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Private Altersvorsorge im Ausland?

Verfasst: Mo Okt 10, 2011 10:45 am
von JoMay
Liebe Mitglieder,
ich habe mal eine spezielle Frage an euch.
Es wird immer dazu geraten, dass wir uns in Deutschland für das Alter privat vorsorgen sollen. Dafür hat man verschiedene Vorsorgeformen entwickelt, um jeden eine zusätzliche Rente zu gewährleisten.
Mich würde mal interessieren, ob man diese Zusatzrente auch im Ausland ausgezahlt bekommt, wenn man z. B. in die Schweiz auswandert. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?

Jochen

Verfasst: Mo Okt 10, 2011 11:17 am
von Siggi!
Zum Thema Rente und Ausland gibt es hier viele Infos:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Die Steuervorteile bei Riester sind bei Auswanderung außerhalb der EU und des EWR zurückzuzahlen. Bei Rürup sind die Beiträge steuerfrei, dafür wird die Rente bei Auszahlung versteuert. DE hat auch bei Auslandswohnsitz i.a. einen Besteuerungsanspruch, wie bei einer gewöhnlichen Altersrente auch.

Die Regelungen früher waren besser: Kapitallebensversicherung mit 12 jähriger Laufzeit, steuerfreie Auszahlung, keinerlei Bindung an irgendeinen Staat und keine Steuerprobleme bei Auswanderung oder auch bei Verbleib in der Heimat. Das Geld war nach 12 Jahren frei verwendbar. Die Beiträge wirkten (ähnlich wie bei Rürup) bei Selbständigen als Vorsorgeaufwendungen steuersenkend.

Bei mir persönlich ist eins sicher: Die Rente. Ich werde nämlich garantiert nie einen Cent erhalten, da ich nie auch nur einen Beitrag gezahlt habe. Das empfinde ich als Vorteil.

Gruß
Siggi

Verfasst: Mo Okt 10, 2011 8:46 pm
von kurtchen
Also eine Frage ob private Renten auch im Ausland bezahlt werden ist
ja noch nicht beantwortet.

Ich weiß es nur für Holland und Belgien: in beiden Ländern wird
die private Rente nicht nach Deutschland transferiert, was eine Schweinerei ist.Von wegen EU Recht. Sprich man muss sich in beiden
Ländern ein Bankkonto halten, dann geht es.

Ich vermute mal das das bei einem deutschen Rentenfonds etc. genauso
ist.

Deshalb wären weitere Infos prima.

Verfasst: Mo Okt 10, 2011 10:13 pm
von Siggi!
Wird so etwas allgemein geregelt? Muss man da nicht ganz konkret in den eigenen Vertragsbedingungen nachschauen? Ist das wirklich so wichtig, ob ein Konto notwendig ist, denn kostenfreie Girokonten sollten doch nicht das Thema sein. Gut vielleicht zahlt man dann ein paar Cent jeden Monat für die Überweisung, aber ist das wirklich ein Thema?

Ganz davon abgesehen: Es kann nie schaden ein Konto mehr, als eines zu wenig zu haben. Ich habe mal gerade gezählt, meine Frau und ich haben insgesamt 12 Konten bei 10 Banken in 6 Ländern (Geschäftskonten nicht mitgezählt, wenn ich mich im Kopf nicht verzählt habe).

Gruß
Siggi

Verfasst: Di Okt 11, 2011 12:09 am
von kurtchen
Tja, da wäre zu klären ob man ohne Wohnsitz in NL oder B überhaupt
ein Konto einrichtign kann ?

In NL braucht man zudem noch die Sofie Nummer, ohne die geht nichts.

Anders gefragt: kann man in D ein Girokonto haben ohne Wohnsitz hier ?

Verfasst: Di Okt 11, 2011 7:50 am
von Siggi!
Wo sollten wir wohl die Konten sonst herbekommen? Meinst Du, wir haben in allen 6 Ländern, wo wir ein Konto haben, auch einen Wohnsitz? Ich bin nur in UA gemeldet und weise diesen Wohnsitz auch immer nach. Ich will ja nicht der EU Quellenbesteuerung unterliegen. Die eine oder andere Bank (meist Direktbanken) eröffnen keine Konten für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU. Vergangenes Jahr hat mir eine Direktbank ein Konto in Luxemburg aus diesem Grund gekündigt. Aber letztlich ist das nur die Geschäftspolitik der Bank, gesetzlich steht dem nichts entgegen. Hier in UA gibt es keine Kontoeröffnung ohne Steuernummer. Aber die bekommt man auch als Tourist.

Gruß
Siggi