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kurtchen
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Registriert: Fr Jul 08, 2005 6:34 pm
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Beitrag: # 10984Beitrag kurtchen »

Hallo Siggi,

ich meinte:

Ich verlege meine Firma sowie den Privatwohnsitz z.B. in die
Slowakei, und betreue von dort aus meine deutschen Kunden.

In Deutschland wiederum habe ich weder einen Wohnsitz noch eine
Firma/Betriebsstaette.

Wenn dieser Fall also gegeben ist so habe ich in Deutschland
keinerlei Einkommensteuer und Gewerbesteuer, aber in der Slowakei.

Umsatzsteuer habe ich fuer die Leistungen in Deutschland trotzdem,
da die Leistung in Deutschland erbracht wurde.

Das bedeutet wenn Du Dienstleistungen in Deutschland mit deiner
Firma in der Ukraine erbringst, musst Du dich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen.

Darauaf lauft es wohl hinaus.

Widersprichst Du mir ?
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Siggi!
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Beitrag: # 10987Beitrag Siggi! »

Hallo Kurt,

im wesentlichen korrekt, bis auf die Umsatzsteuer. Für nicht EU Länder gelten andere Regeln als für Länder außerhalb der EU. Außerdem erbringe ich die Leistungen auf elektronischem Wege. Da gibt es dann in meinem Fall eine Umsatzsteuerpflicht des Leistungsempfängers.

Gruß
Siggi
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