Meldebehoerde verlangt neue Adresse fuer Abmeldung in D
Verfasst: Fr Nov 09, 2012 5:16 pm
Hallo allerseits,
bin vor kurzem in die Ukraine ausgewandert und wollte nun per Post meinen Wohnsitz in D bei meiner Gemeindeverwaltung abmelden. In dem Abmeldeformular habe ich als neuen Wohnort nur "Ukraine" angegeben.
Obwohl ich der Ansicht bin, das der Staat als Angabe genuegt, verlangt die Meldebehoerde in D nun die komplette Anschrift meines neuen Wohnsitzes. Hier ein Auszug aus der E-Mail von der Behoerde:
"Auf jeden Fall benötige ich für die Abmeldung nach wie vor das Abmeldeformular mit Ihrer Unterschrift sowie die Kopien des Passes Ihrer Frau und Ihres Personalausweises (diesen im Original,wenn es irgendwie möglich ist!). Die Aufforderung, die Wegzugsadresse anzugeben, stützt sich auf § 11 Abs. 1 Niedersächsischen Meldegesetz (NMG) i.V.m. §§ 22 Abs. 1 Nr. 12 NMG, der besagt, dass bei der Abmeldung Daten über gegenwärtige, frühere und zukünftige Anschriften erhoben werden dürfen."
Ich bin der Meinung, dass sich das genannte Gesetz nicht fuer Auswanderer gilt, da dort die Rede von "Einwohnern" (der BRD) ist.
Wer weiss mehr? Viele Gruesse
Knallfrosch
bin vor kurzem in die Ukraine ausgewandert und wollte nun per Post meinen Wohnsitz in D bei meiner Gemeindeverwaltung abmelden. In dem Abmeldeformular habe ich als neuen Wohnort nur "Ukraine" angegeben.
Obwohl ich der Ansicht bin, das der Staat als Angabe genuegt, verlangt die Meldebehoerde in D nun die komplette Anschrift meines neuen Wohnsitzes. Hier ein Auszug aus der E-Mail von der Behoerde:
"Auf jeden Fall benötige ich für die Abmeldung nach wie vor das Abmeldeformular mit Ihrer Unterschrift sowie die Kopien des Passes Ihrer Frau und Ihres Personalausweises (diesen im Original,wenn es irgendwie möglich ist!). Die Aufforderung, die Wegzugsadresse anzugeben, stützt sich auf § 11 Abs. 1 Niedersächsischen Meldegesetz (NMG) i.V.m. §§ 22 Abs. 1 Nr. 12 NMG, der besagt, dass bei der Abmeldung Daten über gegenwärtige, frühere und zukünftige Anschriften erhoben werden dürfen."
Ich bin der Meinung, dass sich das genannte Gesetz nicht fuer Auswanderer gilt, da dort die Rede von "Einwohnern" (der BRD) ist.
Wer weiss mehr? Viele Gruesse
Knallfrosch