in die Niederlande als junge Schweizerin

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Dyana
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in die Niederlande als junge Schweizerin

Beitrag: # 37295Beitrag Dyana »

Hallo liebe Auswanderexperten, ich hätte da mal eine Frage :)

Ich bin Schweizerin und werde wohl schon bald in die Niederlande auswandern und dort zusammen mit meinem Verlobten (ja, er ist Niederländer und wohnt auch dort) studieren.
Nun planen wir das schon seit einiger Zeit und heute schrieb er mir doch tatsächlich dass wir erst mit 21 heiraten könnten da ich keine EU-Bürgerin sondern Schweizerin bin. (Ich bin 17 also hatten wir eigentlich vorgehabt zu heiraten wenn ich 18 bin, da wir dachten das dies möglich sei, so hätten wir uns auch gesichert dass ich dort bleiben kann, da man ja verheiratete Paare nicht trennen darf)
Er hatte diese Information von seiner Schwester, die dies angeblich in einem ihrer Schulbücher gelesen hatte.
Ich bezweifle aber ob dies stimmt. Ich meine, in den Niederlanden darf man mit 18 heiraten und auch hier in der Schweiz, da man dann doch Volljährig ist.
Ich konnte auch keine Informationen darüber sonst im Internet finden.

Nun, stimmt es dass wir erst mit 21 heiraten können?
Und wenn ja, meine Mutter hatte zuerst einen Wiener (also Österreichischen) Pass als sie geboren wurde und wurde nach ein paar Wochen in die Schweiz eingekauft, könnte ich dann vielleicht auch einen Österreichischen Pass bekommen, weil dann wäre ich ja EU-Bürgerin und es wäre kein Problem mehr oder?

So, nun hoffe ich auf eure Antworten :)

danke schonmal :D
ich
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Beitrag: # 37316Beitrag ich »

Hallo Dyana,

zwischen der Schweiz und er EU gibt es inzwischen ein Abkommen, so dass schweizer Staatsbürger so ziemlich die gleichen Rechte haben.
Das heisst, du kannst ohne Probleme in die Niederlande einreisen, studieren und arbeiten. Heiraten ist nicht nötig.
Hier kannst du es auch nochmal nachlesen: http://www.newtoholland.nl/immigration/ ... =checklist&

Gruss ich
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henry
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Beitrag: # 37324Beitrag henry »

Dyana hat geschrieben: heute schrieb er mir doch tatsächlich dass wir erst mit 21 heiraten könnten da ich keine EU-Bürgerin sondern Schweizerin bin. (Ich bin 17 also hatten wir eigentlich vorgehabt zu heiraten wenn ich 18 bin
das, was dein freund da geschrieben hat, dass man erst mit 21 heiraten darf, ist voellig ausgeschlossen.

moeglicherweise darfst du sogar mit 17 heiraten - es haengt alleine von den regelungen in dem land ab, in dem geheiratet wird.

beispiel: in D darf man erst mit 18 heiraten, in kuba (mit einwilligung der eltern) aber als frau schon mit 16.

also hat in kuba mal eine 17-jaehrige mit mir die ehe geschlossen. danach ging sie zum deutschen konsulat und beantragte ein familienzusammenfuehrungsvisum fuer D.

das wollte ihr das deutsche konsulat erst nicht geben, weil es denen nicht passte, dass dann ein Deutscher in D mit einer 17-jaehrigen ehefrau leben wurde, was ja eigentlich nicht sein darf.

das konsulat hat aber "verloren" und ich lebte dann in D mit einer 17-jaehrigen ehefrau.

also, dyana: nur mut und entschlossenheit, wenn nicht schon mit 17 jahren, dann kannst du jedenfalls mit 18 jahren heiraten, egal, in welchem der beiden laender.

aber, verzeih mir, noch etwas ganz anderes:

koennte es denn sein, dass dein verlobter derzeit einfach noch nicht heiraten "will"? und deshalb dann dieses argument...?
Gruesse Henry
Jordania
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Beitrag: # 37329Beitrag Jordania »

Henry, ich bin mir da nicht letzlich sicher, aber NL hat einige Familiennachzugsregelungen verschärft. Es könnte daher sein, dass die beiden zwar heiraten dürfen, bevor sie 18 ist, aber sie unter 21 keine AE aufgrund Ehe bekommen würde - wobei ich aber denke, dass es da für die Schweiz Ausnahmeregelungen gibt.
In Dänemark ist es noch schlimmer.
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henry
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Beitrag: # 37331Beitrag henry »

aber ja doch, jordania, du hast ja recht.

an den gesichtspunkt hatte ich gar nicht gedacht, da ja dyana nur wegen des heiratens nachgefragt hatte.

stimmt: ein daene, der in kuba eine junge kubanerin geheiratet hatte, hatte auch mal dieses problem, dass man seine frau nicht einreisen lassen wollte.

allerdings hatte der dann doch letzendlich "gewonnen" - und zwar mit dem argument, dass der daenische staat ihm, als daenischem staatsbuerger, schliesslich nicht seine EHEfrau vorenthalten koenne.
Gruesse Henry
Jordania
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Registriert: Do Aug 06, 2009 7:44 am

Beitrag: # 37351Beitrag Jordania »

Ich weiß von etlichen Dänen, die über den Sund nach Schweden geflohen sind, um mit ihren Ehegatten zusammenleben zu können, bzw. in Süddänemark dann nach Deutschland ....
Aber wir werden OT.
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