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auswandern-arbeitserlaubnis?

Verfasst: So Feb 13, 2011 11:20 am
von juli1802
Hallo,

ich würde gerne mit meinem Mann (türke) wieder in die Türkei auswandern. Wir haben dort schonmal gelebt sind dann aber nach Deutschland gegangen. Ich bin deutsche und habe eine Tochter und mein Mann ist Türke. kann mir vielleicht jemand sagen ob ich immernoch eine Arbeitserlaubnisund eine aufenthaltsgenehmigung brauche obwohl ich mit einem Türken verheiratet bin?
Ich habe gehört das man auch wenn man mit einem Türken verheiratet ist eine Arbeitsgenehmigung braucht und mir wurde der Tipp gegeben in dem Fall die türkische Staatsangehörigkeit zu beantragen aber mit beibehaltung der deutschen Staatangehörigkeit. Weiß jemand da was drüber? Oder kann mir jemand sagen wo ich mich da erkundigen kann?

Vielen dank schonmal

Juli1802

Verfasst: So Feb 13, 2011 6:36 pm
von Siggi!
Hallo,

Herzlich Willkommen im Forum!

Sicher benötigst Du eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, aber als Ehefrau von einem Türken wird diese in der Türkei unproblematisch erteilt. Das ist nicht anders, als auch in den meisten Ländern dieser Welt: Ehegatten von Einheimischen sind immer priviligiert gegenüber anderen Ausländern.

Gruß
Siggi

P.S: Was mich ein wenig verwundert: Warum beantwortet Dein Mann Dir diese Fragen nicht nach einer kleinen Recherche im Internet?

Verfasst: Mo Feb 14, 2011 9:17 am
von juli1802
Hallo Siggi,

mein Mann hat es nicht so mit dem Internet :-) habe selber auch schon versucht zu recherchieren aber bin leider nicht so fündig geworden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Gruß Juli

tk Staatsbürgerschaft

Verfasst: Sa Jun 25, 2011 11:45 pm
von suna238
Hi,
man muss genau 5 Jahre in der Türkei gelebt haben. Für die rechnerei werden auch kurze Ferien in D abgezogen. Dann macht man einen Sprachtest und muss Fragen beantworten... Kann man schon machen wenn man ausreichend Türkisch kann, da sparte man sich viel Bürokratie. Ansonsten bekommst du natürlich alle Visa mit einem tk Mann...
LG Sonja

Verfasst: Sa Jun 25, 2011 11:47 pm
von suna238
ach warte mal...ich glaube, das gilt gar nicht wenn man mit einem Türken verheiratet ist... lass es trotzdem mal für alle anderen stehen:-)
LG Sonja