Steuern für Schweizer mit Projektarbeit in Deutschland

Toblerone und die Conche ;-) Und was hat Liechtenstein? Fürsten...

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pmcl
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Registriert: Mo Aug 16, 2010 12:03 am

Steuern für Schweizer mit Projektarbeit in Deutschland

Beitrag: # 40066Beitrag pmcl »

Hi,

Fakten:

- Ich bin Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz.

- Angestellt bin ich bei einer schweizer Beratungsfirma mit Sitz in der Schweiz deren Muttergesellschaft den Sitz in München hat.

- Ich arbeite zur Zeit auf einem Projekt in Deutschland bei einem deutschen Kunden.

- Ich musste eine "Arbeitnehmerüberlassung" unterschreiben.

- Meinen Lohn erhalte ich von meiner Firma in der Schweiz, inkl. der Umsatzbonuskomponente. Das Accountmanagement des dt. Kunden liegt aber bei unserer deutschen AG in München, die dann einen Teil des Fakturaeinkommens an die Schweiz AG weiterleitet.

- Als Unterkunft habe ich eine Projektwohnung welche von unserer deutschen AG angemietet ist.

- Ich reise normalerweise jedes Wochenende zurück in die Schweiz.


Nun habe ich mich etwas mit dem DBA CH (vor allem Art. 15 und 15a) auseinandergesetzt.

Einerseits gibt es die 183 Tage Regelung. Andererseits die 60 Tage Regelung für Grenzgänger.

Nun die Fragen:

1. Wie ist Grenzgänger genau definiert? Wann ist man ein Grenzgänger?

2. Falls man ein Grenzgänger ist, dann kann man auch mehr als 183 Tage in Deutschland sein und dennoch in der Schweiz besteuert werden, sofern man an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr an den Wohnort zurückkehrt?


Besten Dank schon im Voraus!
Caribe-Klaus
Moderator
Beiträge: 3687
Registriert: Mo Jun 13, 2005 8:15 am
Wohnort: Landkreis Starnberg - das 5-Seen-Land

Beitrag: # 40068Beitrag Caribe-Klaus »

Willkommen im Forum und viel Erfolg bei und mit Deiner Arbeit in Deutschland. Unser Steuerjongleur hier, Siggi, kann und wird Dir sicherlich bei Deinen Fragen besser helfen können, aber bis dahin findest Du so ziemlich alles hier > Grenzgänger andersrum.

Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
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Siggi!
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Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
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Beitrag: # 40070Beitrag Siggi! »

Hallo,

Das DBA ist doch recht eindeutig:
Kehrt diese Person nicht jeweils nach Arbeitsende an ihren Wohnort zurück, entfällt die Grenzgängereigenschaft nur dann, wenn die Person bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Kalendertagen aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt.
Das heisst im Klartext, dass für diesen Personenkreis, der berufsbedingt mehr als 60 Tage ausserhalb des Wohnortes übernachten muss, die Grenzgänger Eigenschaft entfällt.

Gruß
Siggi
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