Auswandern nach Istanbul (als Türke)
Moderator: Moderatoren
Auswandern nach Istanbul (als Türke)
Hey Leute,
finde das Forum echt super, Danke an die Macher.
ich bin türke (35), in deutschland geboren und besitze den türkischen Pass
und möchste gerne in meine Heimat auswandern. Ich arbeite seit 15 Jahren als Promoter, Veranstalter und Entertainer und würde gerne in Istanbul Fuss fassen.
Ich habe internationale Referenzen und Auslandserfahrungen, spreche fließend Deutsch, Türkisch und Englisch Akzentfrei.
Würde natürlich gerne in der Entertainment Branche arbeiten, will aber zunächst um die Stadt besser kennenzulernen etwas jobben. Ob über Zeitarbeit Firmen wie Manpower, Randstadt.
Hier nun meine Fragen:
1.- Gibt es als Auswanderer Geld vom Staat ? (bitte nicht lachen, hatte schon öfter sowas gehört..)
2.- Wie sieht es mit der Rente in Deutschland aus ? Kann ich meine Rentenbeiträge frühzeitig auszahlen lassen ?
3.- Gibt es Anlaufstellen, Vereine oder Institutionen in Istanbul wo man sich als Türke wenden kann ?
4.- Gibt es in Istanbul eine IHK wo man als Freiberufler sich beraten lassen kann ?
würde mich auf Tipps sehr freuen...
euer Malone..
finde das Forum echt super, Danke an die Macher.
ich bin türke (35), in deutschland geboren und besitze den türkischen Pass
und möchste gerne in meine Heimat auswandern. Ich arbeite seit 15 Jahren als Promoter, Veranstalter und Entertainer und würde gerne in Istanbul Fuss fassen.
Ich habe internationale Referenzen und Auslandserfahrungen, spreche fließend Deutsch, Türkisch und Englisch Akzentfrei.
Würde natürlich gerne in der Entertainment Branche arbeiten, will aber zunächst um die Stadt besser kennenzulernen etwas jobben. Ob über Zeitarbeit Firmen wie Manpower, Randstadt.
Hier nun meine Fragen:
1.- Gibt es als Auswanderer Geld vom Staat ? (bitte nicht lachen, hatte schon öfter sowas gehört..)
2.- Wie sieht es mit der Rente in Deutschland aus ? Kann ich meine Rentenbeiträge frühzeitig auszahlen lassen ?
3.- Gibt es Anlaufstellen, Vereine oder Institutionen in Istanbul wo man sich als Türke wenden kann ?
4.- Gibt es in Istanbul eine IHK wo man als Freiberufler sich beraten lassen kann ?
würde mich auf Tipps sehr freuen...
euer Malone..
zur Frage 1: Nein soviel ich weiß war das mal in den 80er eine einmalige sache von 10500,- DM. Wenn du Arbeitslos bist oder Sozialleistungen beziehst ist es durchaus möglich etwas Startkapital zu bekommen wenn du versicherst das du nicht mehr zurückkommst. Sachbearbeiter ansprechen.
zur Frage 2: Ja kannst du, aber nur dann wenn du für immer in die Türkei gehst.
zur Frage 3: Gegenfrage Anlaufstellen für was?
zur Frage 4: Gibt es , es gibt auch die Deutsch-Türkische IHK in Köln wo du vorab Informationen holen kannst http://www.dtr-ihk.de/
Gruß
zur Frage 2: Ja kannst du, aber nur dann wenn du für immer in die Türkei gehst.
zur Frage 3: Gegenfrage Anlaufstellen für was?
zur Frage 4: Gibt es , es gibt auch die Deutsch-Türkische IHK in Köln wo du vorab Informationen holen kannst http://www.dtr-ihk.de/
Gruß
re:Auswandern nach Istanbul (als Türke)
ich habe schon vor für immer in die Türkei zu gehen. Das ist schon mal Fakt.
das mit der IHK ist eine super sache, werde mich mal denen in Kontakt treten.
ich danke dir für die schnelle und gute Info..
LG
das mit der IHK ist eine super sache, werde mich mal denen in Kontakt treten.
ich danke dir für die schnelle und gute Info..
