brauche info über das auswandern

Türkiye - europäisch und asiatisch in einem, wenn auch in einem stark ungleichen Verhältnis ;-)

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zarahaki
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brauche info über das auswandern

Beitrag: # 32288Beitrag zarahaki »

hallo
ich möchte mit mein freund der türke ist und bis vor kurzen noch in antalya gewohnt und gearbeitet hat ,und mit zwei freundin die beide ein freund in antalya haben und sich in antalya auch voll und ganz verliebt haben ,auswander in der türkei , wir haben vor ein klamotten laden zu eröffen da da wir alle verkaufer sind ,ich habe zwar ein freund der türke ist und auch da gewohnt hat und sich aus kennt ,der mir viel erklärt aber ich möchte viel mit deutschen kontakt haben und mir ihre sicht der dinge anhören ich denke für ein türke ist das alles ganz anders als für eine deutsche
so nun zu meinen fragen!!
wie ist es mit der arbeitserlaubnis ???
und mit der aufhalsgenehmigung???
und mit der krankenversicherungen ??
und wie ist das mit den schulen dort in antalya
da mein sohn 10jahre alt ist und auch mit kommt
ich weiss das wird alles nicht so einfach,ich werde sicherlich ab und zu ne krise bekommen weil alles so schwer sein wird aber ich möchte trotzdem den schritt wagen aber ich möchte auf alles vorbereitet sein und gerne kontak zu deutschen haben die nach antalya gezogen sind und alles erlebt haben
ich würde mich freuen wenn ich was von euch lesen würde
aber bitte nix wie überlege es dir nochmal oder sowas ,nein ich möchte nur fakten hören und die erlebnise von menschen die es ausprobiert haben und mutig waren den schritt zu wagen
lg zarahaki
Zuletzt geändert von zarahaki am So Nov 01, 2009 10:42 pm, insgesamt 1-mal geändert.
sirtaki
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Beitrag: # 32304Beitrag sirtaki »

wenn dein mann bis vor 2 jahren dort gelebt hat sollten deine fragen einen kompetenten ansprechpartner finden... :roll:
lasst euch nicht entmutigen
sirtaki
zarahaki
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Beitrag: # 32343Beitrag zarahaki »

ja das stimmt schon ,aber ich möchte noch andere meinugen hören
Türkei-Experte

Beitrag: # 39126Beitrag Türkei-Experte »

Hallo Zarahaki,

Wenn du in der Türkei leben / Arbeiten möchtest, muss du innerhalb von 3 Monaten nach deiner Einreise den Antrag für die Aufenthaltgenehmigung & Arbeitserlaubniss stellen.

Bitte nicht mit Personalausweis einreisen...unbedingt den Pass dafür benutzen um spätere Probleme zu vermeiden !!!

Für den Antrag brauchst du folgendes:

1 Formloses Antrag
1 Antrag was du bei den örtlichen Behörden bekommst. Muss mit Schreibmachiene oder mit PC aufgefüllt werden)
Bei der Erstantrag 5 Passbilder ( sonst 2)
Pass (zusötzlich Kopie von der Seite wo das Einreisestempel drauf ist und von der ersten Seite wo dein Bild zu sehen ist)
Ausserdem musst du Nachweisen können das für dein Lebensunterhalt selber sorgen kannst (Anerkannt wird z.b ein Sparbuch, Ein Beleg das du Devisen umgetauscht hast/ Achtung Beleg muss auf deinen Namen sein diese bekommst du nur wenn du bei Banken das Geld umtauschst, Wechselstuben machen das in der Regel nicht.) Auf dem Sparbuch sollte sowiel Geld drauf sein das du pro Monat ca. 300 Dollar für dein Lebensunterhalt vorweisen kann. Sprich für Ein Jahr Aufenthaltgenehmigung solltest du Mindestens 3000-3600 Dollar auf dem Sparbuch haben. Meist wird da aber auch ein Auge zugedrückt.

Arbeitserlaubnis musst du bei der Arbeitagentur bzw. Arbeitsministerium beantragen in manchen Orten auch bei der Stadtverwaltung (Kaymakamlik oder Valilik) möglich.

Wenn du dich selbständig machst kannst du dich bei "Bagkur" Versichern lassen ist sowas wie eine Rentenkasse für Selbständige.

