Beibehaltungsgenehmigung

alles, was nicht in die speziellen Länderrubriken paßt

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RolandRahn
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Beitrag: # 46810Beitrag RolandRahn »

rabiene hat geschrieben:
Beibehaltungsgenehmigung muss vorliegen, wenn Du freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annimmst.
nein, muss sie nicht weil dem land mit der neuen SB interessiert das nicht..die BBG muss nur beantragt sein..dann verliert man sie nicht automatisch....
Err....nein.

Die Beibehaltungsgenehmigung muss vorliegen, wenn man freiwillig die andere Staatsbürgerschaft annimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/rusta ... 30913.html

§ 25 Absatz 2:
Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.


Ein Antrag auf Beibehaltung reicht nicht aus.

Siehe auch http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... _node.html

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.

Gruss,

Roland
Dilana
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Beitrag: # 46852Beitrag Dilana »

Ich danke Euch beiden für Eure zahlreichen Antworten.

Haben Wir denn nicht Rechte als Deutsche Staatsbürger die Deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten?

Über mein Auswanderland mache ich mir keine Gedanken,die sind alle super locker was Bürogratie angeht aber ich vermute,wenn es soweit ist,dass sich dann noch einiges ändert.

Rabiene ich mag nach Asien Kurdistan Irak ( bitte jetzt keine Ver oder Beurteilung dieses Landes,ich habe mich dafür entschieden und ich fühle mich in den letzten Jahren sehr sehr wohl dort)

Irak hat glaube ich noch keine Deutsche Botschaft aber die Türkei definitiv.
Wir haben Unsere Grundbausteine zur Sicherung direkt an der türkischen Grenze schon etwas gelegt aber bereiten das noch die nachsten Jahre weiter vor,bis der Schritt zur Auswanderung vollkommen getan werden kann.

Hab ich das jetzt richtig verstanden,ich brauche für die Beibehaltungsgenehmigung nur den Antrag stellen hier in Deutschland und für den neuen Pass meiner neuen Heimat,je nach Land,begründen,wieso ich die haben mag.

Wessen Begründung reicht dafür aus,um Sie zu beantragen Eurer Erfahrung her?

Soweit ich weiss,stellt Irak die ohne Begründung aus.
Während Deutschland Sprachkurs,Einbürgerungstest usw usw verlangt.
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Siggi!
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Beitrag: # 46857Beitrag Siggi! »

Ich habe den Eindruck, es gibt hier viele Missverständnisse und auch nicht ganz korrekte Infos im Thread.

Daher ist hier ein Dokument (von der deutschen Botschaft in Izmir), was alles recht gut beschreibt:
http://www.izmir.diplo.de/contentblob/1 ... ltung1.pdf

Gruß
Siggi
rabiene
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Beitrag: # 46858Beitrag rabiene »

Dilana hat geschrieben:Ich danke Euch beiden für Eure zahlreichen Antworten.

Haben Wir denn nicht Rechte als Deutsche Staatsbürger die Deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten?
Doch..wenn man sie dir z/b. abnehmen wollte..wenn du aber eine andere annehmen willst musst du das begruenden..soweit ich weiss ist das aber noch nicht vorgekommen..es gibt ein Forum..irgendwas mit 2paesse forum..musste mal googeln..
Über mein Auswanderland mache ich mir keine Gedanken,die sind alle super locker was Bürogratie angeht aber ich vermute,wenn es soweit ist,dass sich dann noch einiges ändert.
Das sind auch nur die deutschen..

