Aus Russland in die Schweiz auswandern

Toblerone und die Conche ;-) Und was hat Liechtenstein? Fürsten...

Moderator: Moderatoren

Antworten
pasa2000
Beiträge: 3
Registriert: Do Okt 15, 2009 9:17 pm

Aus Russland in die Schweiz auswandern

Beitrag: # 34364Beitrag pasa2000 »

Hallo zusammen,
habe einige Fragen über das Einwandern in die Schweiz.
Meine Freundin ist Russin Lebt in Russland.
Ihre Familie möchte jetzt aus Russland auswandern.
Familie ist Wohlhabend,sie möchte in der Schweiz Studieren und Leben.
Was genau braucht man als eine Russin für die Einwanderung in die Schweiz.
-Einwanderung
-Bank Konto anlegen
-Haus oder Wohnung Kaufen
-Studieren
-Visum

würde mich für einige Antworten freuen.
Besten dank im voraus
Benutzeravatar
henry
Beiträge: 1719
Registriert: Sa Dez 06, 2008 3:44 pm
Wohnort: seit mehr als 5 Jahren Cartagena/Colombia

Re: Aus Russland in die Schweiz auswandern

Beitrag: # 34365Beitrag henry »

pasa2000 hat geschrieben: Was genau braucht man als eine Russin für die Einwanderung in die Schweiz.
hola pasa,

man kann eigentlich immer wieder nur das gleiche sagen:

niemand weiss das besser - und aktueller - als das fuer den wohnsitz deiner freundin zustaendige schweizer konsulat.

gegebenfalls soll sie bei dem schweizer konsulat in moskau anrufen und sich das zustaendige konsulat nennen lassen.
Gruesse Henry
Benutzeravatar
Siggi!
Moderator
Beiträge: 6284
Registriert: So Jul 10, 2005 7:43 pm
Wohnort: Republik Krim, RU

Beitrag: # 34366Beitrag Siggi! »

Hallo,

wenn sie nicht nur wohlhabend, sondern reich sind, ist es sicher kein Problem. Es gibt für finanziell unabhängige Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung mit konstanter, einkommensunabhängiger Steuer.

Ein Studium ist bei nachgewiesener Finanzierung problemlos möglich. Damit ist aber kein automatisches Bleiberecht nach dem Ende des Studiums verbunden.

Grundsätzlich ist die Einwanderung in die Schweiz für Russen wesentlich schwerer als für EU-Bürger. Hochqualifizierte Arbeitnehmer wie auch Unternehmensgründer mit ausreichend Startkapital sind jedoch willkommen:
Ständiger Aufenthalt für Ausländer in der Schweiz

Gruß
Siggi
Antworten

Zurück zu „Schweiz & Liechtenstein“