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Arbeiten weiter in D aber Hauptwohnsitz nach Belgien
Verfasst: Di Dez 01, 2009 6:40 pm
von Husar
Hallo erstmal,
Ich Arbeite in Deutschland, und will die auch weiterhin tun. Ich bin Deutscher und möchte zu meiner Freundin ziehen. Wir wollen uns in Belgien eine Gemeinsame Wohnung/Haus Mieten. Sie ist Belgierin. Ich würde dann Pendeln. Es sind zwar 170km/Strecke, aber einmal die Woche geht das. Ich würde mir hier was zur Untermiete suchen für die Tage während der Arbeit.
Möchte aber auch in Belgien gemeldet sein. Was muss ich da beachten? Was gibt es für Hürden?
Ich behalte ja meinen job ... falle dem Staat also nicht zur Last.
Brauche ich mehr als nur eine Aufenthaltsgenehmigung wenn ich für immer dort Wohnen möchte? Also Haptwohnsitz!
Wie siet es mit den Steuern aus? Denke die zahle ich weiter in Deutschland oder?
Die Sprache muss ich natürlich noch lernen ... aber das kommt ja am besten beim tun.
Lg und danke im vorraus,
Husar
Verfasst: Do Dez 03, 2009 10:26 am
von ich
Hallo Husar und herzlich Willkommen,
über Belgien kann ich dir leider nichts konkretes sagen.
Vom Hörensagen weiss ich, dass das Steuerrecht ziemlich kompliziert ist und es kann sogar zu einer Doppelbesteuerung kommen. Also am Besten erkundigt sich deine Freundin vor Ort vorallem darüber. Ob es sich dann lohnt dich in Belgien offiziell anzumelden, kannst du dann entscheiden.
Warum willst du das eigentlich tun?
gruss ich
Verfasst: Do Dez 03, 2009 12:22 pm
von Husar
ich hat geschrieben:Hallo Husar und herzlich Willkommen,
Warum willst du das eigentlich tun?
gruss ich
Die Antwort darauf fällt mir leicht! Weil ich sie Liebe!
Dafür würde ich auch noch weiter fahren .... Wir habe lange überlegt, ob sie zu mir oder irgendwo in der mitte ....
Und ich habe dann beschlossen ich ziehe zu ihr. Sie ist in der nähe ihrer Kinder, ihrer Freunde.
Mir fällt es nicht schwer hier alles hinter mir zu lassen. Wenn meine Kinder mich besuchen wollen, die haben ein Auto und ich bin ja während der Arbeitstage da.
Also der Hauptgrund ist für mich ICH LIEBE SIE ..... Also eigendlich ganz einfach .... und dennoch viel zu organisieren.
lg
Verfasst: Do Dez 03, 2009 9:13 pm
von Siggi!
Hallo Husar,
suche einfach mal nach "Grenzgänger Belgien", da finden sich dann so interessante Dokumente wie dieses:
http://www.germanhealthcare.org/downloa ... elgien.pdf
Gruß
Siggi
Steuerpflicht in Belgien
Verfasst: Fr Dez 04, 2009 7:59 am
von kurtchen
Wenn Du in Belgien wohnst und dein einziges Einkommen in D hast
greift das DBA.
Es ist aber wahrscheinlich das Belgien eine Art Kommunalsteuer erhebt.
Sie argumentieren das Du ja die Strassen, Öffentlichken Einrichtungungen
usw. öffentlich nutzen kannst.
Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, Steuerklasse usw.
bei mir als Grenzgänger Belgien/Niederlande musste ich so 1.000 Euro
Kommunalsteuer zahlen (Schluck).
Du solltest einen Steuerberater konsultieren der sich im internationalen Steuerrecht auskennt, jemand der die Zusatzprüfung Fachberater für
Internationales Steuerrecht hat.
Verfasst: Fr Dez 04, 2009 10:06 am
von ich
Hallo Husar,
Husar hat geschrieben:
Die Antwort darauf fällt mir leicht! Weil ich sie Liebe!
lg
Das ist doch mal eine schöne Antwort.
Aber ich meinte eigentlich nicht das Wohnen in Belgien, sondern das Anmelden. Du arbeitest in Deutschland, du hast noch einen Wohnort und somit Adresse in Deutschland. Warum willst du dich in Belgien überhaupt anmelden, wenn du dort nur am Wochenende bist?
Gruss ich
Verfasst: Fr Dez 04, 2009 10:18 am
von henry
ich hat geschrieben:Hallo Husar,
Husar hat geschrieben:
Die Antwort darauf fällt mir leicht! Weil ich sie Liebe!
lg
Das ist doch mal eine schöne Antwort.
Aber ich meinte eigentlich nicht das Wohnen in Belgien, sondern das Anmelden
....Warum willst du dich in Belgien überhaupt anmelden, wenn du dort nur am Wochenende bist?
warum anmelden?
na °ich°, das duerfte doch klar sein: auch aus liebe!

Verfasst: Fr Dez 04, 2009 11:23 am
von Siggi!
henry hat geschrieben:na °ich°, das duerfte doch klar sein: auch aus liebe!

Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber lieben kann man auch ohne Anmeldung.

Wenn man nur am Wochenende dort wohnt, dass liegt in Belgien sicher auch nicht der Lebensmittelpunkt (solange man nicht verheiratet ist). Steuerlich sehe ich da keine Auswirkungen (ob mit oder ohne Anmeldung). Aber vielleicht sieht die lokale Verwaltung das anders und dann muss man zeit- und nervenraubend argumentieren. Warum also schlafende Hunde wecken? Einfach die Wochenenden über als Besuch dort ohne jede Anmeldung liebend verbringen.
Gruß
Siggi
Verfasst: Sa Dez 05, 2009 2:06 am
von Husar
Siggi! hat geschrieben:henry hat geschrieben:na °ich°, das duerfte doch klar sein: auch aus liebe!

Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber lieben kann man auch ohne Anmeldung.

Wenn man nur am Wochenende dort wohnt, dass liegt in Belgien sicher auch nicht der Lebensmittelpunkt (solange man nicht verheiratet ist). Steuerlich sehe ich da keine Auswirkungen (ob mit oder ohne Anmeldung). Aber vielleicht sieht die lokale Verwaltung das anders und dann muss man zeit- und nervenraubend argumentieren. Warum also schlafende Hunde wecken? Einfach die Wochenenden über als Besuch dort ohne jede Anmeldung liebend verbringen.
Gruß
Siggi
Ja da hast du sicher recht .... l
Aber wenn wir zusammen einen Mietvertrag unterschreiben müssen, muss ich dann bestimmt einen Wohnsitz dort haben ...
Aber vorerst werde ich in D gemeldet bleiben .... und zu Besuch dorthin fahren ....
lg Husar