studieren in deutschland, liebe in der schweiz

Toblerone und die Conche ;-) Und was hat Liechtenstein? Fürsten...

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mayblume02
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studieren in deutschland, liebe in der schweiz

Beitrag: # 34955Beitrag mayblume02 »

Hallo!

Ich habe ein Problem: Mein Freund hat einen Job in der Schweiz bekommen , ich studiere aber noch in Deutschland. Wir sind nicht verheiratet, haben keine Kinder. Er wohnt nun offiziell in der Schweiz, ich in Deutschland. Da wir aber zusammenleben möchten und ich auch nicht mehr in der Uni präsent sein muss, könnte ich in die Schweiz ziehen. Weiß jemand , wie das klappen kann, denn ich bekomme in der Schweiz ohne Arbeit keine Aufenthaltsgenehmigung. Hat jemand Erfahrung mit einem unverheirateten Partner?

Ich muss immer nach Deutschland, um dort "die meiste Zeit im Jahr" zu verbringen, obwohl ich die Zeit und den Willen habe, in der Schweiz zu sein. Wer kann mir helfen?

Wer kennt sich mit Erst- und Zweitwohnsitz aus?
Ich danke Euch für alle Ratschläge!
Lacrima
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Beitrag: # 34957Beitrag Lacrima »

Also 3 Monate am Stück kannst du ja als Touristen dort sein (allerdings sollte der Vermieter Bescheid wissen).

Dann kannst du dir eine Aufenthaltsgenehmigung zur Stellensuche holen. Die gilt für 3 Monate und du kannst sie noch mal verlängern.

Dann, wenn dein Freund viel verdient kann er für dich "bürgen" und du bekommst so eine Aufenthaltsgenehmigung für z. B. 6 Monate, mit Glück sogar 1 Jahr.

Ich weiss nicht in wie fern du einen Job haben kannst oder nicht wegen der Uni?
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mayblume02
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Beitrag: # 34962Beitrag mayblume02 »

vielen dank! ja, die bürgensache hab ich vor mir liegen.... da er ja tatsächlich alles bezahlt, würde er das auch unterschreiben.

ich bin im prüfungsstress, habe meine abschlussprüfungen in der uni, kann deshalb im kommenden jahr nicht noch hier arbeiten gehen (was finanziell auch nicht notwendig ist).

der vermieter weiß bescheid, dass ich oft, wenn nicht immer, da bin. wir sind auch zusammen im mietvertrag eingeschrieben.

also wird es darauf hinauslaufen, dass ich mit der unterhaltsgarantie von ihm, für hoffen wir mal mindestens ein halbes jahr hier bleiben kann (werde eh immer wieder für ein paar tage in dland sein) und diese dann verlängert bekomme.

nach meinem studienabschluss anfang 2011 (hoffentlich) werde ich hier auch arbeiten können, also vielleicht so aus eigenen stücken eine genehmigung bekommen, mich hier dauerhaft aufhalten zu dürfen.

danke dir vielmals für die infos. ich versteh einfach nicht, warum ich nicht hier sein darf, wo ich doch niemandem zur last falle...

lg
thewanderer
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Beitrag: # 34965Beitrag thewanderer »

mayblume02 hat geschrieben: danke dir vielmals für die infos. ich versteh einfach nicht, warum ich nicht hier sein darf, wo ich doch niemandem zur last falle...
Ich nehme an, solange sich niemand über dich beklagt, wirst du auch keine Probleme bekommen. Wie ich das verstehe, reist du auch öfters mal hin und her, dann bist du ja nie wirklich lange am Stück in der Schweiz.

Wenn du aber praktisch fest in der Schweiz wohnst, dann sieht es etwas anders aus. Dann fällst du natürlich den Schweizern schon zur Last (nicht böse gemeint), du profitierst von deren Infrastruktur, ohne Steuern zu bezahlen.