Krankenversicherung rate ich dir dich Privat zu verischern, alle Großen versicherungen wie Allianz, AXA etc. findest du auch vor Ort.

Mit Schulen kenn ich mich da nicht so aus , aber auch da gibts sicherlich eine lösung , eine Staatliche Schule wäre vielleicht für den kleinen nicht das richtige aber günstigere Privatschulen sind in der Türkei gang und gebe einfach recherchieren.

Gruß
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Siggi!
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Beitrag: # 39130Beitrag Siggi! »

Türkei-Experte hat geschrieben:Arbeitserlaubnis musst du bei der Arbeitagentur bzw. Arbeitsministerium beantragen in manchen Orten auch bei der Stadtverwaltung (Kaymakamlik oder Valilik) möglich.
Das man die Arbeitsgenehmigung beantragen kann, glaube ich schon. Aber hat man eine Chance diese Genehmigung zu erhalten als deutscher Staatsbürger (wie die Fragestellerin, ohne türkische Eltern und ohne türkischen Ehemann)?

Gruß
Siggi
Türkei-Experte

Beitrag: # 39135Beitrag Türkei-Experte »

Hallo Siggi,

ja das ist möglich, den Sie möchte sich ja Selbständig machen, erst Aufenthaltgenehmigung holen, dann damit zum Finanzamt und ein Steuernummer beantragen mit der Steuenummer dann "Ruhsat" (Gewerbe) anmelden.

(Klingt alles easy aber kostet nerven, also nicht glauben das man das alles in ein paar tagen geregelt bekommt)

Anders wäre es wenn Sie anfangen würde irgendwo zu arbeiten, dann braucht Sie einen Arbeitsvertrag undzwar bevor Sie den Antrag stellt.

Gruß
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Siggi!
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Beitrag: # 39136Beitrag Siggi! »

Hallo

zwei Nachfrage, da derartige Fragen immer wieder gestellt werden:
Türkei-Experte hat geschrieben:ja das ist möglich, den Sie möchte sich ja Selbständig machen
1. Jemand braucht eine Arbeitsgenehmigung, obwohl er sich selbständig machen will, d.h. gar kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ausüben will?
2. Ein deutscher Staatsbürger (ohne jeglichen familiären Bindungen in TR) darf in der Türkei in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, d.h. hat eine Chance darauf, in einem gewöhnlichen Beruf (kein Hochqualifizierter) eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen?

Gruß
Siggi
Türkei-Experte

Beitrag: # 39139Beitrag Türkei-Experte »

Hallo Siggi,

zur Frage 1. Ja Sie brauchen eine Arbeits/Niederlassungenehmigung ist in Deutschland nicht anders auch eine Sebständige Tätigkeit ist eine Arbeit.

zur Frage 2. Richtig das wäre auch die leichteste variante eine Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung zu bekommen, denn das ganze regelt dann der Arbeitgeber.
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Siggi!
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Beitrag: # 39141Beitrag Siggi! »

Hallo,
Türkei-Experte hat geschrieben:zur Frage 1. Ja Sie brauchen eine Arbeits/Niederlassungenehmigung ist in Deutschland nicht anders auch eine Sebständige Tätigkeit ist eine Arbeit.
Eine Arbeitsgenehmigung braucht man in DE definitiv nicht, um im eigenen Betrieb zu arbeiten, daher ja auch meine Nachfrage. In vielen Ländern wird eine Aufenthaltsgenehmigung zur Unternehmensgründung von bestimmten minimalen Investitionssummen abhängig gemacht. Wie ist das in TR? Gibt es irgendwo ein Link auf die Einwanderungsgesetze (wenn möglich in Englisch/Deutsch)?
zur Frage 2. Richtig das wäre auch die leichteste variante eine Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung zu bekommen, denn das ganze regelt dann der Arbeitgeber.
Schön und gut, aber das ist leider keine Antwort. Hat ein Arbeitgeber in TR eine Chance dies zu regeln? In vielen Ländern, die keine klassischen Einwanderungsländer sind (wie z.B. DE) will man die Konkurrenz von Ausländern im heimischen Arbeitsmarkt vermeiden. Daher ist der Zugang zum Arbeitsmarkt sehr restriktiv. Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er keinen einheimischen Bewerber findet, was bei normalen Berufen oft aussichtslos ist. Ähnliches habe ich auch für TR gelesen.