LG
Sorry, die Auskunft ist falsch. Man kann nur dann eine Rückerstattung der RV Beiträge beantragen, wenn man nicht (mehr) die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Zurückgezahlt werden nur die Arbeitnehmeranteile. Die Arbeitgeberanteile (also rund die Hälfte) sind verloren, es sei denn man hatte eine Nettolohnvereinbarung (was aber eher sehr selten vorkommt).Türkei-Experte hat geschrieben:zur Frage 2: Ja kannst du, aber nur dann wenn du für immer in die Türkei gehst.
Gruß
Siggi
Sorry, Deine Info ist falsch, wie es hier schon mehrfach im Forum steht. Es gibt immer wieder Fragen in diese Richtung und die Antwort ist immer diesselbe:
Ich hätte für die Zukunft eine große Bitte für solche sensitive Information: Nenn bitte immer die Quelle, damit man (relativ) sicher sein, hier keine falschen Infos zu geben.
Gruß
Siggi
Quelle: Deutsche RentenversicherungDeutsche Staatsangehörige
Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.
Ich hätte für die Zukunft eine große Bitte für solche sensitive Information: Nenn bitte immer die Quelle, damit man (relativ) sicher sein, hier keine falschen Infos zu geben.
Gruß
Siggi
Hallo Siggi,
Bitte auch die Fragen die gestellt werden richtig lesen der Fragesteller besitzt den türkischen Pass Er ist in deutschland geboren aber türkischer Staatsbürger !!!!! Somit kann er sich auszahlen lassen wenn er Deutschland sein rücken kehrt.
im übrigen gilt:
Verlegt der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland, so ist die Beitragserstattung zulässig,wenn
-keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung vorliegt
und
keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung besteht
und
seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind (Wartezeit)
Näheres in der Broschüre Nr. 26 der BfA: Die Beitragserstattung in das Ausland
Gruß
Bitte auch die Fragen die gestellt werden richtig lesen der Fragesteller besitzt den türkischen Pass Er ist in deutschland geboren aber türkischer Staatsbürger !!!!! Somit kann er sich auszahlen lassen wenn er Deutschland sein rücken kehrt.
im übrigen gilt:
Verlegt der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland, so ist die Beitragserstattung zulässig,wenn
-keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung vorliegt
und
keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung besteht
und
seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate verstrichen sind (Wartezeit)
Näheres in der Broschüre Nr. 26 der BfA: Die Beitragserstattung in das Ausland
Gruß
Bitte die eigenen Aussagen sorgfältig lesen. Die war falsch! Fehler kann jeder machen. Man sollte auch die Größe haben, diese zuzugeben...Türkei-Experte hat geschrieben:Das stimmt nicht ganz Siggi auch deutsche Staatsbürger können sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen...
Diese Berechtigung besteht aber für deutsche Staatsbürger immer, egal wo sie leben und gemeldet sind.keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung besteht
Was meinst Du wohl, wie viele Deutsche sich gern die RV auszahlen lassen würden, um mehr liquide Mittel für die Auswanderung zu haben. Dieses Thema wurde im Forum schon zu genüge behandelt (und der eine oder andere hat auch versucht die Beiträge erstatten zu lassen).
Wir legen hier wert auf fundierte Informationen. Wenn man etwas nicht genau weiß, ist es auch kein Problem, dann schreibt man einfach "meines Wissens". Was aber nicht geht: Offensichtliche Falschaussagen einstellen und diese dann noch verteidigen. Das solltest Du bitte überdenken.
Gruß
Siggi
also ich werde hier aus dem forum nicht ganz schlau...ich habe das gefühl das die mitglieder in antworten nach fehlern suchen... um dann den antwortenden einen draufzugeben oder irre ich mich?
1. war meine antwort für den fragesteller bestimmt der türkischer staatsbürger ist und somit das recht hast sich auszahlen zu lassen wenn er auswandert. also ist somit meine antwort korrekt und richtig !!!
