Auswandern Schweiz / Säule 3a

"Also wo sich jeder Neuankömmling kurz vorstellen kann und seine Beweggründe kundtut weswegen er da ist und was er/sie sich verspricht"

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oliolioli
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Auswandern Schweiz / Säule 3a

Beitrag: # 58137Beitrag oliolioli »

Hallo zusammen

Ich werde mich Ende 2016 zwecks einer Südamerikareise für längere Zeit der Schweiz abmelden, ohne im Ausland einen festen Wohnsitz zu haben und möchte mir dazu die 3Säule auszahlen lassen. Ich habe bei der Bank nachgefragt und mir wurde gesagt, dass es nur geht, wenn man sich in einem anderen Land anmeldet und auf der Abmeldebestätigung der Gemeinde der neue Wohnort ist. Meine Frage ist nun, ob man bei der definitiven Abmeldung ins Ausland auf der Gemeinde etwas vorlegen muss, welches die Wohnsitznahme beweist, oder ob man auch einfach einen fiktiven Wohnsitz angeben kann?

Besten Dank für eure Antworten
SavvyTraveller
Beiträge: 304
Registriert: Mi Sep 26, 2007 11:16 pm
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Re: Auswandern Schweiz / Säule 3a

Beitrag: # 58138Beitrag SavvyTraveller »

Kannst Du nicht einfach die Adresse eines Hotels in Südamerika angeben? Auch wenn Du dort vielleicht nur die erste Nacht bist.
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Siggi!
Moderator
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Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
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Beitrag: # 58139Beitrag Siggi! »

Willst Du verreisen oder auswandern? Bei Auswanderung wirst Du Dich um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen, auch wenn Du dann im Land und Nachbarländern herumreist. Dann wirst Du die erste Zeit in einer Ferienwohnung oder einem Hotel sein, um die Formalitäten der Anmeldung zu regeln, die i.a. Wochen bis Monate dauern.

Willst Du aber nur verschiedene Länder bereisen und bist in keinem Land länger als die visafreien 90 Tage, dann benötigst Du keine Aufenthaltsgenehmigung und machst so etwas wie eine Weltreise. Obwohl die Jahre dauern kann, ist das vermutlich im Sinne der Schweiz keine Auswanderung.
Steuerpflicht kann bestehen bleiben
Diesen Entscheid hat das Bundesgericht mit Urteil vom 7. Dezember 2010 (2C_355/2010) gestützt. Laut BGER darf vom Weiterbestehen des Schweizerischen Steuerdomizils bzw. Wohnsitzes ausgegangen werden, «auch wenn die Beziehung zur Schweiz eine geringere Intensität aufweisen mag, als dies für die Annahme eines Wohnsitzes normalerweise der Fall ist». Wer also plant, die Schweiz zu verlassen, sollte den klaren Nachweis erbringen, dass er dies auch tatsächlich tun wird.
...
Wer Steuern sparen will, sollte sich die Gelder aus der Säule 3a jedoch erst nach Abmeldung in der Schweiz und definitiver Anmeldung im Ausland auszahlen lassen. Dann kommt bei der Auszahlung nämlich eine Quellensteuer zur Anwendung, die vom Schweizer Standort der Vorsorgegelder abhängig ist.
http://www.vorsorgeexperten.ch/aktuelle ... -anmelden/

Vorher möglichst die Säule 3a noch in eine Anlagestiftung mit Sitz im Kanton Schwyz übertragen, damit die steuerliche Belastung minimiert wird.

Gruß
Siggi
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