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Rechtssicherheit am Beispiel des Glückspielverbots

Verfasst: So Mai 24, 2009 9:55 am
von Siggi!
Man stelle ich sich vor, ein Investor steigt in das Glückspielgeschäft ein, welches in UA (vermutlich gerade wegen der Armut) sehr gut läuft. Dann kommt aufeinmal so etwas:
Am Freitag hat die Werchowna Rada ein präzedenzloses Gesetz verabschiedet, welches in der Ukraine das Glücksspielgeschäft vollständig verbietet. Das Dokument wurde in Rekordzeit beschlossen, der Text des Gesetzesentwurfes zwei Tage vor der Abstimmung eingereicht
...
Die Verabschiedung des Gesetzes kam absolut unerwartet für den Markt
...
n einem Rechtsstaat geht man mit der Wirtschaft nicht so um. Das ist eine ernste Mahnung für ausländische Investoren. In Russland hat man vor der Verlegung des Glücksspielgeschäftes in spezielle Zonen für die Anpassung 2,5 Jahre gewährt, doch uns gab man nicht einmal Zeit bis zum Ablauf der Lizenzen tätig zu sein – kann man so vorgehen
Nun mag man persönlich dies beim Glückspiel noch begrüssen, aber das typisch für das Vorgehen: Ist ein genügend großer Markt entstanden, monoplisiert irgendein Oligarch nun diesen Markt, denn in Zukunft ist das Glückspiel ja nur noch in speziellen Zonen erlaubt. Offiziell sieht das ganz noch gut aus, denn man tut angeblich etwas für die 5% Spielsüchtigen.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mo Mai 25, 2009 8:12 am
von Jupp
Hat zwar nix mit dem osten zu tun, abe passt irgendwie schon.

Da haben ein paar findige Leute eine Biogasanlage erstellt mit etwa 40 Tanks oder wie das heißt. Millionen wurden eingesammelt und die Anlagen laufen. Gewinne werden gemacht mit dem erneuerbare Energiegesetz. Und nun gibt es eine Neuauflage des Energieneuegesetz und die Anlagen werden als Großanlage eingestuft und aus ist es mit den schönen Einnahmen und die Anleger schauen vermutlich bald in die Röhre. Bestandsschutz ade.