Hab ich das jetzt richtig verstanden,ich brauche für die Beibehaltungsgenehmigung nur den Antrag stellen hier in Deutschland[/quote]
ja..
und für den neuen Pass meiner neuen Heimat,je nach Land,begründen,wieso ich die haben mag.
nein,.. du musst dem Irak nichts begruenden..du musst den Deutschen klar machen warum du die Iranische SB willst..ein grund waere z.b. das du ohne die irak-SB keinen Government job annehmen kannst
Wessen Begründung reicht dafür aus,um Sie zu beantragen Eurer Erfahrung her?
Wie wessen? du schmeisst alles durcheinander BBG und der Antrag auf die Irak-sb sind 2par schuhe...ob du dem Irak sagen musst warum du die haben willst weiss ich nicht..
Soweit ich weiss,stellt Irak die ohne Begründung aus.
Während Deutschland Sprachkurs,Einbürgerungstest usw usw verlangt.
Keine Ahnung vom Irak
rabiene
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Beitrag: # 46859Beitrag rabiene »

Siggi! hat geschrieben:Daher ist hier ein Dokument (von der deutschen Botschaft in Izmir), was alles recht gut beschreibt:
http://www.izmir.diplo.de/contentblob/1 ... ltung1.pdf
Sorry...meine infos hatte ich von jemandem der die US-SB angenommen hat ohne die BBG schon in der hand zu haben.. und behauptete das er die Deusche auch noch hat..na hoffentlich wird der sich nicht wundern


@Diana
Also erst beibehalten und dann die andere beantragen..
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Siggi!
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Beitrag: # 46860Beitrag Siggi! »

rabiene hat geschrieben:Sorry...meine infos hatte ich von jemandem der die US-SB angenommen hat ohne die BBG schon in der hand zu haben.. und behauptete das er die Deusche auch noch hat..na hoffentlich wird der sich nicht wundern
Solange der deutsche Staat von der US SB nichts erfährt, hat er die deutsche SB noch. Ein riskantes Spiel. Er muss auch die Bindungen in DE nachweisen. Beispiel: "Meine Eltern wohnen dort", reicht nicht aus. "Ich bin Gesellschafter einer deutschen GmbH und bin regelmäßig zu Gesellschafterversammlungen in DE" ist natürlich perfekt.

Gruß
Siggi
RolandRahn
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Beitrag: # 46866Beitrag RolandRahn »

Siggi! hat geschrieben: Solange der deutsche Staat von der US SB nichts erfährt, hat er die deutsche SB noch.
Ich lese das etwas anders. Die Deutsche Staatsbürgerschaft wird nicht aktiv durch die Deutschen Behörden entzogen.
Also in der Art "Die Behörde erfährt, dass jemand die US-Staatsbürgerschaft angenommen hat, und entzieht dann die Deutsche Staatsbürgerschaft".

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Paragraph 25, Absatz 1 besagt:

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.


Das heist, in dem Augenblick, in dem ich freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annehme, verliere ich die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Ja, wenn die Deutschen Behörden von der anderen Staatsbürgerschaft nichts wissen, werden sie mich weiterhin wie einen Deutschen behandeln. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich (nach Annahme der anderen Staatsbürgerschaft) kein Deutscher mehr bin.

Gruß
Roland
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Siggi!
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Beitrag: # 46867Beitrag Siggi! »

Hallo Roland,

da hast Du recht. Ich habe es zu einfach ausgedrückt.

Gruß
Siggi
Dilana
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Beitrag: # 46878Beitrag Dilana »

Au weia das klingt ja wirklich alles andere als einfach.
Ich dachte,da ich Deutsche bin,kann ich ohne Schwierigkeiten meine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Was für Möglichkeiten bestehen denn,falls die Beibehaltungsgenehmigung abgelehnt wird?
Entweder die Deutsche oder die irakische?

Jetzt heisst es für mich,erst Sinn in Ruhe alles zu überdenken denn Wir hatten das Uns so vorgestellt dass mein Mann,was er seid einigen Jahren hat,dass er die irakische Staatsbürgerschaft hat,und nur die und ich meine behalte aber die irakische auch annehmen da ich die ohne Grossen Aufwand dort bekomme.
Iraker lassen sich gern für Ihre Dienste notfalls bezahlen wie Wir persönlich das die Jahre erlebt haben.
RolandRahn
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Beitrag: # 46887Beitrag RolandRahn »

Dilana hat geschrieben: Was für Möglichkeiten bestehen denn,falls die Beibehaltungsgenehmigung abgelehnt wird?
Entweder die Deutsche oder die irakische?
Ja, Du müsstest Dich dann zwischen den beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.

