Aufenthaltsgenehmigung Ukraine
Verfasst: Sa Jun 09, 2007 3:26 pm
Für touristische Zwecke kann man für bis zu 90 Tage die Ukraine visumsfrei besuchen. Für Aufenthalte bis zu einem Jahr kann man bei der Botschaft ein Visum beantragen.
Eine Aufenthaltsgenehmigung hat einige Vorteile, wenn man wirklich im Land leben will, denn nur dann "darf" man dort auch Steuern bezahlen. Bei dem Steuergefälle zwischen UA und D ist das (je nach persönlichem Steuersatz in D) deutlich interessant. Auch kann man als Resident Umzugsgut zollfrei mitnehmen. Das gilt auch für ein KFZ, sofern es zuvor ein Jahr auf den Eigentümer in D zugelassen war.
Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten
- für die Ukraine wichtigen Wissenschaftlern, Künstlern und Arbeitskräften
- Auslandsinvestoren mit einem Investitionsaufwand von wenigstens 100.000 US-Dollar
- frühere Staatsangehörige, Eltern, Ehegatten und minderjährige Kindern von Immigranten
- Asylbewerbern nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Ohne Beachtung der festgesetzten Quoten wird die Einwanderung gestattet:
- Ehegatten ukrainischer Bürger, wenn die Ehe länger als 2 Jahre besteht
- Kindern und Eltern ukrainischer Bürger bei Bestehen von Unterhaltspflichten,
- Personen, die unter Vormundschaft ukrainischer Bürger stehen oder die Pflegschaft über ukrainische Bürger ausüben
- Personen, deren Aufenthalt im nationalen Interesse der Ukraine steht.
Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung als Ehepartner eines ukrainischen Staatsbürgers erhalten. Dafür benötigte ich seinerzeit folgende Dokumente:
- Medizinisches Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt, d.h. zuvor Untersuchungen wie folgt: Bluttest, Urintest, HNO Arzt, Chirurg, Augenarzt, praktischer Arzt, Neurologe, Röntgenuntersuchung der Lunge (wg. TBC), Aidstest, (kann sein ich habe noch eine oder die andere Untersuchung vergessen, waren aber echt viele. Ich bin noch nie in meinem Leben so gründlich untersucht worden).
- Heiratsurkunde (ggf. übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus D (übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus UA (dauert einige Monate, man kann aber ganz offiziell es in wenigen Tagen erhalten, wenn man entsprechend mehr Gebühren zahlt).
- Genehmigung zur Registrierung eines Wohnsitzes bzw. Nachweis des Eigentums einer Immobilie. Das ganze wiederum notariell beglaubigt.
- Stellungnahme der lokalen Miliz, dass keine Einwände von ihrer Seite existieren.
- Geburtsurkunde (übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Antrag mit ca. 20 Seiten unterschiedliche Formulare, Lebenslauf, etc.
- 6 Passfotos
Ich habe ca. 3-4 Wochen für die Beschaffung der Dokumente benötigt. Nach 8 Wochen war die Residenz dann fertig. Dann ging es wie folgt weiter:
- Registrierung des Wohnsitzes
- Man bekommt so etwas wie einen Personalausweis
- Mit dem "Personalausweis" bekommt man dann im Oblast OVIR den Stempel "Resident der Ukraine" in den Reisepaß.
- Jetzt kann eine Steuernummer beantragen
- Einen Antrag auf Besteuerung des Welteinkommens in der Ukraine stellen
- Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man auch einen ukrainischen Führerschein!
Das ist bitte nicht als amtliche Auskunft zu verstehen, sondern beschreibt meine Erfahrungen im Jahr 2004. Massgeblich ist die Auskunft des lokalen Ausländeramtes (OVIR), wo man seinen Wohnsitz nehmen will.
Gruß
Siggi
P.S: Wer glaubt jetzt noch, dass Deutschland die schlimmste Bürokratie der Welt hat?
Eine Aufenthaltsgenehmigung hat einige Vorteile, wenn man wirklich im Land leben will, denn nur dann "darf" man dort auch Steuern bezahlen. Bei dem Steuergefälle zwischen UA und D ist das (je nach persönlichem Steuersatz in D) deutlich interessant. Auch kann man als Resident Umzugsgut zollfrei mitnehmen. Das gilt auch für ein KFZ, sofern es zuvor ein Jahr auf den Eigentümer in D zugelassen war.
Eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten
- für die Ukraine wichtigen Wissenschaftlern, Künstlern und Arbeitskräften
- Auslandsinvestoren mit einem Investitionsaufwand von wenigstens 100.000 US-Dollar
- frühere Staatsangehörige, Eltern, Ehegatten und minderjährige Kindern von Immigranten
- Asylbewerbern nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Ohne Beachtung der festgesetzten Quoten wird die Einwanderung gestattet:
- Ehegatten ukrainischer Bürger, wenn die Ehe länger als 2 Jahre besteht
- Kindern und Eltern ukrainischer Bürger bei Bestehen von Unterhaltspflichten,
- Personen, die unter Vormundschaft ukrainischer Bürger stehen oder die Pflegschaft über ukrainische Bürger ausüben
- Personen, deren Aufenthalt im nationalen Interesse der Ukraine steht.
Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung als Ehepartner eines ukrainischen Staatsbürgers erhalten. Dafür benötigte ich seinerzeit folgende Dokumente:
- Medizinisches Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt, d.h. zuvor Untersuchungen wie folgt: Bluttest, Urintest, HNO Arzt, Chirurg, Augenarzt, praktischer Arzt, Neurologe, Röntgenuntersuchung der Lunge (wg. TBC), Aidstest, (kann sein ich habe noch eine oder die andere Untersuchung vergessen, waren aber echt viele. Ich bin noch nie in meinem Leben so gründlich untersucht worden).
- Heiratsurkunde (ggf. übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus D (übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus UA (dauert einige Monate, man kann aber ganz offiziell es in wenigen Tagen erhalten, wenn man entsprechend mehr Gebühren zahlt).
- Genehmigung zur Registrierung eines Wohnsitzes bzw. Nachweis des Eigentums einer Immobilie. Das ganze wiederum notariell beglaubigt.
- Stellungnahme der lokalen Miliz, dass keine Einwände von ihrer Seite existieren.
- Geburtsurkunde (übersetzt, beglaubigt und legalisiert)
- Antrag mit ca. 20 Seiten unterschiedliche Formulare, Lebenslauf, etc.
- 6 Passfotos
Ich habe ca. 3-4 Wochen für die Beschaffung der Dokumente benötigt. Nach 8 Wochen war die Residenz dann fertig. Dann ging es wie folgt weiter:
- Registrierung des Wohnsitzes
- Man bekommt so etwas wie einen Personalausweis
- Mit dem "Personalausweis" bekommt man dann im Oblast OVIR den Stempel "Resident der Ukraine" in den Reisepaß.
- Jetzt kann eine Steuernummer beantragen
- Einen Antrag auf Besteuerung des Welteinkommens in der Ukraine stellen
- Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man auch einen ukrainischen Führerschein!
Das ist bitte nicht als amtliche Auskunft zu verstehen, sondern beschreibt meine Erfahrungen im Jahr 2004. Massgeblich ist die Auskunft des lokalen Ausländeramtes (OVIR), wo man seinen Wohnsitz nehmen will.
Gruß
Siggi
P.S: Wer glaubt jetzt noch, dass Deutschland die schlimmste Bürokratie der Welt hat?