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Verfasst: Mi Dez 19, 2007 1:31 am
von v8rulez
rabiene hat geschrieben: was meinste denn wer das dann bezahlt???Man hat doch keine KV in D mehr
ok, hat "man" nicht

in Einzelfaellen vielleicht schon

:P

Verfasst: Mi Dez 19, 2007 8:30 am
von Siggi!
Um welche Steuern geht es denn dabei? Doch nicht um Lohn-, sondern nur Vermögenssteuer? Sonst muss man doch immer dort wo man wohnt/arbeitet auch Steuern zahlen, egal welche Staatsbürgerschaft man hat.
Es geht um alle Steuern, wobei die Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig Vorrang vor nationalen Gesetzen haben. Somit ist in dieser Situation für einen US Bürger sehr wichtig, in welches Land er auswandern will. Ist es ein Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (beispielsweise eine klassische Steueroase), dann entkommt er der Steuerpflicht im Heimatland nicht. Nebenbei: Es gab auch in D eine Diskussion eine ähnliche Regelung im deutschen Steuergesetz einzuführen.
was meinste denn wer das dann bezahlt???Man hat doch keine KV in D mehr
Wer zahlt das wohl, wenn ein mittelloser Auswanderer in die Heimat zurückkommt und sich behandeln läßt? Richtig: Die Allgemeinheit!

Gruß
Siggi

Verfasst: Mi Dez 19, 2007 3:06 pm
von v8rulez
Siggi! hat geschrieben: Wer zahlt das wohl, wenn ein mittelloser Auswanderer in die Heimat zurückkommt und sich behandeln läßt? Richtig: Die Allgemeinheit!

Gruß
Siggi
so ist es

und bevor noch Fragen auftauchen: Ich zb bin auch in Oesterreich beschaeftigt und warte uebers Internet ein kleines Unternehmensnetzwerk, habe also in der Heimat eine Krankenversicherung & Pensionsvorsorge

Die Krankenversicherung zahlt allerdings wahrscheinlich nichts in USA (falls ich hier ein Problem habe), weil ich ja dauerhaft dort wohne

:P
Ich kann nur fuer mich sprechen, aber der Allgemeinheit meine Probleme zu ueberlassen (finanziell) waere fuer mich Betrug und Schmarotzertum :!:

Verfasst: Mi Dez 19, 2007 3:20 pm
von rabiene
v8rulez hat geschrieben:
rabiene hat geschrieben: was meinste denn wer das dann bezahlt???Man hat doch keine KV in D mehr
ok, hat "man" nicht

in Einzelfaellen vielleicht schon

:P
das stimmt, das sind aber dann meist die die entsandt werden,die koennen KV in D beibehalten aber als "ordentlicher" Auswanderer ist man in D abgemeldet und hat somit auch keine KV mehr....was ich uebrigends auch ok finde.

Verfasst: Mi Dez 19, 2007 4:21 pm
von v8rulez
oder wenn nicht entsandt: Ein 2. Job

welche Vorteile bringt das "Abmelden" ?

Verfasst: Mi Dez 19, 2007 5:53 pm
von Maja
Man, man, man, der arme Kerl traut sich garnicht mehr hierher Bild

Ihr muesst aber auch jedem das Auswandern mies machen... und selber im neuen Land sitzen und sich n Ast freuen Bild

Ok, ok, nehmts mir nicht uebel! Ich hatte nur ein bisschen Mitleid. Hoffe, er durchdenkt das nochmal und vielleicht findet er ja einen gescheiten Weg
Bild .

Verfasst: Mi Dez 19, 2007 10:05 pm
von v8rulez
hehe
lol

Bild

god bless america


:twisted:

Verfasst: Mi Dez 19, 2007 11:17 pm
von rabiene
v8rulez hat geschrieben:oder wenn nicht entsandt: Ein 2. Job

welche Vorteile bringt das "Abmelden" ?
Oder eine KV hier :wink:

Es macht ja keinen Sinn sich angemeldet zu lassen, weil du dann ja auch z.B. die Steuer fuer D machen musst obwohl du dort nicht arbeitest.

Dann noch wenn im Ausland dein Pass ablaeuft,musst du "nur" zum Konsulat dafuer und nicht nach D fliegen.

Ob das jetzt Vorteile sind ,sei mal dahingestellt :wink:

Verfasst: Do Dez 20, 2007 6:49 am
von v8rulez
wie das jeder macht, bleibt eh jedem selbst ueberlassen

ich hab nur die fuer mich ideale Loesung umgesetzt

also mein Onkel ist seit 17 Jahren in New York, noch immer in Niederoesterreich gemeldet (bekommt auch 1-2 mal im Jahr alte Post) aber schert sich nicht im geringsten um Steuern.
Keine Ahnung wie das funktioniert - ob er trotzdem eine Erklaerung abgeben muesste (steuermaessig) auch wenn er nix verdient?!?

Verfasst: Do Dez 20, 2007 9:37 am
von Siggi!
Keine Ahnung wie das funktioniert - ob er trotzdem eine Erklaerung abgeben muesste (steuermaessig) auch wenn er nix verdient?!?
Die Steuer richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Wenn jemand also nur gemeldet ist, an dem Ort defakto nicht lebt, so entsteht auch keine Steuerpflicht. Umgekehrt ist jemand trotz fehlender Meldung steuerpflichtig, wenn er Wohnraum zur Nutzung bereithält. Wenn jemand defakto in 2 (oder mehreren Staaten) wohnt, so richtet sich die Besteuerung nach den Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen der Wohnsitzstaaten. Hier kommt es dann u.a. auf den Begriff des Lebensmittelpunkts an.

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Dez 21, 2007 12:53 am
von v8rulez
sehr komplex das Ganze auf jeden Fall - am besten alle Steuern abschaffen und das auf lokaler Ebene Regeln :P

www.rounpaul2008.com