Steuern /Abgeltungssteuer

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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cc5
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Steuern /Abgeltungssteuer

Beitrag: # 37719Beitrag cc5 »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin im April diesen Jahres ausgewandert (nach Kanada). Habe mich in Deutschland abgemeldet und bin jetzt auch hier gemeldet... allerdings habe ich noch Gelder in Deutschland auf die ich auch noch Zinsen bekommen werde.

Meine Frage ist jetzt, wo muss ich jetzt die Steuer dafür zahlen? Bisher dachte ich, das ich in dem Land die Steuern zahlen muss, in dem ich lebe (mehr also 6 Monate).
Das Finanzamt hat meiner Mutter jetzt erklärt, ich hätte weiterhin den Freibetrag von 801€ und müsste alles darüber hinaus in Deutschland versteuern. Sprich, ich würde ja doppelt Steuern zahlen?

Irgendwie finde ich das merkwürdig. Vielleicht kennt sich ja von euch jemand schon damit aus :)

Bitte um Hilfe, danke!

cc5
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Siggi!
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Beitrag: # 37724Beitrag Siggi! »

Hallo,

in diesem Jahr ohnehin unbeschränkte Steuerpflicht in DE, da es in DE einen Wohnsitz gab. Da kommt es auch den gewöhnlichen Aufenthalt gar nicht an. Im nächsten Jahr (unter der Voraussetzung kein Wohnsitz mehr in DE - also auch kein Zimmer bei den Eltern - auf die polizeiliche Meldung kommt es dabei nicht an) gelten die Regeln des DBAs. Dort steht u.a.:
(1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.
(2) Diese Zinsen können jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Empfänger der Zinsen der Nutzungsberechtigte ist, 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Zinsen nicht übersteigen.
Quelle: http://www.steuerschroeder.de/kanada.rtf

In jedem Fall werden die Steuern, die Du in DE gezahlt hast, auf die Steuerschuld in Kanada angerechnet. Du zahlst somit vielleicht in DE und Kanada Steuern, aber nicht das Doppelte.

Mal eine Gegenfrage: Wie hoch sind denn eigentlich in Kanada die Steuern auf Zinserträge?

Gruß
Siggi
rabiene
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Beitrag: # 37730Beitrag rabiene »

Ich weiss ja nicht, aber eigentlich ist auswandern ja auswandern...wir haben in dem "Auswander-Jahr 2 tax returns machen muessen...5 Monate in D und fuer 7 in USA......

Eigentlich muesstet du bis zum Auswanderdatum die Zinsen in D versteuern und ab April die Zinsen in Canada angeben ...
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Siggi!
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Beitrag: # 37732Beitrag Siggi! »

rabiene hat geschrieben:Eigentlich muesstet du bis zum Auswanderdatum die Zinsen in D versteuern und ab April die Zinsen in Canada angeben ...
Das stimmt so nicht. (Das wäre doch viel zu einfach, wofür bräuchten wir dann noch Spezialisten für internationales Steuerrecht? :wink: )

Im Auswanderungsjahr haben beide Staaten ein Besteuerungsrecht und zwar für die weltweiten Gesamteinkünfte. Das DBA regelt dann die Frage der Ansässigkeit und damit ist entschieden, welcher Staat welchen Teil der Besteuerungsrechte bekommt. Normalerweise ist das der Staat, zu dem die engeren wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse bestehen oder wenn sich dies nicht (eindeutig) feststellen läßt, der Staat, in dem man sich gewöhnlich aufhält. Beispiel: Wir haben einen Wohnsitz in beiden Staaten und sind 3 Monate in DE und 9 Monate in UA. Das Besteuerungsrecht für alle unsere weltweiten Zinseinkünfte liegt in UA (und dort sind Zinseinkünfte steuerfrei! 8) )

Bei Einkünften aus nicht selbständiger Beschäftigung sieht es anders aus, denn da kommt es darauf an, wo die Leistungen erbracht wurden. Somit hättest Du dann mit Deiner Regelung der zeitlichen Aufteilung recht.

Gruß
Siggi
cc5
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Beitrag: # 37733Beitrag cc5 »

Siggi,
tausend Dank für die ausführliche Info! Werde mir alles mal in Ruhe durchlesen!
Was den Steuern auf Zinsen hier betrifft, das versuche ich seit gestern herauszufinden. Es gibt hier Steuerfreie Sparkonten... und so wie ich das verstehe auch keinen festen %-Satz (der mit der Abgeltungssteuer zu vergleichen wäre). Wenn ich das nächste mal zur Bank gehe Frage ich nach, denn wenn ich das länger versuche zu googlen werd ich wahnsinnig.
Ich denke, das es mit dem Gesamteinkommen zu tun hat.

Rabiene,
so hab ich das eigentlich auch gedacht. Ich werde definitiv zu einen Steuerberater gehen für 2010! Sicher ist sicher. Ab 2011 müsste es ja wesentlich einfacher sein.

Danke euch beiden für die schnelle Antwort! :)

Bea
rabiene
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Beitrag: # 37754Beitrag rabiene »

Siggi! hat geschrieben:Bei Einkünften aus nicht selbständiger Beschäftigung sieht es anders aus, denn da kommt es darauf an, wo die Leistungen erbracht wurden. Somit hättest Du dann mit Deiner Regelung der zeitlichen Aufteilung recht.
Na dann wird es daran gelegen haben, obwohl wir auch Zinsen fuer was bekommen haben und die Steuerberater das so wie oben genannt gemacht haben.... :wink:
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Siggi!
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Beitrag: # 37757Beitrag Siggi! »

rabiene hat geschrieben:und die Steuerberater das so wie oben genannt gemacht haben.... :wink:
Das glaube ich gern. Was ich schon Fehlauskünfte von Steuerberatern bekommen habe... Die meisten kennen das Thema aus der Praxis überhaupt nicht. Mein Steuerberater hat schon gedroht, mich einzustellen, sollte ich eines Tages keine weitere Beschäftigung mehr haben. :wink:

Gruß
Siggi
rabiene
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Beitrag: # 37759Beitrag rabiene »

Na dann brauchste dir ja keine Sorgen um einen Job zu machen... :lol:
Tossaw
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Beitrag: # 42789Beitrag Tossaw »

Hallo zusammen! Ich habe im Großen und Ganzen die gleiche Frage, allerdings ist ja nun schon ein wnieg Zeit ins Land gegangen und als ich gegooglet habe, hat die Suchmaschine das hier ausgespuckt: http://www.finanznachrichten.de/nachric ... 11-015.htm ändert sich da nun irgendwas für mich? Falls wichtig, bin Ende letzten Jahre in die USA ausgewandert
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Gruß Manuel
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Zuletzt geändert von Tossaw am Fr Jul 13, 2012 11:02 am, insgesamt 2-mal geändert.
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Siggi!
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Beitrag: # 42790Beitrag Siggi! »

Hallo Manuel,

In Deiner Fundstelle steht:
Doch erstens ist Deutschland keine Steuerinsel, sondern konkurriert im Wettstreit um die Milliarden der Anleger mit anderen Staaten. Würde Deutschland Kapitaleinkünfte höher besteuern, hätte es in diesem Wettstreit schlechte Karten.
Steuer-Ausländer werden in DE von der Abgeltungssteuer freigestellt. Somit ist die Argumentation falsch.

Wo Zinserträge zu versteuern sind, haben wir ja schon in diesem Thread erörtert.

Gruß
Siggi
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