Suche CZ-Rechtsanwalt / Notar für Internationalen Erbschein!
Verfasst: Do Sep 28, 2017 9:20 pm
Suche CZ-Rechtsanwalt / Notar für Internationalen Erbschein!
Hallo!
Ich hoffe, hier endlich eine Empfehlung zu erhalten, und zwar brauche ich einen Internationalen Erbschein, und dazu einen einen Notar / Rechtsanwalt aus Tschechien, welcher diesen ausstellen oder beantragen kann!
Ich schreibe jetzt einmal etwas zur "Vorgeschichte", damit es verständlich wird:
Ich bin 53 Jahre alt, meine Mutter ist im März 2017 im Alter von 86 Jahren hier in Tschechien in Teplice verstorben.
Im Dezember 2015 ist meine Mutter zum Pflegefall geworden, und im Juli 2016 habe ich zusammen mit meiner Mutter entschieden, dass diese nach Tschechien umzieht, um hier gemeinsam von mir und meiner Freundin gepflegt zu werden!
Ganz kurz die Gründe, warum meine Mutter nach Tschechien umgezogen ist: Es ging einfach nicht mehr in Deutschland, behördliche Einmischung, der Pflegedienst wollte meine Mutter ins Altenheim abschieben, da sie nicht mehr alleine zu Hause leben konnte!
Also gab es nur 2 Möglichkeiten: Entweder geht Mutti ins Altenheim, was sie nicht wollte, oder ich nehme sie zu mir nach Tschechien.
Also habe ich ihren Wunsch erfüllt, und im Juli 2016 zu mir nach Tschechien genommen, wo sie bis zu ihrem Tode im März 2017 bei uns gelebt hatte, und von mir und der Freundin gepflegt wurde.
Die Behörde hatte eine Sterbeurkunde " úmrtní list " ausgestellt, und Mutti ist auch hier in Tschechien feuerbestattet worden.
Nun hatte Mutti aber noch in Deutschland Gelder auf der Sparkasse und Wertpapiere ect.
Ich bin Alleinerbe, es besteht kein weiterer Erbe, ich habe keine Geschwister.
Die Sparkasse forderte dann einen Erbschein, welchen ich beigebracht habe. das war ein Papier vom Tschechischen "Soud" , also dem Gericht. Dann forderte die Sparkasse noch eine Übersetzung dieses tschechischen Erbscheines ins Deutsche, auch das habe ich beigebracht.
Nun forderte die Sparkasse plötzlich noch einen INTERNATIONALEN ERBSCHEIN, und auf Vorhalt meinerseits, dass ich doch bereits alles beigebracht habe, verwies die Sparkasse auf angeblich geltendes Recht, und mein berechtigter Vorhalt, dass dieses doch gleich so hätte angefordert werden können, und dass die Sparkasse entgegen deren vormals abgegebener Zusicherung, ein Erbschein würde ausreichen, hüllte sich die Sparkasse in Schweigen, und verwies auf deren "Schlichtungsstelle" in Berlin.
Dort reichte ich Beschwerde ein, bei dieser "Schlichtungsstelle", und nach wochenlanger "Prüfung" stimmte diese "Schlichtungsstelle" zu 100% der Sparkasse zu, und meinte, es sei zu 100% rechtens, dass die Sparkasse einen solchen Erbschein fordern würde.
Ich bin also auch zu verschiedenen Notaren in Deutschland, aber diese meinten, da Mutti in Tschechien verstorben wäre, und bereits bei Gericht in Tschechien ein Erbschein ausgestellt worden ist, müße auch Tschechien nun einen Internationalen Erbschein ausstellen...
Der normale Erbschein reiche eigentlich, und die Notare in Deutschland konnten sich nicht erklären, warum die Sparkasse dann nicht sofort einen Internationalen Erbschein angefordert haben.
Jedenfalls habe Tschechien die Sache angefangen, und muß das nun auch zu Ende führen!
Ich war also dann schon bei Notaren hier in Teplice, aber die wollten das nicht machen, weil Mutti Deutsche gewesen ist, und die Erbmasse sich in Deutschland befindet, und nicht in Tschechien.
Ich denke eher, die Notare in der kleinen Provinzstadt Teplice sind einfach mit dieser ansich nicht alltäglichen Erbschafts-Angelegenheit überfordert, und kennen sich mit solchen Fällen nicht aus, da ja auch zugegebenermassen das nicht alltäglich ist!
Die Notare in Deutschland meinten, dass ein Internationaler Erbschein , ein sog. EU-Erbschein in jedem EU-Land ausgestellt werden kann, und in jedem EU-Land gültig sei.
Bloss habe hier Tschechien die Sache angefangen, und müße es nun auch zu Ende machen!
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Ich brauche jetzt also einen Rechtsanwalt oder Notar, der diese Sache erledigen kann, gerne auch aus dem 80 Kilometer entfernten Prag.
Wer einen solchen Notar oder Rechtsanwalt kennt und empfehlen kann, bitte
Telefon-Anruf an: 00420-607973225
oder gerne auch per E-Mail an: gs.04638@yahoo.de
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Ich möchte auch nicht mehr rumdiskutieren, warum, wieso und weshalb ich einen tschechischen Notar damit beauftragen möchte. Ich habe ganz einfach kein Vertrauen mehr in die Aussagen von deutschen Behörden und allen Institutionen dort, nachdem ich dieses Theater mit der Sparkasse erlebt habe müßen!
Außerdem sind die Gebühren in Tschechien deutlich günstiger.
