...ein Anwalt, welcher Bevollmächtigung benötigt, mag das Formular auch via fax wohin auch immer senden und ORIGINAL-unterschrieben binnen 7 Tagen mit Originalunterschrift rückerhalten. Gibbet ja keinen "Vorher-Vollmachts-Zwang".
Postweg works. Oder DHL/UPS.
40 Stück Vollmachten vorzuhalten ist, sagen wir...recht witzig. Da lege ich lieber ein paar Kilo Vorschuss, sagt und bewegt mehr als 1000 Worte.
Aber wir hier sind ja Alle ein bisserl BLUNA.
Ausser in Burundi Faso, megglicherweise.
Mit Jugendfreunden/Langjahr-Geschäftspartnern machte ich mir stets den spassmusssein, gegenseitig eine Blanko-Seite rechtsunten zu unterschreiben. (Man kann so etwas "schwebend unwirksam" nennen, ist aber Instanz-Wirksam).
Notarielle Generalvollmacht (danke für die hier mir persönlich nicht avisierte Beitragslöschung) ist im Gesamthandeln (ab einer relevanten Dimension) sinnhaft.
Diese G.V. wird nach Ablauf von ca. 2 Jahren bei Abwicklungen notariell hinterfragt, kann jedoch mit passbegleitetem Fax bestätigt sein.
Auch im Neuland (DANKE ANGIE für das Unwort des 2013) des Auswanderers gibbet Notare/vereidigte Übersetzer etc.
Des Pudels Kern (manche goethen ja gerne-geil) ist:
Kein Anwalt ohne zuminnerst gutfreundliches Verhältnis wird einen Scheiternden auf Mindestsatz zurückholen.
Selbst wenn er es gestzlich sollen müsste.
"henry" hat jedoch insofern recht, es kömmt billiger, falls ein Anwalt, der was kannhalt das Sozialamt zum Rückflug-Ticket zwingt.
Da ich langjährig Anwälte nicht nur hier und in "D" zu meinen Freunden zähle, irrelvantisiert sich mir das prob.
Ansonsten ist ein cash-deposit stets nutzreich.
AUCH UM DEN RÜCKFLUG SELBER ZAHLEN ZU KÖNNEN
P.D.@ Gesamtmoderation: lasst via PN wissen, wenn euch was anstinkt oder nit passt, "Gelegentlich-Rumgefuchtel" ist nicht stringent dienlich und wenn ich euch nach den Jahren nit mehr passe, dann ansagefrisch und sperre misch.