Gruss
Roland
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Siggi!
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Beitrag: # 46888Beitrag Siggi! »

Eine zusätzliche Staatsbürgerschaft kann nie schaden, würde ich auch nicht nein sagen, das verstehe ich. Aber was ist problematisch, wenn man mit der deutschen Staatsbürgerschaft im Irak leben will? Und wofür braucht man dann noch die deutsche Staatsbürgerschaft oder ist diese nur als Rückkehroption für den Notfall gedacht?

Gruß
Siggi
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Beitrag: # 46927Beitrag Dilana »

Das ist eine berechtigte Frage Siggi und die bin ich auch schon durch gegangen.
Meistens ist es vor Ort,nochmal anderst als das Wissen reicht

Die Deutsche Staatsbürgerschaft mag ich definitiv aus den Gründen behalten,falls was grosses gesundheitlichen ansteht.
Für viele Dinge kann ich in die Türkei aber wenn es richtig hart auf hart kommt,ist Deutschland doch der sicherste Ort.
Ich denke da auch an die Kinder.

Vom Irak nach Deutschland reisen,ist schwer als Irakischer Staatsbürger,dazu brauch es Sondergenehmigungen aber als deutscher Staatsbürger absolut nicht.

Als deutscher Staatsbürger kann ich im Irak keine eigene Häuser usw kaufen.
Aber Wir haben bewusst schon geplant vor einigen Jahren.
Mein Mann hat die irakische Staatsbürgerschaft angenommen ( keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr) und ich hatte definitiv vor,die deutsche mit samt den Kids zu behalten.
Als Wir das so regelten,dachten Wir bislang noch nicht über die doppelte Staatsbürgerschaft vor.

Wenn es hart auf hart kommt,ich diese nicht kriegen sollte,behalte ich die Deutsche.

Was ich im Irak nicht kann,kann dann mein Mann und was er in Deutschland nicht kann,kann dann ich mit den Kids.
Und wenn sich was verändert im Laufe der Jahre,wobei die Kinder Einschränkungen haben,kann ich doch zusehen,dass die nur die irakische Staatsbürgerschaft bekommen oder?
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Siggi!
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Beitrag: # 46930Beitrag Siggi! »

Hallo Dilana,
Dilana hat geschrieben:Was ich im Irak nicht kann,kann dann mein Mann und was er in Deutschland nicht kann,kann dann ich mit den Kids.
Das hört sich vernünftig an. So machen wir das auch. Jeder hat in seinem Land dem Ehepartner eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verschafft. Das würde ich bei Euch auch empfehlen. Wenn Dein Mann länger als 3 Jahre mit Dir in DE gelebt hat, dann verfällt seine Niederlassungserlaubnis auch bei einer Auswanderung nicht (sonst ist sie nach 6 Monaten verfallen). Wir haben uns beim Ausländeramt darüber eine Bestätigung ausstellen lassen. Somit können wir uns nun frei zwischen den Ländern bewegen, reisen und wohnen, wo immer wir wollen, ohne das für irgend jemanden Genehmigungen notwendig wären.

Gruß
Siggi
Dilana
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Beitrag: # 47223Beitrag Dilana »

Hallo Siggi

Schön immer wieder von Dir zu lesen.
Deine Antworten sind für mich klar und deutlich,leicht verständlich und vier Respekt,Sinn und Menschlichkeit was ich sehr mag.

Ich finde das,wie Du es mit Deiner Frau geregelt hast,sehr sinnvoll.
So werde ich es auch machen, wenn der Strick reist mit den 2 Pässen.
Das scheint doch eine gute Variante für Uns zu sein.

Herzlichen Dank Dir denn Deine Beiträge haben noch einige Wochen immer wieder erneut zum anregen des nachdenken gebracht,auch wenn ich nicht hier online war.
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