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doppelte Staatsbürgerschaft / Steuerrecht???

Verfasst: Do Okt 04, 2007 3:03 pm
von M&T
Hallo Leute, wir hatten heute unseren Interview-Termin. Alles gut gelaufen bis auf eine Sache die mich etwas beunruhigt.
Die nette Dame (war wirkliche sehr nett) am Fenster, sagte das ich auf Grund meiner doppelten Staatsbürgerschaft auch eine Steuererkläreung in den USA hätte machen müssen, ab einem Verdienst über 8000$. Hätte wahrscheinlich keine zahlen müssen, aber einreichen währe wohl wichtig gewesen.
Wer hat damit Erfahrungen und wenn wir nächstes Jahr drüben sind, müssen wir dann in D auch einreichen????

Ansonsten kann ich nur sagen:
Unsere Vorbereitungen laufen super und wir sind tierisch aufgeregt. :D

MfG Mareen

Verfasst: Do Okt 04, 2007 3:12 pm
von Siggi!
D kennt keine Steuerpflicht aufgrund der Staatsbürgerschaft. So eine "nette Regelung" gibt es nur in einem Land auf der ganzen Welt! Aber wenn ihr noch Einkommen aus deutschen Quellen habt, dann ist es schon möglich, dass noch eine beschränkte Steuerpflicht in D besteht.

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Okt 04, 2007 3:40 pm
von M&T
Danke erstmal..... :D
wichtig währe allerdings zu wissen, was die in den USA dazu sagen.....?
Wie gesagt ich habe hier ( in D ) verdient und natürlich auch Steuern gezahlt, hätte ich aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft auch in den USA einreichen müssen?? :?:

Verfasst: Do Okt 04, 2007 4:18 pm
von Siggi!
hätte ich aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft auch in den USA einreichen müssen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und den USA wohl den Besteuerungsanspruch ausschliesslich D zugewiesen hätte (Annahme: abhängiges Beschäftigungsverhältnis, Gehaltszahlung durch Betriebsstätte in D). Daher nehme ich an, dass die Todesstrafe nicht sofort vollstreckt wird... :wink:

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Okt 04, 2007 9:10 pm
von rabiene
Wie gesagt ich habe hier ( in D ) verdient und natürlich auch Steuern gezahlt, hätte ich aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft auch in den USA einreichen müssen??
ja haettest du machen muessen, auch wenn du nix in USA verdient hast.
das kannst aber nachreichen,musst dich mal bei IRS.gov durchwuseln.Da gibts was mit "Citizen living abroad".

Wirst wahrscheinlich nix bezahlen muessen aber machen musste trotzdem. :cry:

Wenn du dann hier bist musst du nicht mehr in D die Steuer machen,nur noch fuer dieses Jahr .
Falls du aber dann noch einkommen auch D erzielst musst das bei Welteinkommen angeben.

Verfasst: Fr Okt 05, 2007 4:26 pm
von M&T
Danke schon mal für die Antworten hatte schon auf dich gezählt Rabienne.
:D
Gut werde wohl in den sauren Apfel beißen müssen und mich da durchwursteln. :cry: .

Gruß
Mareen