 »

Kenn mich nur mit Auto als Übersieldungsgut und nicht als Importwarte aus, aber gewisse Sachen sind sicher ähnlich


Grundsätzlich würde ich dir die Seite helpgv.at nahe legen. Das ist ein art Behördenwegweiser. Da findest du viele nützliche Links und auch alle benötigten Formular Da sind auch die meisten deiner Fragen beantwortet



Stellt es dann ein Problem dar, dass in der deutschen Zulassungsbescheinigung nicht mein Name, sondern der Name meiner Mutter steht? Muss ich durch einen "Schenkungsvertrag" beweisen, dass sie mir das Auto überlässt?
--
Bei uns stellt der ÖAMTC (weiß nicht wie die Autofahrerclubs bei euch heißen) eine Art offizielle Fahrerlaubnis die eben auch im Ausland gilt. Mein Auto gehört aus versicherungstechnischen Gründen meinem Vater – habe den Zettel daher beim Autofahren einfach immer bei mir.



Rechne dir aber vor Einfuhr unbedingt selbst die Nova + die Steuer aus, die du bei Einführ bzw. Anmeldung bezahlen t.
Beispiel: mein Freund wollte seinen Audi A6 , Diesel nach Österreich einführen. (Übersiedlungsgut). Nova wäre ca. 3-4000 € angefallen (großes Auto mit viel PS + Diesel = teuer). Das Auto war ca. noch 12.000 € Wert. Hätten fast 1/3 vom Autowert an Steuern zahlen müssen. Bei kleineren Auto ist es natürlich weniger Geld, allerdings ist das Auto ja selbst auch weniger Wert.
Er hat das Auto dann in D verkauft und sich hier einen Gebrauchtwagen gekauft. Rein vom bürokratischen Aufwand war das auch die sinnvollste Variante. Er hat das Auto bei einem Händler gekauft, sich für eine Versicherung entschieden – und das wars, mehr musste er nicht tun. TÜF, typisierung etc fällt weg, Kennzeichenhalterung ist kein Problem, Zulassung übernimmt Versicherung. Nova hat er nur Anteilmäßig mehr für den Gebrauchten bezahlt (Autos sind in A teurer als in D da hier die Nova noch eingerechnet ist), hatte keine Kosten für Halterung, evt TÜF (Pickerl), Halterung etc). Hat nur das bezahlt was jeder Österreich auch bei einer Autoanmeldung zahlen würde.


Auszüge aus Helpgv:

Importierte Fahrzeuge von Personen mit Hauptwohnsitz oder Wohnsitz im Inland dürfen ohne österreichische Kfz-Zulassung grundsätzlich nur während eines Monats ab der Einbringung verwendet werden.
Nach Ablauf dieser Frist sind die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern.

Fahrzeugtypisierung:
Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.

Kfz-Zulassung im Inland
Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs muss jene Person, auf die das Kfz erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NOVA) selbst berechnen (Formular "NOVA 2") und an das Wohnsitzfinanzamt entrichten.
Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.
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