bislang angesparte rente auszahlen lassen ?

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juergen_ffm
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bislang angesparte rente auszahlen lassen ?

Beitrag: # 44183Beitrag juergen_ffm »

moin, bin neu hier und habe direkt eine frage.

korrekterweise ist sie de grund dafuer das ich mich hier registriert habe.

weiss jemand etwas darueber, dsas wenn man auswandern will, dass man sich seine, bis dato, angesparte rente ausbezahlen lassen kann ?

desweiteren stellt sich fuer mich die frage, was sind die foraussetzungen dafuer und welche konsequenzen kommen dadurch auf mich zu ?


moechte mitte naechstes jahr auf die philippinen auswandern.
einkommen in der hoehe von etwa 90k php ist gesichert und auch ein hausbau ist schon benehmigt und startet anfang naechstes jahr.


danke fuet eure antworten, juergen
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Siggi!
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Beitrag: # 44184Beitrag Siggi! »

Es gibt nur eine Möglichkeit sich die Rente auszahlen zu lassen: Nach Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft (im Zug der Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft). Ausgezahlt werden nur die unverzinsten Arbeitnehmeranteile. (Das ist kein gutes Geschäft für Dich.) Selbst wenn man diesen Weg gehen will, kommt das Geld frühestens 24 Monate nach Ende der letzten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Normalerweise kann man die Staatsbürgerschaft eines Landes auch nur dann annehmen, wenn man mehrere Jahre dort gewohnt hat und die Landessprache beherrscht. Das ist also keine Möglichkeit, um mal schnell Geld für eine Auswanderung zu erhalten.

Gruß
Siggi
rabiene
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Beitrag: # 44186Beitrag rabiene »

Nein, da kannst das nicht auszahlen lassen....das bleibt stehen und du bekommst die Rente dann dahin geschickt wo du dann wohnst...

Siggi bist du sicher mit der Rente und SB? hast du mal einen Link dazu?
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Siggi!
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Beitrag: # 44189Beitrag Siggi! »

Klar bin ich mir sicher. Meine Frau hat sich die Rentenbeiträge ausbezahlen lassen.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... l?nn=38552
Aber mit den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Das kann einiges ändern. Für Details muss man sich dieses Abkommen genau anschauen.
Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn
■keine Versicherungspflicht mehr besteht,
■nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
■seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist
Für deutsche Staatsangehörige ist regelmäßig eine freiwillige Versicherung möglich. Daher muss die Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.
Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten/Abkommensstaaten
Bei ausländischen Versicherten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates beziehungsweise eines Abkommensstaates haben, kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Europarecht beziehungsweise im entsprechenden Abkommensrecht an.
Aber die Philippinen sind kein Abkommensstaat. Somit wäre eine Rückerstattung prinzipiell möglich.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... l?nn=37110

Gruß
Siggi
rabiene
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Beitrag: # 44190Beitrag rabiene »

Siggi! hat geschrieben: Aber mit den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Das kann einiges ändern. Für Details muss man sich dieses Abkommen genau anschauen.
jetzt wo du's sagst. :oops: ..wenn man sich anderwertig versichern kann, wird es nicht ausgezahlt..genau so war's..
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