Gruß
Siggi
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henry
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Beitrag: # 39142Beitrag henry »

Siggi! hat geschrieben: Eine Arbeitsgenehmigung braucht man in DE definitiv nicht, um im eigenen Betrieb zu arbeiten
es geht zwar hier um die tuerkei, aber nur um das bild ein bisschen zu runden:

nicht nur in D braucht ein unternehmer (investor) keine arbeitsgenehmigung, wie siggi richtig schreibt, auch etwa in kolumbien braucht er keine.

wer in kolumbien sein investorenvisum hat und einen betrieb aufmacht, kann selbstverstaendlich darin arbeiten. das macht ihn nicht zum arbeitnehmer, der - noch zusaetzlich - eine arbeitserlaubnis braucht.

duerfte auch in der tuerkei so sein. wenn ich da als investor meine genehmigungen habe, moechte ich den sehen, der mir dann das arbeiten verbieten will, nur weil ich keine arbeitserlaubnis habe.
Siggi! hat geschrieben: Hat ein Arbeitgeber in TR eine Chance dies zu regeln? In vielen Ländern, die keine klassischen Einwanderungsländer sind (wie z.B. DE) will man die Konkurrenz von Ausländern im heimischen Arbeitsmarkt vermeiden. Daher ist der Zugang zum Arbeitsmarkt sehr restriktiv. Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er keinen einheimischen Bewerber findet, was bei normalen Berufen oft aussichtslos ist.
wiederum, um das bild zu runden:

genau so ist es etwa auch in kolumbien: wer nicht etwas kann, was ein kolumbianer nicht gleich gut kann, kriegt KEINE arbeitserlaubnis
Gruesse Henry
Türkei-Experte

Beitrag: # 39150Beitrag Türkei-Experte »

Also Leute

Wenn Ihr von Unternehmern redet die Große Investitionen machen wollen dafür gibt es in der Türkei auch andere Sonderregeln und gesetze.

Wir reden hier von einem Einzelperson der in die Türkei auswandern und sich dort Selbständig machen möchte und nicht von einem Groß-Unternehmer der evtl. auch noch mehrere Arbeitsplätze schafft.

Also verwechselt den Groß-Unternhmer nicht mit einem Einzelperson / Kleinunternehmer.

Möchte mann eine einfache Gewerbe anmelden oder möchte mann eine Türkische GmbH gründen?

Erst sollte die Frage geklärt werden, das sind nämlich zwei paar andere Schuhe.

Es ist nämlich bei einer GmbH tatsächlich so das ein Ausländischer Investor in der Türkei mehr steuerliche Vorteile hat als Einheimische.

Manche Ausländische investitionen brauchen auch die zustimmung des Ministeriums...

Es gibt also keine pauschlaierten Antworten auf eure Fragen Lieber Siggi und Henry.

Daher sage ich auch immer ohne euch Beraten zu lassen oder Professiolene Hilfe zuziehen nie eingenständig ohne im klaren zu sein etwas machen, was man später bereut.

Eine Firma kann für seinen DEUTSCHEN (ich sage bewusst Deutschen, weil das Herkunftsland eine große rolle spielt) Mitarbeiter ohne große Probleme eine Arbeitserlaubnis holen. Das ein Plicht besteht erst einen einheimischen eine Chance zu geben ist mir nicht bekannt.

Dies regelt das Ausländergesetzt § 5683 und diese ist eindeutig und offen.

Eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens 6 Monaten wird vorrausgesetzt um eine Arbeitserlaubnis erteilen zu können....und die weiteren benötigte Papierkramm wie Arbeitsvertrag , der Antrag usw...

Jetzt zu Deutschland:

In Deutschland brauchen alles Ausländer (ausser EU Bürger) eine Aufenthaltsgenehmigung... in diesem Aufenthaltsgenehmigung ist dann geregelt ob er in Deutschland überhaupt Arbeiten oder sich Selbständig machen darf oder nicht.
Eine Selbständige Tätigkei bei einem Aufenthaltserlaubnis benötigt z.B. eine vorherige genehmigung. Da eine Selbständige Tätigkeit mit einem Aufenthalterlaubnis nicht erlaubt ist.

