Auto Zoll

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versuch123
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Registriert: Mi Jun 15, 2011 10:57 am

Auto Zoll

Beitrag: # 43879Beitrag versuch123 »

Hallo zusammen.

Wir, meine Freundin und ich, haben 2 Probleme bezüglich Umzuges in die Schweiz mit dem Auto:

meine Freundin:

Voraussetzung: Sie hat ihr Auto seit März 2010, wohnt und arbeitet seit Juni 2010 in der Schweiz und hat seitdem die Aufenthaltsbewilligung B.
Ihr Umzuggut hat sie in eine neue Wohnung Ende Mai 2011 überführt.

Dabei durfte sie ihr Auto nicht zollfrei einführen. Ist dies korrekt?
Gleichzeitig hat sie für die 15.30 Bewilligung gezahlt. Das Straßenverkehrsamt meint nun, dass wenn sie mit der Bewilligung von der Polizei angehalten wird, eine saftige Strafe zahlen muss. Stimmt dies auch? Ergo müsste sie nämlich überführen.
Das Auto hatte 2010 7.000 € gekostet. Müsste sie überhaupt Zollgebühren und MSt zahlen, da wir irgendwo gelesen hatten, dass dies für Autos aus der EU nicht gilt.

ich:

Voraussetzungen: Ich werde wohl ca. im Dezember 2011 zu ihr ziehen und habe mein Auto (kosten 7.500 €) weit über ½ Jahr.


Kann ich trotzdem für 2 Jahre 15.30 Bewilligung beantragen und danach, wenn wir bleiben sollten, was noch nicht feststeht, weiterhin zollfrei überführen?
Wie viel würde meine Übersiedlung des Autos kosten?
Nun sicher keine Zollgebühren etc., da ich das Auto ja länger als ½ Jahr habe, oder?

Welche weitern Kosten (Führerscheinumschreibung…) kommen für sie und mich jeweils zu und wie hoch wären diese?

Danke für Eure Hilfe.
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