Bewilligung, Bürgschaft vom Freund/ Leistungsmitnahme E303

Toblerone und die Conche ;-) Und was hat Liechtenstein? Fürsten...

Moderator: Moderatoren

Antworten
ClaMuc
Beiträge: 1
Registriert: Di Jan 18, 2011 2:02 pm
Wohnort: München

Bewilligung, Bürgschaft vom Freund/ Leistungsmitnahme E303

Beitrag: # 42192Beitrag ClaMuc »

Grüezi zäme,

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen...
Folgende Umstände gibt es bei mir:

Mein Freund ist seit bald 2 Jahren in der Schweiz/Basel (wir sind seit 5 Jahren zusammen) und er hat eine Führungsposition.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit einer guten Abfindung angenommen und möchte im Juni in die Schweiz nachkommen.
Mit dieser Abfindung komme ich etwa 1 Jahr über die Runden (dt. Maßstab bzw. München).
Mein Arbeitsvertrag endet offiziell am 31.05.2011
Ab April bis Anfang Juni werde ich mit Überstunden, Resturlaub usw. einen Sprachaufenthalt in Australien machen und möchte die Wohnung im April direkt auflösen. Einen Job habe ich noch nicht.
Ich habe mich in Deutschland arbeitssuchend gemeldet. Meinen Termin mit der Arbeitsargentur habe ich Ende des Monats. Evtl. habe ich NICHT mit einer Sperre zu rechnen.

Soweit ich weiß, muss ich mich erst nach 3 Monaten in der Schweiz anmelden. In dieser Zeit würde ich mich dann intensiv bewerben. Evtl. auch über Personalvermittler.
Sollte ich innerhalb von 3 Monaten noch nichts gefunden haben, würde ich eine L-Bewilligung in Verbindung mit der Bürgschaft beantragen.
Macht das aus Eurer Sicht Sinn?
Und wie lange wird man mir bewillingen (Abfindung, Bürgschaft und Arbeitslosengeld-Anspruch aus D)

Gibt es für die Bürgschaft ein Formular? Hab dazu bisher gar nichts gefunden...

Wie würdet ihr vorgehen?

Dazu kommt noch folgende "Problematik":
Ich habe in Deutschland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ab Juni) für 12 Monate. Mit dem Formular E303 könnte ich diesen Anspruch für 3 Monate in die Schweiz mitnehmen. Danach könnte er in D noch mal um 3 Monate verlängert werden. Dann "verfällt" er wohl.
Weiß jemand, ob ich zwar in Basel wohnen darf (aus deutscher Sicht gesehen), aber Termine etc. beim deutschen Arbeitsamt wahrnehme und zur Verfügung stehe, um meine Ansprüche im Fall der Fälle nicht verlieren.
Basel liegt ja direkt an der Grenze.

Hat hier jemand Erfahrung mit Leistungsmitnahme in die Schweiz / grenznaher Bereich?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus!!!
LG, ClaMuc
Antworten

Zurück zu „Schweiz & Liechtenstein“