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Das neue Einkommenssteuergesetz
Verfasst: Mo Jul 09, 2007 2:56 am
von vamosarriba
Im groben kann man festhalten, dass nur besteuert wird, dessen Ursprung im Land Uruguay ist.
Renten z. B. aus Deutschland werden hier nicht ( noch einmal)besteuert.
relevant wird es z. B. wenn man sein Haus verkauft, dann entfallen
1.8 % Einkommenssteuer auf den Verkaufswert UND 2% ITP auf den
Einheitswert.
Hierbei ist es egal, ob man eine cedula hat, oder nur einen Pass.
Die Mehrwertsteuer wurde um einen Prozentpunkt auf 22 % ( ermaessigt auf 10 %) herabgesetzt
Verfasst: Mo Jul 09, 2007 5:11 pm
von spassmusssein
Hola vamosariba
bei Verkauf von immos (derpa, casa, lote...) muss neben der ITP (denke entspricht der 1,5%igen ITI hier im Nachbarland auch Veräusserungsgewinn versteuert werden oder ist dies mit ITP abgegolten? Hier ist ITI nur eine "retencion de las ganancias", der reale Gewinn muss also in der Jahreserklärung dazu versteuert werden. Gibt es eine Maximalgrenze der Objekte um nicht "gewerblich" zu sein (IVA, Ing.Bruto...)
Abrazzo spassi
Verfasst: Mo Jul 09, 2007 7:13 pm
von Siggi!
Renten z. B. aus Deutschland werden hier nicht ( noch einmal)besteuert
Selbst wenn dies das lokale Einkommensteuergesetz festlegen würde, so könnte aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens diese Regelung nicht auf deutsche Staatsbürger angewandt werden.
Im groben kann man festhalten, dass nur besteuert wird, dessen Ursprung im Land Uruguay ist.
Da kommt doch sofort der Standardgedanke, wenn nur Inlandseinkünfte steuerpflichtig sind: Man gründe ein Unternehmen in einer klassischen Steueroase und lasse sich von diesem als Geschäftsführer anstellen. Das Geschäftsführergehalt (was ja aufgrund der Tätigkeit im Inland) in UY steuerpflichtig ist, wird dort versteuert, aber die Gewinne fallen im Ausland steuerfrei an. Sind bei einer solchen Konstruktion die Gewinne in UY legal steuerfrei?
Gruß
Siggi