Oh nein, der Firmensitz ist leider überhaupt nicht entscheidend. Es gibt den Begriff der Betriebsstätte. Dies ist eine feste Betriebseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird, wie z.B. eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte oder eine Geschäftsstelle. Dabei reicht keines Weg der berühmte Briefkasten, sondern es muss ein ordentlich eingerichteter Geschäftsbetrieb sein. Befindet sich die Betriebsstätte in Österreich, so hat Österreich den Besteuerungsanspruch. Befindet sie sich hingegen in Liechtenstein, dann wird in Liechtenstein normal besteuert und nicht eine konstante, gewinnunabhängige Steuer von ein paar Tausend Franken pro Jahr verlangt. Wenn es so einfach wäre, die Steuern zu umgeben, dann würden sie ja nur noch die ganz Dummen bezahlen.
Gruß
Siggi
Liechtenstein verlost Aufenthaltsbewilligungen
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