Nach Polen auswandern
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Nach Polen auswandern
Hallo,habe eine frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.Also es geht um folfendes.ich habe eine deutsch polnische staatsangehörigkeit und möchte nächstes jahr nach polen auswandern.ich habe bis jetzt ca.17 jahre in deutschland gearbeitet und die rentenbeiträge bezahlt jetzt wollte ich nur wissen ob ich die mir jetztz auszahlen kann?
Hallo,
solange Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, gibt es keine Möglichkeit. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit schon, aber es werden i. d. R. nur die Arbeitnehmerbeiträge (ohne Verzinsung) ausgezahlt und das auch erst 24 Monate nach der Auswanderung. Die Arbeitgeberanteile sind verloren. Ob sich das lohnt, würde ich zweimal prüfen.
Gruß
Siggi
solange Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, gibt es keine Möglichkeit. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit schon, aber es werden i. d. R. nur die Arbeitnehmerbeiträge (ohne Verzinsung) ausgezahlt und das auch erst 24 Monate nach der Auswanderung. Die Arbeitgeberanteile sind verloren. Ob sich das lohnt, würde ich zweimal prüfen.
Gruß
Siggi
Nein, kannst du nicht,das du schon mehr als 5 jahre einbezahlt hast. Die Rente bleibt dir aber erhalten und die kannst du dir dann nachschicken lassen.
Soweit ich weiss auch dann nicht...solange Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, gibt es keine Möglichkeit. Ohne deutsche Staatsangehörigkeit schon
Hallo Rabiene,
Gruß
Siggi
Meine Frau ist ukrainische Staatsangehörige und hat die Rentenversicherungsbeiträge zurück bekommen.Soweit ich weiss auch dann nicht...
Quelle: Deutsche RentenversicherungAuf Antrag ist die Erstattung der von Ihnen getragenen Beiträge zur Rentenversicherung möglich, wenn keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung mehr vorliegt und keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung besteht und seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind.
Gruß
Siggi
Hallo Rabiene,
ich habe nochmals nachgeschaut. Für unseren Fragesteller gibt es keine Möglichkeit der Beitragsrückerstattung, da er in ein EU Land auswandert.
Ich finde nichts zu einer "5 Jahresregelung":
Siggi
ich habe nochmals nachgeschaut. Für unseren Fragesteller gibt es keine Möglichkeit der Beitragsrückerstattung, da er in ein EU Land auswandert.
Quelle: BeitragsrückerstattungFür sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt
Ich finde nichts zu einer "5 Jahresregelung":
Vielleicht gibt es ein Sozialversicherungsabkommen mit den USA, welches so eine 5 Jahresregelung enthält?Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.
Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.
Die Erstattung erfolgt auf Antrag. Wir raten unseren ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.
GrußBei ausländischen Versicherten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates beziehungsweise eines Abkommensstaates haben, kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Gemeinschaftsrecht beziehungsweise im entsprechenden Abkommensrecht an.
Siggi
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Aber ichSiggi! hat geschrieben:Ich finde nichts zu einer "5 Jahresregelung":
Siehe mal hier die 3. Frage und die Antwort der Rentenversicherung unter
Ich war zwar ursprünglich Deutsche, bin jetzt aber USA-Staatsbürgerin.
Für mich bezieht sich die Antwort nur auf die 5-Jahresfrist
und hat allein mit den USA nicht's zu tun, oder ?
Kluges Mädel unsere "Fahnenflüchtige"...
Gruss Klaus
Die positive Grundeinstellung ist nicht alles, doch ohne sie - ist alles nicht's !
Ich habe auhc noch was von derselben Seite gefunden..
Als Selbstständiger kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen
Das ist nicht richtig. Eine Auszahlung der Rentenbeiträge ist generell nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für gewisse Berufsgruppen, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Darunter fallen Selbstständige nicht. Sie können sich die Beiträge erst mit 65 Jahren auszahlen lassen und das auch nur, wenn bis dahin keine 5 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Ansonsten bekommen sie eine reguläre Altersrente.
Machen wir es kurz: Für den Fragesteller geht es definitiv nicht. Für deutsche Staatsangehörige auch nicht. Ob es für andere Ausländer mit Wohnsitz außerhalb der EU geht, hängt vom Staat ab. Das sollen diese Personen am besten selbst mit der deutschen Rentenversicherung abklären. Hier ist niemand Spezialist, der mit Sicherheit eine Aussage treffen kann.
Gruß
Siggi
Gruß
Siggi