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Kindesunterhalt in der Schweiz

Verfasst: Fr Mär 30, 2007 8:33 am
von grashuepfersfrau
Weiss denn hier jemand wie das mit der Kindesuntehaltshöhe in der Schweiz ist.

Bei uns wird ja nach Düsseldorfer-Tabelle bzw. Berliner- Tabelle berechnet.

Bekomme ich ihn CH den selben Unterhalt wie in D oder wird der neu berechnet nach Tabellen (so wie in D) ?

Danke für Eure Tips.

Kindesunterhalt in der Schweiz

Verfasst: Fr Mär 30, 2007 8:54 am
von Caribe-Klaus
Ich glaube nicht, dass sich daran etwas ändert. Die Berechnung basiert ja auf den Wohnsitz und die wirtschaftliche Situation des Unterhaltsschuldners, Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle

Aber um sicher zu gehen, rufe doch einfach beim Jugendamt an und erkläre Deine Situation, die müssten es genau wissen.

Gruss Klaus

Verfasst: Fr Mär 30, 2007 8:57 am
von Siggi!
Hallo,

Aus § 18 EGBGB, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Unterhaltsberechtigte (Kind) seinen gewöhnlichen Aufenthalt

In der Schweiz ist der Kindesunterhalt in Art. 285 ZGB geregelt.
In der Schweiz gilt eine Prozentregelung, die besagt, dass ein Unterhaltsverpflichteter 17% seines Nettoeinkommens, mindestens jedoch 250 Schweizer Franken, zu leisten hat. Das Gegenstück zur deutschen "Düsseldorfer Tabelle" sind in der Schweiz die "Züricher Tabellen".

Angaben ohne Gewähr, ich bin kein RA! Du solltest dies verifizieren. Ich denke aber, dass meine Einschätzung näher an der Realität ist, als die von Klaus.

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Mär 30, 2007 9:31 am
von Caribe-Klaus
Dürfte stimmen, was Siggi schreibt. Ich "vergass", ich habe ja selber früher jahrelang aus der Karibik Kindesunterhalt überwiesen und da hatte es niemanden interessiert, wo ich, sondern nur wo die Kinder leben... :oops:

Gruss Klaus

Verfasst: Fr Mär 30, 2007 1:22 pm
von grashuepfersfrau
Ich hab mal geoooogelt und kann dies Tabelle leider nirgends finden.

Habt ihr vielleicht einen Link?

Dankeschön

Verfasst: Fr Mär 30, 2007 5:26 pm
von Siggi!
Ich bin ja nicht der große Schweiz Spezialist, aber trotzdem habe ich etwas gefunden:

Bemessung der Kinderalimente

Der Unterhaltsbedarf des Kindes

Ich hoffe dies hilft weiter.

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Mär 30, 2007 8:28 pm
von grashuepfersfrau
Dankeschön :D

Unterhalt im Ausland

Verfasst: Mo Apr 12, 2010 6:23 pm
von berger
Hallo

Vieleicht findest Du auch ein paar nützliche Infos zum Thema Unterhalt im Ausland auf www.unterhaltsrechner.eu

Viel Erfolg in der Schweiz wünsche ich.

Unterhaltsberechnung Schweiz

Verfasst: Fr Okt 29, 2010 11:41 am
von LionelHudsRechtsanwalt
Hallo

Das ist leider nicht ganz richtig. Für die Unterhaltsbemessung ist das Land heranzuziehen, in welchem die Unterhaltsbedürftigen wohnen. Weil es kann ja nicht sein, dass der Vater sich dadurch seiner Unterhaltspfllicht entzieht, weil er in ein Land zieht in dem wenger Unterhalt notwendig wäre. Schliesslich müssen die Kinder nach wie vor im Inland über die Runden kommen.

Natürlich, wenn der Vater im Ausland weniger verdient, wird sich der Unterhaltsbetrag etwas senken, aber hier git es den Anspannungsgrundsatz, d.H. der Vater darf nicht einen Job im Inland aufgeben, bei dem er z.B. 1000 Euro verdient um in Thailand einen Job für 300 anzunehmen. Wovo sollen dann die Kinder leben? Das wird aber in der Schweiz so und so nicht der Fall sein, da wird er eher mehr verdienen.

Weitere Infos zur Unterhaltsberechnung gibt es auch auf [link entfernt]

Re: Unterhaltsberechnung Schweiz

Verfasst: Fr Okt 29, 2010 12:17 pm
von Siggi!
LionelHudsRechtsanwalt hat geschrieben:Das ist leider nicht ganz richtig. Für die Unterhaltsbemessung ist das Land heranzuziehen, in welchem die Unterhaltsbedürftigen wohnen.
Genau das war aber doch die Aussage hier (bis auf einen Irrtum, der dann aber im Laufe der Diskussion korrigiert wurde)!

Gruß
Siggi

Verfasst: Fr Okt 29, 2010 12:44 pm
von Jupp
Und deswegen können wir den o.a. sicher sehr informativen Link auch dankend wieder entfernen. ;-)

Verfasst: Fr Okt 29, 2010 2:48 pm
von Siggi!
Jupp hat geschrieben:Und deswegen können wir den o.a. sicher sehr informativen Link auch dankend wieder entfernen. ;-)
Zumal der Link nur auf die ohnehin im vorherigen Beitrag eingestellte Pay-Site weiterleitete.

Zwei User, genau ein Beitrag, immer mit einem Link auf genau dieselbe Pay-Site. Da könnte man Schleichwerbung vermuten...

Gruß
Siggi