1 Jahr in d. Schweiz arbeiten dann Familiennachzug?

Toblerone und die Conche ;-) Und was hat Liechtenstein? Fürsten...

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grashuepfersfrau
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1 Jahr in d. Schweiz arbeiten dann Familiennachzug?

Beitrag: # 11575Beitrag grashuepfersfrau »

Ist es richtig das man erst 1 Jahr in der Schweiz in einem festen Arbeitsverhältnis sein muss bevor man seine Familie nachholen kann und seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegen kann?

Ein Kollege von meinem Freund hat das heute erzählt.

Was ist wenn ich auch eine Festanstellung finde? Ich kann ja meine kinder nicht 1 Jahr allein in D lassen !

Kann mir das mal jemand erläutern, ich steh grade etwas auf der Leitung !

Dankeschön.
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Siggi!
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Beitrag: # 11576Beitrag Siggi! »

Hallo,

so etwas habe ich noch von keinem Land der Welt gehört.

Aber schau selbst: Zulassungsvoraussetzungen für nicht in der Schweiz erwerbstätige Personen

Gruß
Siggi
Homeflex
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Geht auch direkt

Beitrag: # 11581Beitrag Homeflex »

Hallo, also ich bin mit Kindern, Frau und Hund direkt nach CH verzogen,
wichtig, alle müssen eine Aufenthaltsgenehmigung haben, sonst hast ne
Menge Arbeit und Probleme. Lässt sich aber alles im Vorfeld klären.

Wichtig dabei, wenn du nach CH auswanderst, lass dir beim Arbeitsamt
ein E303 oder E306 Bestätigung geben, sonst kann es zu Problemen
kommen wenn du in CH mal den Job verlieren solltest. Das is nix anderes
als eine Bestätigung, das und wie lange du hier eingezahlt hast in die
Kasse der Arbeitsämter. Hast das nicht, dann gibts auch nix von der WiRa
(so nennt sich das Arbeitsamt in CH).

Bereite alles gut vor, die Schweizer sind in einigen Dingen sehr sehr sehr
pingelig und wenn da was fehlt hast Probleme. Du darfst nur einreisen,
wenn du eine Krankenversicherung hast (kan dir die ÖKK in CH für den
anfang empfehlen, ganze Familie für 380 EUR privat versichert...) und du
must einen Mietvertrag in der Tasche haben der min 6 Monate noch gilt
und natürlich einen Arbeitsvertrag, ohne den läuft nix...

Mach dir ne Aufstellung aller Sachen die du / ihr mitnehmen wollt, an der
Grenze musst das vorlegen bei der Einreise (Zügelgut nennt sich das in
CH und nicht Umzuggüter). Und halte alle Rechnungen die du noch hast
bereit um den Wert zu beweisen. Dabei geht es um die Differenz zwischen
der MwSt. in BRD und CH. CH hat mit 7,6% weniger als DE mit 19% und
da wirst keinen Cent (oder Rappen wie man in CH sagt) bezahlen müssen.

Willst aber wieder nach DE zurück, DANN wird es spannend am Zoll, denn
dann reist du / ihr in ein EU-Land ein und müsstet dann den Betrag der von
7,6% zu 19% fehlen nachzahlen (Einfuhrumsatzsteuer)... Also ALLES fein
auflisten was es ist und was es wert ist / gekostet hat.

Je mehr angaben du machst je weniger wird man dir Steine in den Weg
legen. Übrigens, nicht wundern wenn dich der Zoll anlabert du sollst da
besser in DE bleiben, das habe ich nun mehrfach erlebt, scheinbar sind
die drauf trainiert Auswanderern sowas mit auf den Weg zu geben, ECHT
wahr und unfassbar wenn man da am Zoll steht und will einen Stempel
haben und mehr nicht. Lass dir ALLES an Listen etc. am Zoll stempeln
mehr sagt ich da nicht zu.

BLOSS ganz genau aufpassen was der LKW mit den Möbeln wiegt, ist da
ne falsche angabe drin, erlebst direkt wieso die Schweiz so reich ist... !!!

Alles gute
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grashuepfersfrau
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Beitrag: # 11583Beitrag grashuepfersfrau »

Danke @ Homeflex !!!

Wie sieht das denn aus wenn ich (evtl.) an derDeutsch_Schweizerischen Grenze wohne, also in D wohne und in CH arbeite.

Kennt sich da jemand aus?
So müssen a) die Kinder nicht so eine große Umstellung mitmachen und b) brauch ich mich nicht privat Krankenversichern (außer natürlich eine Auslandsvers.)

War nur so ein Gedanke von mir, gebt mir da mal noch ein paar Tips und vielleicht Erfahrungen.

DANKE
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Siggi!
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Beitrag: # 11590Beitrag Siggi! »

Nur um dies einmal richtig zu stellen: Umzugsgut in die Schweiz ist zollfrei. Das hat nichts mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen zu tun.

Zum Nachlesen die Seite des Zolls:
Zollbehandlung von Übersiedlungsgut

Hier noch eine Entscheidungshilfe, ob Grenzgänger oder Übersiedler.

Gruß
Siggi

P.S: Wo ich diese Infos her bekomme? Ich lese (vielleicht im Gegensatz zu anderen) die Infos, die im Forum unter Pflichtlektüre für Schweiz Auswanderer mit Wichtig markiert sind! :wink:
Homeflex
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Na das stimmt FAST

Beitrag: # 11609Beitrag Homeflex »

also die Schweizer haben da keine Probleme mit dem Zügel-Gut gemacht.

reisst man aber aus der Nicht-EU in die Eu ein, wird die MwSt. erhoben
wenn keine Rechnungen beweisen, das man es schonmal in DE versteuert
hat (das meinte ich mit rechnungen aufheben, dann kannst belegen).

Die Schweizer haben absolut NULL Stress gemacht, aber der DE-Zoll bei
der Einreise ein vielfaches. alternativ kannst aber versichern, keines der
eingeführten Stück zu verkaufen (für 1 Jahr, dann ist man gnädig mit dir)

Zum Thema, du die private Krankenversicherung ist in CH um einiges
günstiger als die gesetzliche in DE, mach dir da mal keinen Kopf drüber.

Zudem hast wenn deinen Wohnsitz in DE hast nur ca. die halben Vorteile
in Sachen Steuern, das sollte man genau kallkulieren. Ich würde lieber
in CH komplett sein als in DE, in CH hast mehr Reserven als in DE, auch
wenn du dich wunderst wenn mal einkaufen gehst. Wir zwiebeln alle 2
Wochen nach DE rüber und shoppen den Aldi oder so leer. Klamotten und
das besonders wer Kinder hat, sind in CH vieles günstiger, sieh mal da
www.ottos.ch das findest in CH fast überalle (Hat nix mit Otto-Versand zu
tun (ist Otto Ineichen oder so der Boss, daher der Name)

Viel Erfolg
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Siggi!
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Beitrag: # 11610Beitrag Siggi! »

Auch hier nochmals eine Richtigstellung: Auch wenn man von der Schweiz in die EU auswandert, ist Umzugsgut zollfrei. Man benötigt also keine Buchführung oder Beweise für den Erwerb von Hausrat.
Hier zum nachlesen

Anders sieht es natürlich (in beiden Richtungen) mit Wareneinfuhren aus, aber das hat wohl kaum etwas mit dem Thema "auwandern" zu tun.

Gruß
Siggi
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