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Verfasst: So Mai 19, 2013 11:25 am
von Siggi!
edmund27 hat geschrieben:Die Chinesen verlangen für eine permanent Residents keine Kenntnisse der chinesischen Sprache. Hier sieht man , dass die schon weiter sind in Ihrer Entwicklung, wie wir.
Die Richtung der Entwicklung, die Du unterstellst ist falsch. Die Chinesen sind nicht schon weiter in ihrer Entwicklung, nein, sie sind noch nicht so weit. Einen Sprachnachweis fordern die allerwenigsten Länder. DE erst seit 2007. Das entspricht der Tendenz zu immer mehr Bürokratie, immer mehr Überwachung. Kurz: Man will immer mehr in das Leben des Einzelnen eingreifen, es ihm immer schwerer machen. Freiheit gibt es in der EU nicht mehr. Dafür musst Du auswandern.

Aber das Schimpfen auf DE bringt Euch nicht weiter. Klagen kurzfristig auch nicht. Du musst endlich handeln!

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Mai 30, 2013 3:35 pm
von justme81
Siggi! hat geschrieben:Einen Zweitwohnsitz in Österreich kann man nur dann haben, wenn der erste Wohnsitz auch in Österreich ist! Das gleiche gilt auch für DE!
Also ich lese jetzt seit gestern Nacht hier im Forum (sehr gelungen übrigens!) und stoße dann immer wieder auf Dinge wie obiges Zitat, die ich nicht kapiere :(

Ich habe seit über einem Jahr einen Zweitwohnsitz in Österreich und den Erstwohnsitz in D ?!? Wurde da bei mir was übersehen oder warum bin ich in einer Situation die es eigentlich garnicht gibt? :(

Verfasst: Do Mai 30, 2013 7:24 pm
von henry
justme81 hat geschrieben:warum bin ich in einer Situation die es eigentlich garnicht gibt? :(
deine Hoffnung truegt dich: du bist nicht in einer situation, die es nicht gibt, denn das geht ja nicht! Logisch, oder?

Und deshalb hast du in D eine Hauptwohnung und in Oesterreich auch eine Hauptwohnung - und wenn du nach Kolumbien kommst und dir da auch nur 1 Wohnung nimmst, dann hast du auch in Kolumbien eine Hauptwohnung.

Nimmst du dir aber nun in allen drei Laendern jeweils noch eine zweite Wohnung, dann hast du, o Wunder, in aller drei Laendern auch Zweitwohnungen.

Einfach, nicht?

Verfasst: Do Mai 30, 2013 8:48 pm
von Siggi!
Vielleicht kommst Du mit den Begriffen "Lebensmittelpunkt" und "Zweitwohnsitz" durcheinander?

Wie es Henry schon erklärt hat: 3 Länder, 3 Hauptwohnsitze. Aber nur 1 Lebensmittelpunkt, der aber aufgrund der Meldungen nicht erkennbar ist. Im Zweifelsfall zählen für die Feststellung des Lebensmittelpunkts viele Faktoren wie
- Anzahl der Aufenthaltstage pro Jahr
- Wohnsitz des Ehegatten
- Ort des Schulbesuchs der Kinder
- Mittelpunkt der privaten und ökonomischen Interessen
- etc.
Steuerlich kann der Begriff des Lebensmittelpunkts sehr wichtig sein.

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Mai 30, 2013 8:48 pm
von justme81
Jein, wobei ich jetzt noch einmal nachgeschaut habe und ich habe in der Tat hier keinen Zweitwohnsitz,ABER es ist auch kein Hauptwohnsitz, sondern ein Nebenwohnsitz...

Vielleicht einfach nur die falschen Bezeichnungen...
Also Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (welcher wohl irrtümlicher Weise als Zweitwohnsitz bezeichnet wird- wie auch von mir) geht.

Jetzt habe ich es also mit den 2 Hauptwohnsitzen immernoch nicht verstanden :(

Verfasst: Do Mai 30, 2013 8:54 pm
von Siggi!
Das gilt für DE:
Bei nur einem einzigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist dieser immer Hauptwohnsitz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)

Andere Länder mögen andere Meldegesetze haben.

Z.B. gibt es in UA nur einen Hauptwohnsitz. Ein Zwei- oder auch Nebenwohnsitz existiert nicht.

Hättest Du nur einen Nebenwohnsitz in AT, könntest Du dort kein KFZ anmelden. Hat man Dir eine Freizügigkeitsbescheinigung gegeben? Wenn nicht, dann wohnst Du gar nicht "richtig" in AT.

Gruß
Siggi

Verfasst: Do Mai 30, 2013 10:22 pm
von justme81
Ahhhhhhhhhhhhh ok! Ja klar!
Jetzt hats *klick* gemacht

Genau deswegen auch mein anderer Thread "jetzt is halt so"- weil ich ja endlich richtig hier wohnen möchte.

Danke!