Gruss
thewanderer
mayblume02
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Beitrag: # 34966Beitrag mayblume02 »

ich kaufe aber von meinen 1000 franken im monat in schweizer geschäften ein und zahle schweizer mehrwertsteuer und kaufe schweizer kuhmilch :D :lol: :wink:
Lacrima
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Beitrag: # 34968Beitrag Lacrima »

Also ich hatte auch schon eine Dame vom Amt die meinte, ich soll mich doch einfach noch nicht anmelden, ob nun 3 Monate unangemeldet oder 4 wäre ja nicht so tragisch - könnte sowieso niemand nachprüfen (und das von ner Beamten :lol:).

Aber das mit dem bürgen ist ja ok. (Habt ihr da n richtiges Formular? Hab damals nur das normale für die Aufenthaltsgenehmigung + Lohnauszüge und Kontoauszug von meinem Freund mitgenommen.

Hast du dich schon mal bezüglich "Konkubinat" informiert? Das wär vllt auch eine Idee, aber ich weiss nicht mehr ob da Kinder zwingend notwendig waren...

Melde dich lieber an, auch wenn du niemand zur Last fällst, nicht das du nachher Ärger bekommst und so vielleicht eine Chance auf eine neue Aufenthaltsbewilligung verspielst...
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mayblume02
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Beitrag: # 34969Beitrag mayblume02 »

Ganz ehrlich...so ganz versteh ich das eh nicht. Ich darf 3 Monate am Stück als Tourist hier sein (dann gilt ja wohl auch Urlaub beim Freund machen?). Innerhalb von drei Monaten fahre ich eh mindestens einmal nach Deutschland (beginnen dann die drei Monate von vorne?) Kann ich also rein theoretisch einen Urlaub nach dem nächsten in der Schweiz machen ;-)?
Das Problem liegt doch eher auf der deutschen Seite, denn dort müsste ich ja die Hauptzeit des Jahres leben. Was keiner wirklich kontrollieren kann.
Ich bin nur leider ein ordnungsfanatiker und möchte nichts illegales machen und außerdem möchte ich mich in der Schweiz integrieren, da wir definitiv vor haben, hier gemeinsam zu wohnen. Das geht leider nicht, wenn ich nicht ordentlich gemeldet bin (keine Vereine, kein Fitnessstudio, keine Gemeindeversammlungen etc. Klingt doof, ist aber so).
Konkurbinat...ja, das dachte ich ja auch, aber irgendwie fand der Mann vom Gemeindeamt das keine gute Idee. Verheiratet sein müsste man, sagte er. Dabei dachte ich, die Schweizer nehmen das nicht so genau...

Weiß denn jemand, wie das mit nem Erst- und Zweitwohnsitz aussehen würde? Mal unabhängig von der Aufenthaltsbewilligung. An wen muss ich mich da wenden?

Mir geht es nur darum, dass in der Schweiz keiner ans Fenster klopft und sagt: Hier dürfen sie nicht sein und dass ich vielleicht ein bisschen Post aus Deutschland hier her geschickt bekommen kann, wenn ich dann wirklich mal ein paar Monate hier sein sollte.

In Deutschland bin ich am 11.12 wieder für eine Woche und dann im februar für 2 und im april für 2 usw... Nur um mal zu veranschaulichen, dass mein Plan eigentlich der ist, hier zu sein. Lernen und Examensarbeiten schreiben kann ich auch in Australien,...warum nicht in der Schweiz? ;-)
Lacrima
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Beitrag: # 34970Beitrag Lacrima »

Kannst nicht an eine Schweizer Uni?^^

Das mit dem ausreisen weiss ich nicht ob da n Tag oder was weiss ich reicht - frag doch mal am Zoll oder noch mal beim Amt.


