Wer als Ehepaar länger als fünf Jahre im Ausland lebt und ein Partner stirbt und der andere erbt eine Immobilie in Deutschland, so entfällt praktisch der hohe Erbschaftssteuerfreibetrag.
Somit kommen hohe Steuerzahlungen auf den Erben zu.
Das hat der Bundesfinanzhof entschieden in einem Fall, wo eine Familie länger als fünf Jahre in Österreich gelebt hat.
(Az.: II R 56/03). Umgehen kann man die Steuerfalle scheinbar, wenn einer der Ehegatten in den zurückliegenden fünf Jahren nicht im Ausland lebte.
Allerdings ist noch fraglich, ob diese Handhabung EU-Konform ist.
Quelle: KSTA vom 3.02.2006
Edit: Hups, da war ein entscheidendes Wort falsch!
Erben in Deutschland
Moderator: Moderatoren
Erben in Deutschland
Zuletzt geändert von Jupp am Mo Feb 06, 2006 8:31 am, insgesamt 1-mal geändert.
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
--------
Weihnachtsblog: Geschenkideen und mehr
--------
Weihnachtsblog: Geschenkideen und mehr
- arnego2
- Moderator
- Beiträge: 2135
- Registriert: Di Feb 17, 2004 6:51 pm
- Wohnort: Venezuela, Insel Margarita, Porlamar
- Kontaktdaten:
Widerspruechlich
Hallo Jupp,
Das ist mir zu hoch:
"Wer als Ehepaar länger als fünf Jahre im Ausland lebt und ein Partner stirbt und der andere (ueberlebende(?)) erbt eine Immobilie in Deutschland, so entfällt praktisch der hohe Erbschaftssteuerbetrag."
Ok, also zahlt der verbleibende Eheteil nichts oder bedeutend weniger, richtig? Was ich jetzt icht verstehe ist dieser Satz:
"Somit kommen hohe Steuerzahlungen auf den Erben zu."
Wieso somit kommen hohe(?) Steuerzahlungen auf den Erben zu?
Das ist stark widerspruechlich, findest du nicht?
m-f-G
Arnego2
Das ist mir zu hoch:
"Wer als Ehepaar länger als fünf Jahre im Ausland lebt und ein Partner stirbt und der andere (ueberlebende(?)) erbt eine Immobilie in Deutschland, so entfällt praktisch der hohe Erbschaftssteuerbetrag."
Ok, also zahlt der verbleibende Eheteil nichts oder bedeutend weniger, richtig? Was ich jetzt icht verstehe ist dieser Satz:
"Somit kommen hohe Steuerzahlungen auf den Erben zu."
Wieso somit kommen hohe(?) Steuerzahlungen auf den Erben zu?
Das ist stark widerspruechlich, findest du nicht?
m-f-G
Arnego2
Moderatorenlink: arnego2
bevor ich noch deine anmerkung gelesen habe, fiel mir sofort mein Fehler auf, den ich auch sofort verbessert habe.
Das muß natürlich heißen Erbschaftssteuerfreibetrag.
Sorry, nur ein paar Buchstaben mit großer Wirkung!
Das muß natürlich heißen Erbschaftssteuerfreibetrag.
Sorry, nur ein paar Buchstaben mit großer Wirkung!
Auswandern? Eher nicht, aber ein Altersruhesitz irgendwo im Nirgendwo?
--------
Weihnachtsblog: Geschenkideen und mehr
--------
Weihnachtsblog: Geschenkideen und mehr
keine ahnung wie es mit zurueckgelassenen partnern ist, als meine mutter gestorben ist, konnten die anderen familienmitglieder die erbschaft nicht annehmen, bis ich meinen senf dazugegeben habe. irgenso ein amt hatte mich angeschrieben und mir alles mitgeteilt, erst danach wurde das erbe aufgeteilt.
gruss
gruss