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Land kaufen in Mexico

Verfasst: Di Jan 19, 2010 9:42 am
von Sonic_Muc
hallo zusammen, ich bin hier der neue ;)

ich trage mich - wie so viele - mit dem gedanken, meinen "lebensabend", finanziert durch (ausreichende) mieteinnahmen und/oder verkäufe von geerbten immobilien, im ausland zu verbringen.

nachdem ich leider schon festgestellt habe, daß die länder, denen mein primäres interesse gegolten hat (sprich: neuseeland bzw. kanada) mich und mein geld schlicht und einfach nicht haben wollen, suche ich jetzt nach geeigneten alternativen - und bevor irgendwelche unkenrufe kommen: ich plane definitiv nichts überstürztes, wenn mich ein land interessiert, werde ich es als tourist sicherlich zuerst mal ausgiebig kennenlernen, bevor ich mich um einen möglichen aufenthaltsstatus bemühe ... es bringt aber halt leider nichts, sich für ein land zu begeistern, in dem man als einwanderungswilliger eh keine/wenige chancen hat.


im falle mexico bin ich auf einer internetseite (die ich zu allem übel leider auch nicht abgespeichert habe und auch nicht mehr finde) auf die information gestossen, daß "ausländer" zwar land kaufen können, aber nicht in einem bestimmten bereich an der küste (waren es gar 50 km?) sowie (der vollständigkeit halber) auch in gewisser entfernung vom "eisernen vorhang" (30 km?)

daher würde ich mich freuen, wenn diese aussage hier von jemandem bestätige, oder wiederlegt würde - insbesondere auch in hinsicht auf die definition "ausländer". sprich: gilt das auch für inhaber von z.b. FM2-visa, etc....

weiterhin suche ich verlässliche informationen zum thema "wild campen" in mexico allgemein, sowie in der baja california im speziellen. wer sich hier auskennt oder geeignete links gefunden hat....bitte gerne ;)


so far, viele grüsse und einen schönen tag an alle,

jürgen

Re: Land kaufen in Mexico

Verfasst: Di Jan 19, 2010 11:22 am
von henry
Sonic_Muc hat geschrieben: ...daß "ausländer" zwar land kaufen können, aber nicht in einem bestimmten bereich an der küste (waren es gar 50 km?) sowie (der vollständigkeit halber) auch in gewisser entfernung vom "eisernen vorhang" (30 km?)
nichts leichter als das, sonic, du meinst die "eingeschraenkte zone".

dann schau doch beispielsweise mal in


http://www.efg-immo.com/ausland/html/laender/mexico.php


aber google hat noch soooooviel andere :lol:

Verfasst: Di Jan 19, 2010 2:58 pm
von rabiene
Vielleicht hilft die Seite ein wenig...wenn du runterscrollst kommen die immi-Visa..
http://www.mexperience.com/liveandwork/immigration.htm

oder hier.....
http://mexretire.com/life/visas

Verfasst: Di Jan 19, 2010 3:16 pm
von Sonic_Muc
ha! eingeschränkte zone. genau das wars :D

googel mal nach "mexico grundstück an der küste kaufen" oder sowas, und du wirst alles finden, nur keine infos über die eingeschränkte zone - und genau den begriff hatte ich eben vergessen ;)

danke dann mal in jedem fall - jetzt weiss ich wieder, wonach ich suchen muss ...wobei dein link eh vermutlich alle infos hat, die ich brauche ;)


@rabienne: thx auch dir, aber über die verschiedenen visas bzw. möglichkeiten des einwanderns hab ich mich schon ausreichend informieren können ;-)

Üblicherweise...

Verfasst: Di Feb 23, 2010 9:59 pm
von spassmusssein
...und auch in Mexico ist in restringierten Zonen (wo Kauf von "extrañeros" beschränkt/verboten ist) die übliche Variante eine Firmengründung. 80km am Küstenbereich war seinerzeit die mir gegebene Info.
Im Gegensatz zu abzockenden, Fremdenfeindlichländern wie Thailand, Nordkorrea Phillies eec. ist dies im Mittel- und Südamerikanischen Raum völlig legitim.
Ich gründe eine s.r.l. (vulgo "GmbH") oder s.a. (vulgo Aktiengesellschaft). Ich bin Haupteigner der Anteile (je nach Land zwischen 95% und 100%). Ich benötige allerdings (hohe Gefahr falls keine wahrenFreunde im Lande) einen einheimischen haftenden Geschäftsführer oder 3 Präsidenten (s.a.). Obacht, diese Personen können Dich ausbooten, zuminnerst solltest Du eine "unbeschränkte Generalvollmacht" der Führung "Deiner" Firma notariell beglaubigt haben.
Die juristische Person (so nennt man auch im Fremdsprechraum einen Firmenmantel) kann jederzeit jedweden Grunderwerb vornehmen, den ein Staatsbürger ebenso tätigen könnte.
Undschon...
p.d. Man sollte grössten Wert auf ausgefeilte Verträge legen die klarstellen, wer das Kaufkapitakl der Firma in welcher Leihart und mit welchen Bedingungen zur Verfügung stellte. Nicht nur aufGrund steuerlicher Klarheit.

Verfasst: So Jul 04, 2010 2:24 am
von vallartina
sehe diesen post leider erst jetzt - deshalb die Frage an den ursprünglichen Fragesteller: ist dies noch akut?

Verfasst: Di Jul 06, 2010 9:19 am
von Jupp
So lang ist das ja noch nicht her, da er sich ja ausgiebig vorher umschauen wollte, bin gespannt, ob er sich noch mal rührt.