Dann wegen heiraten oder Konkubinat.. Bisher waren auf allen Formularen die ich in der Hand hatte immer "verheiratet - Konkubinat - ledig" als Zivilstand zur Verfügung. Von daher probiert es doch mal aus? Da gibts auch einen Vertrag.. Heiraten ist hier nämlich gar nicht so... "beliebt" wie in Deutschland (es gibt manchmal nämlich auch SteuerNACHteile).

Lass dich nicht zu sehr von den Leuten beim Amt abschrecken. Als ich das erste Mal da war wegen der Bürgerei meinte die "Bürgen? Nein also so was geht glaub ich nicht". Da hab ich ihr erstmal erklären müssen, dass das geht und wie. Als ich beim nächsten Mal bei einer anderen war wusste die sofort Bescheid.
Wenn man sich "zu viel" im Internet informiert, weiss man mehr als jeder Beamte :roll:

Aber mach da mit dem Bürgen. (Ich hab eine für 6 Monate bekommen, und da steht hinten drauf ich darf während der Dauer der Genehmigung nicht länger als für 6 Monate ausser Landes sein :lol:). Dann wird alles legal sein.

Das mit den verschiedenen Wohnsitzen ist so eine Sache. Mir haben sie gesagt ich darf nur in einem Land gemeldet sein. Aber niemand prüft das nach. Du könntest dich z. B. wieder bei deinen Eltern oder Freundin einquartieren, dort melden und die sollen dir die Post nachschicken - zumindest für die Zeit wo du noch dort gemeldet sein musst.
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mayblume02
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Beitrag: # 34971Beitrag mayblume02 »

VIELEN DANK!

Auf meinem Antrag steht nur verheiratet und ledig.... auf dem Bürgaschaftsteil wollen die noch nicht mal wissen, wer der Bürge ist (also nur der Name, aber nicht die genaue Beziehung) Ich frag aber nochmal nach wegen der "wilden Ehe".

Das Studium jetzt zu verlagern würde NUR Nachteile haben, denn meine Scheine würden nicht alle anerkannt werden, ich muss ja auch nur noch die Prüfungen machen , auch wenn das ein Jahr dauert. Außerdem studiere ich Lehramt und das ist ja in jedem Land völlig anders und nicht im geringsten vereinheitlicht.

Ich werde auf keinen Fall wegen ner Bewilligung heiraten, so viel weiß ich. Vielleicht ein Kind... ;-) Nein, ehrlich, es muss auch so gehen.

Danke auf jeden Fall für die Wissensvergabe :-)

Ich meld mich, wenn ich mehr weiß oder in Deutschland meine Zeit absitze bis ich wieder einreisen darf ;-)
speedone
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Beitrag: # 36409Beitrag speedone »

Hallo mayblume02,

und nun Mitllerweile schon Hochzeit gefeiert? was gibt es neues mit?

Nein nun mal im ernst, mich würde das Thema auch mal Interessieren, den immer nur die Zeit in Deutschland abzusitzen entspricht auch nicht meinen Vorstellungen. Zu mal ich dann unter enormen Liebekummer leiden würde.

Hast du eine Möglichkeit gefunden?
mayblume02
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Beitrag: # 45114Beitrag mayblume02 »

Auch wenns schon verdammt lange her ist, hier die Auflösung des Falles: Ich hab geheiratet. :)
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Jupp
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Beitrag: # 45128Beitrag Jupp »

Na, dann mal nachträglich Gratulation ;-)
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
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Oryx
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Beitrag: # 45138Beitrag Oryx »

Das ist ja auch wirklich die einfachste Lösung. Ich kenne allerdings einen Schweizer, der mit seiner französischen Frau, mit der er damals schon eine kleine Tochter hatte, die Schweiz dann verlassen hat, weil er sich nicht zur Heirat zwingen lassen wollte. Seither leben sie glücklich in Frankreich, haben mittlerweile zwei Kinder und alles ist auch ohne Heirat in Ordnung (die Schweiz ist nur ein paar Minuten auf der anderen Seite der Grenze. Sie leben im Elsass).
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