Es gibt einige Titeln wie Duldung, Aufenthalterlaubnis, Aufenthaltsberechtigung.... usw.

im Klartex: in Deutschland ist das ganze mit dem AufenthaltsTITEL geregelt. Wer ein Aufenthaltserlaubnis hat braucht eine genehmigung wer eine Berechtigung hat braucht keine genehmigung.

Wenn einer mit mehreren Millionen in der Tasche herkommt und das Geld in D investieren möchte , gelten auch hier sicherlich ganz andere regeln, so ist das auch in der Türkei....von Steuererlass bis kostenlose Gründstück ist alles möglich.

Ein Deutscher kann auch hier in Deutschland bei der TR- Botschaft oder Konsulat den Antrag für die Aufenthalts & Arbetserlaubnis stellen, vorrausetzung dafür ist ein Arbeitsvertrag.

Gruß
Türkei-Experte

Beitrag: # 39157Beitrag Türkei-Experte »

henry hat geschrieben:
wer in kolumbien sein investorenvisum hat und einen betrieb aufmacht, kann selbstverstaendlich darin arbeiten. das macht ihn nicht zum arbeitnehmer, der - noch zusaetzlich - eine arbeitserlaubnis braucht.

duerfte auch in der tuerkei so sein. wenn ich da als investor meine genehmigungen habe, moechte ich den sehen, der mir dann das arbeiten verbieten will, nur weil ich keine arbeitserlaubnis habe.
Falsch , Passiver Unternehmer sprich Teilhaber bzw. Investoren die nur Aktien erwerben und nicht Aktiv mitarbeiten brauchen keine Arbeitserlaubnis... Wer jedoch Aktiv im Betrieb mitarbeitet braucht in der Türkei eine Arbeitserlaubnis.
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Siggi!
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Beitrag: # 39166Beitrag Siggi! »

Türkei-Experte hat geschrieben:Eine Firma kann für seinen DEUTSCHEN (ich sage bewusst Deutschen, weil das Herkunftsland eine große rolle spielt) Mitarbeiter ohne große Probleme eine Arbeitserlaubnis holen. Das ein Plicht besteht erst einen einheimischen eine Chance zu geben ist mir nicht bekannt.
Was ich immer wieder lese, sind solche Aussagen:
Eine Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt und wird unter bestimmten Voraussetzungen für Ausländer genehmigt, wenn diese Arbeit kein Türke machen kann, z.B. wegen fehlender Sprachkenntnisse. Sind Sie Investor und haben eine türkische Firma gegründet, bekommen Sie auf jeden Fall eine Arbeiterlaubnis.
Quelle: http://www.antalya.de/arbeit.htm

Damit hier nicht Aussage gegen Aussage stehen bleibt, wären Links zu den entsprechenden Gesetzen (wenn möglich übersetzt) sehr hilfreich. Gibt es diese Informationen online? Wenn ja, wo?

Gruß
Siggi
Türkei-Experte

Beitrag: # 39173Beitrag Türkei-Experte »

Hallo Sigi,

wie gesagt man kann nicht alles pauschalisieren bei bei dieser Thema ,was du da liest mag für einen Russen gelten, ein anderer Gesetztext sagt dann wiederum für EU-Bürger:

-What are the exceptional cases of work permits in terms of time? (YÇİHKUY Md. 43-44-45-46-47-48-49-50-51-52-53)

Citizens of European Union Countries as well as their Spouse and Children; If citizens of the European Union countries as well as their spouse and children not being citizens of the European Union countries, apply for work permits, they may be exceptionally granted their work permits.

Gruß
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Siggi!
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Beitrag: # 39175Beitrag Siggi! »

Hallo,

so kommmen wir doch nicht weiter!

Die Aussagen habe ich auf deutschen Seite gefunden. Immer wieder kommen in deutschen Foren solche Anfragen und immer wieder dieselben Antworten.

Ich will es nun einfach genau wissen. Du bezeichnest Dich doch als Experte. Dann stell hier doch einmal bitte die Links zu Gesetzen/Ausführungsbestimmungen ein, damit man die Infos nachlesen kann.

Würde ich als Deutscher zum Ausländergesetz gefragt werden, dann würde ich auf diese Seite verweisen:
http://www.info4alien.de/
Gibt es nicht etwas ähnliches für TR?

Gruß
Siggi
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