makis hat geschrieben:Mir ging es hauptsächlich um die Verletzung der Privatsphäre mit dem PN-Zitat.
makis
also makis, da du ja da jetzt drauf rumhackst, gebe ich dir einfach mal den text des strafgesetzbuches:
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1.
einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die
nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.
sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks,
das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
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so, makis, alles klar? verletzen kann das briefgeheimnis nur jemand, der unbefugt was liest, was nicht fuer ihn bestimmt ist.
ana hat jedoch mir geschrieben, ich war also befugt, das zu lesen, ist ja auch wohl logisch, oder?
und, makis, genauso logisch ist dann aber auch, dass ich dann jeden, dem ich kenntnis geben moechte, informieren kann. denn ich unterliege ja schliesslich weder irgendeinem beicht-, anwalts- oder arztgeheimnis.
ich haette auch den kompletten text hier reinstellen koennen.
wenn jemand, der eine PN schreibt, das nicht will, dann muss er vorher anfragen - oder es am besten gleich sein lassen.
ich jedenfalls - ich hatte es ja bereits gesagt - werde mir auch kuenftig vorbehalten, jeden missliebigen text, falls er mal in einem faden interessant sein sollte, dort reinzustellen.
da brauche ich auch keinen moderator, um mich bei dem ueber "boese" oder auch nur dumme PNs auszuweinen. da kann ich mir schon selbst helfen.