Kindergeld???

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Matze
Beiträge: 3
Registriert: Fr Feb 02, 2007 9:59 pm
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Kindergeld???

Beitrag: # 10052Beitrag Matze »

Servus Leute!

Ich hätte mal ne Frage! Kennnt sich jemand mit dem Kindergeld in Dänemark aus?Gib es in Dänemark Kindergeld(wie hier in Deutschland das staatliche Kindergeld) und wenn "ja" würde ich es dann auch bekommen wenn wir eine Aufenthaltsgenehmigung haben?_


LG Matthias
rabiene
Beiträge: 2471
Registriert: So Sep 04, 2005 7:22 pm
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Beitrag: # 10055Beitrag rabiene »

Hallo mathias,
habe das hier gefunden


Wenn Sie mit Ihrer Familie in ein anderes Land der EU ziehen, haben Ihre Kinder das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.

Die meisten dänischen Eltern finden es selbstverständlich, dass beide Partner arbeiten, auch wenn Kinder da sind. Fast alle Gemeinden garantieren Betreuungsplätze für Kinder ab 30 Wochen. Kinder bis zu sechs Jahren werden einer Betreuungsstelle zugewiesen (oft Tagesmütter für bis zu Dreijährige, danach Kindergärten). Die Gebühr liegt je nach Ort und Alter des Kindes zwischen DKK 1300 und 3000 im Monat. Jüngere Geschwister zahlen die Hälfte. Betreuungseinrichtungen sind meist von 6.30 bis 17 Uhr geöffnet. Arbeitende Eltern können zum Teil auch Abend- und Nachtbetreuung in Anspruch nehmen.

Unterrichtspflichtig sind Kinder von 7 bis 16 Jahren. Das Schuljahr geht meist von Anfang August bis Ende Juni, der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Erst- bis Drittklässler haben ab mittags schulfrei, können aber oft noch Freizeitangebote in der Schule nutzen. Ältere Schüler haben bis 14 oder 15 Uhr Unterricht. Informationen zum Schulsystem finden Sie unter www.fit-for-europe.info.

In Nordschleswig, einem Gebiet mit deutscher Minderheit, sowie in Kopenhagen gibt es Schulen mit deutschsprachigem Unterricht. Eine Schulliste und weitere Informationen finden Sie unter www.schulweb.de sowie unter www.ambberlin.um.dk/de > Über Dänemark > Bildung.

Kindergeld wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt, es liegt zwischen DKK 13480 für Kleinkinder und DKK 9584 für Jugendliche (unabhängig vom Verdienst der Eltern).

Schwangere haben Anspruch auf kostenlose Vorsorge und Entbindung, wenn sie in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens 120 Stunden bei einem Arbeitgeber tätig waren. Der Mutterschaftsurlaub beginnt frühestens vier Wochen vor dem Geburtstermin und endet 14 Wochen nach der Entbindung. Der Vater erhält zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Nach Ablauf der 14 Wochen können die Eltern weitere 32 Wochen Elternurlaub nehmen, die bis zum neunten Lebensjahr des Kindes aufgeteilt werden dürfen.
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