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Verfasst: Mo Dez 16, 2013 8:07 pm
von arnego2
Gute Idee, echt diese Verbissenheit und mitregierende Intoleranz geht manchmal auf den Zeiger. :D

Verfasst: Mo Dez 16, 2013 8:33 pm
von henry
arnego2 hat geschrieben:Gute Idee..
Arnego? Was bin ich aber jetzt erschrocken :shock: . Was machst denn du im Forum? Doch nicht etwa Kakerlaken suchen...
Jambo hat geschrieben:leg dich doch mal nieder und schlaf ´ne Runde ...
oder ruf ´ne Studentin an
@Jambo, habs gemacht, in umgekehrte Reihenfolge. (mach das uebrigens immer so :wink: )

Verfasst: Mo Dez 16, 2013 8:37 pm
von arnego2
Ich jeden Tag im Forum um euren Kindereien nachzugehen.

Deine Art und Weise der Radikal Ausdruecke geht mir ehrlich gesagt voll gegen den Strich und wenn es nicht bald wieder friedlich abgeht wird gesperrt und rausgeschmissen. :twisted:

Ich hoffe das es damit klargestellt wurde.

Verfasst: Mo Dez 16, 2013 10:18 pm
von Jupp
Leute, könnt Ihr das Thema jetzt nicht mal langsam abhaken und euch beruhigen?

Auf die Dauer wird es langweilig!

Zusammenfassung...

Verfasst: Do Dez 19, 2013 3:08 am
von spassmusssein
...ein Anwalt, welcher Bevollmächtigung benötigt, mag das Formular auch via fax wohin auch immer senden und ORIGINAL-unterschrieben binnen 7 Tagen mit Originalunterschrift rückerhalten. Gibbet ja keinen "Vorher-Vollmachts-Zwang".
Postweg works. Oder DHL/UPS.
40 Stück Vollmachten vorzuhalten ist, sagen wir...recht witzig. Da lege ich lieber ein paar Kilo Vorschuss, sagt und bewegt mehr als 1000 Worte.
Aber wir hier sind ja Alle ein bisserl BLUNA.
Ausser in Burundi Faso, megglicherweise.
Mit Jugendfreunden/Langjahr-Geschäftspartnern machte ich mir stets den spassmusssein, gegenseitig eine Blanko-Seite rechtsunten zu unterschreiben. (Man kann so etwas "schwebend unwirksam" nennen, ist aber Instanz-Wirksam).
Notarielle Generalvollmacht (danke für die hier mir persönlich nicht avisierte Beitragslöschung) ist im Gesamthandeln (ab einer relevanten Dimension) sinnhaft.
Diese G.V. wird nach Ablauf von ca. 2 Jahren bei Abwicklungen notariell hinterfragt, kann jedoch mit passbegleitetem Fax bestätigt sein.
Auch im Neuland (DANKE ANGIE für das Unwort des 2013) des Auswanderers gibbet Notare/vereidigte Übersetzer etc.
Des Pudels Kern (manche goethen ja gerne-geil) ist:
Kein Anwalt ohne zuminnerst gutfreundliches Verhältnis wird einen Scheiternden auf Mindestsatz zurückholen.
Selbst wenn er es gestzlich sollen müsste.
"henry" hat jedoch insofern recht, es kömmt billiger, falls ein Anwalt, der was kannhalt das Sozialamt zum Rückflug-Ticket zwingt.
Da ich langjährig Anwälte nicht nur hier und in "D" zu meinen Freunden zähle, irrelvantisiert sich mir das prob.
Ansonsten ist ein cash-deposit stets nutzreich.
AUCH UM DEN RÜCKFLUG SELBER ZAHLEN ZU KÖNNEN
P.D.@ Gesamtmoderation: lasst via PN wissen, wenn euch was anstinkt oder nit passt, "Gelegentlich-Rumgefuchtel" ist nicht stringent dienlich und wenn ich euch nach den Jahren nit mehr passe, dann ansagefrisch und sperre misch. :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

Re: Zusammenfassung...

Verfasst: Do Dez 19, 2013 9:50 am
von henry
spassmusssein hat geschrieben:"henry" hat jedoch insofern recht, es kömmt billiger, falls ein Anwalt, der was kannhalt das Sozialamt zum Rückflug-Ticket zwingt.
eben, denn wir reden ja von Jambos verarmtem Freund in Afrika - und der ist Deutscher gewesen. Und dem haette deshalb das Sozialamt den Rueckflug gezahlt.

Aber, seufz, Jambo wird es immer noch nicht glauben....

Verfasst: Fr Dez 20, 2013 8:32 am
von Jambo
Henry ...

auch wenn dir jemand, der noch weiter von Deutschland entfernt ist wie du, deinen Blödsinn bestätigt ...

heißt das immer noch nicht, dass es den Tatsachen entspricht :wink:

wie sagt man so schön ...

auch wenn eine Lüge tausendmal wiederholt wird, mutiert sie dann immer noch nicht zur Wahrheit :roll:


Grüße
Jambo


.

Verfasst: Fr Dez 20, 2013 8:39 am
von henry
Ja, ja, @Jambo, dein Vertrauen in den Rechts- und Sozialstaat Deutschland scheint unwiederbringlich verloren zu sein...

Uebrigens: in einem anderen Faden, du warst da eben drin und hast was geschrieben, war ja etwas sehr Erfreuliches zu lesen, da hat sich jemand verabschiedet. Na, mal warten, falls es tatsaechlich so ist, koennte ja wieder Ruhe eintreten im Forum und auch in "meinen" Faeden... :lol:

Verfasst: Mo Jan 06, 2014 10:22 am
von DerAnti
Also ich kann nun nur aus eigener Erfahrung sprechen:

Ich hab mal meine Mutter vom Anwalt anschreiben lassen, da sie mir viel Geld schuldete.
Das ging über den Rechtsberatungsschein. Gezahlt haben wir an den Anwalt die 15 Euro. Der hat das dann selbst beantragt weil zu Gericht mussten wir nie gehen oO Ist das üblich?

Naja war ein netter Brief an meine Mutter der absolut nix gebracht hat -.-