Eine amtliche notarielle Beglaubigung kostet hier in Tschechien z.B. 50 Kronen, das sind umgerechnet knapp € 2
Ich bedanke mich für Antworten...!
Hallo!
Ich hoffe, hier endlich eine Empfehlung zu erhalten, und zwar brauche ich einen Internationalen Erbschein, und dazu einen einen Notar / Rechtsanwalt aus Tschechien, welcher diesen ausstellen oder beantragen kann!
Ich schreibe jetzt einmal etwas zur "Vorgeschichte", damit es verständlich wird:
Ich bin 53 Jahre alt, meine Mutter ist im März 2017 im Alter von 86 Jahren hier in Tschechien in Teplice verstorben.
Im Dezember 2015 ist meine Mutter zum Pflegefall geworden, und im Juli 2016 habe ich zusammen mit meiner Mutter entschieden, dass diese nach Tschechien umzieht, um hier gemeinsam von mir und meiner Freundin gepflegt zu werden!
Ganz kurz die Gründe, warum meine Mutter nach Tschechien umgezogen ist: Es ging einfach nicht mehr in Deutschland, behördliche Einmischung, der Pflegedienst wollte meine Mutter ins Altenheim abschieben, da sie nicht mehr alleine zu Hause leben konnte!
Also gab es nur 2 Möglichkeiten: Entweder geht Mutti ins Altenheim, was sie nicht wollte, oder ich nehme sie zu mir nach Tschechien.
Also habe ich ihren Wunsch erfüllt, und im Juli 2016 zu mir nach Tschechien genommen, wo sie bis zu ihrem Tode im März 2017 bei uns gelebt hatte, und von mir und der Freundin gepflegt wurde.
Die Behörde hatte eine Sterbeurkunde " úmrtní list " ausgestellt, und Mutti ist auch hier in Tschechien feuerbestattet worden.
Nun hatte Mutti aber noch in Deutschland Gelder auf der Sparkasse und Wertpapiere ect.
Ich bin Alleinerbe, es besteht kein weiterer Erbe, ich habe keine Geschwister.
Die Sparkasse forderte dann einen Erbschein, welchen ich beigebracht habe. das war ein Papier vom Tschechischen "Soud" , also dem Gericht. Dann forderte die Sparkasse noch eine Übersetzung dieses tschechischen Erbscheines ins Deutsche, auch das habe ich beigebracht.
Nun forderte die Sparkasse plötzlich noch einen INTERNATIONALEN ERBSCHEIN, und auf Vorhalt meinerseits, dass ich doch bereits alles beigebracht habe, verwies die Sparkasse auf angeblich geltendes Recht, und mein berechtigter Vorhalt, dass dieses doch gleich so hätte angefordert werden können, und dass die Sparkasse entgegen deren vormals abgegebener Zusicherung, ein Erbschein würde ausreichen, hüllte sich die Sparkasse in Schweigen, und verwies auf deren "Schlichtungsstelle" in Berlin.
Dort reichte ich Beschwerde ein, bei dieser "Schlichtungsstelle", und nach wochenlanger "Prüfung" stimmte diese "Schlichtungsstelle" zu 100% der Sparkasse zu, und meinte, es sei zu 100% rechtens, dass die Sparkasse einen solchen Erbschein fordern würde.
Ich bin also auch zu verschiedenen Notaren in Deutschland, aber diese meinten, da Mutti in Tschechien verstorben wäre, und bereits bei Gericht in Tschechien ein Erbschein ausgestellt worden ist, müße auch Tschechien nun einen Internationalen Erbschein ausstellen...
Der normale Erbschein reiche eigentlich, und die Notare in Deutschland konnten sich nicht erklären, warum die Sparkasse dann nicht sofort einen Internationalen Erbschein angefordert haben.
Jedenfalls habe Tschechien die Sache angefangen, und muß das nun auch zu Ende führen!
Ich war also dann schon bei Notaren hier in Teplice, aber die wollten das nicht machen, weil Mutti Deutsche gewesen ist, und die Erbmasse sich in Deutschland befindet, und nicht in Tschechien.
Ich denke eher, die Notare in der kleinen Provinzstadt Teplice sind einfach mit dieser ansich nicht alltäglichen Erbschafts-Angelegenheit überfordert, und kennen sich mit solchen Fällen nicht aus, da ja auch zugegebenermassen das nicht alltäglich ist!
Die Notare in Deutschland meinten, dass ein Internationaler Erbschein , ein sog. EU-Erbschein in jedem EU-Land ausgestellt werden kann, und in jedem EU-Land gültig sei.
Bloss habe hier Tschechien die Sache angefangen, und müße es nun auch zu Ende machen!
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Ich brauche jetzt also einen Rechtsanwalt oder Notar, der diese Sache erledigen kann, gerne auch aus dem 80 Kilometer entfernten Prag.
Wer einen solchen Notar oder Rechtsanwalt kennt und empfehlen kann, bitte
Telefon-Anruf an: 00420-607973225
oder gerne auch per E-Mail an: gs.04638@yahoo.de
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Ich möchte auch nicht mehr rumdiskutieren, warum, wieso und weshalb ich einen tschechischen Notar damit beauftragen möchte. Ich habe ganz einfach kein Vertrauen mehr in die Aussagen von deutschen Behörden und allen Institutionen dort, nachdem ich dieses Theater mit der Sparkasse erlebt habe müßen!
Außerdem sind die Gebühren in Tschechien deutlich günstiger.
Eine amtliche notarielle Beglaubigung kostet hier in Tschechien z.B. 50 Kronen, das sind umgerechnet knapp € 2
Ich bedanke mich für Antworten...!