2. bei deutschen staatsbürgern habe ich ganz eindeutig reingeschrieben das es nicht ganz so stimmt das auch da möglichkeiten gibt z.b wenn KEIN versicherungspflicht mehr besteht .
muss auch nicht nur bei der auswanderung sein, auch z.b Beamte die bei Ihren vorherigen tätigkeiten weniger als 5 Jahre (60 Monate) in die RV eingezahlt haben können einen antrag auf auszahlung stellen.
siehe dazu: § 210 SGB VI
also seid nicht so negativ, und wenn ich irgendwann nicht ganz genau weiß dann schreib ich das auch rein so wie bei der frage 1.
Gruß
1. war meine antwort für den fragesteller bestimmt der türkischer staatsbürger ist und somit das recht hast sich auszahlen zu lassen wenn er auswandert. also ist somit meine antwort korrekt und richtig !!!
2. bei deutschen staatsbürgern habe ich ganz eindeutig reingeschrieben das es nicht ganz so stimmt das auch da möglichkeiten gibt z.b wenn KEIN versicherungspflicht mehr besteht .
muss auch nicht nur bei der auswanderung sein, auch z.b Beamte die bei Ihren vorherigen tätigkeiten weniger als 5 Jahre (60 Monate) in die RV eingezahlt haben können einen antrag auf auszahlung stellen.
siehe dazu: § 210 SGB VI
also seid nicht so negativ, und wenn ich irgendwann nicht ganz genau weiß dann schreib ich das auch rein so wie bei der frage 1.
Gruß
Rente Auszahlen, Doppeltstaatsbürger, Deutsche abgeben?
Hi,
ich lebe seit 1973 in BRD u. besitze seit 1993 die Doppeltstaatsbürgerschaft u. habe schon 29 Versicherungsjahre.
Muss ich bei Auswanderung in die Türkei die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben um die Rentenbeiträge mir auszahlen zu lassen?
Zitat: Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.
Deshalb denke ich, ja ich muss die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.
Ist dass von mir so richtig gedacht?
Gibt es Gründe die in meinem Fall gegen die Möglichkeit der Auszahlung sprechen?
Erlischt die Möglichkeit der Auszahlung mit 35 Versicherungsjahren?
Gruss
ich lebe seit 1973 in BRD u. besitze seit 1993 die Doppeltstaatsbürgerschaft u. habe schon 29 Versicherungsjahre.
Muss ich bei Auswanderung in die Türkei die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben um die Rentenbeiträge mir auszahlen zu lassen?
Zitat: Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.
Deshalb denke ich, ja ich muss die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.
Ist dass von mir so richtig gedacht?
Gibt es Gründe die in meinem Fall gegen die Möglichkeit der Auszahlung sprechen?
Erlischt die Möglichkeit der Auszahlung mit 35 Versicherungsjahren?
Gruss
Hallo Kaya,
kläre solche Dinge doch die direkt mit dem Versicherungsträger ab, bevor Du irgendetwas in diese Richtung unternimmst. Solange Du Deutscher Staatsbürger bist, gibt es in jedem Fall keine Möglichkeit der Auszahlung.
Wichtig ist dabei:
1. Du bekommst nur die Arbeitnehmeranteile zurück, wenn nicht der exotische Fall einer Nettolohnvereinbarung vorliegt. Die Arbeitgeberanteile (also rund 50% aller Beiträge) sind dann verloren.
2. Es gibt keinerlei Verzinsung und keinerlei Inflationsausgleich.
Nach so vielen Beitragsjahren, solltest Du Dir ausrechnen lassen, wie hoch Dein Rentenanspruch ist. Vermutlich wäre es günstiger, die deutsche Rente in der Türkei zu beziehen.
Gruß
Siggi
kläre solche Dinge doch die direkt mit dem Versicherungsträger ab, bevor Du irgendetwas in diese Richtung unternimmst. Solange Du Deutscher Staatsbürger bist, gibt es in jedem Fall keine Möglichkeit der Auszahlung.
Wichtig ist dabei:
1. Du bekommst nur die Arbeitnehmeranteile zurück, wenn nicht der exotische Fall einer Nettolohnvereinbarung vorliegt. Die Arbeitgeberanteile (also rund 50% aller Beiträge) sind dann verloren.
2. Es gibt keinerlei Verzinsung und keinerlei Inflationsausgleich.
Nach so vielen Beitragsjahren, solltest Du Dir ausrechnen lassen, wie hoch Dein Rentenanspruch ist. Vermutlich wäre es günstiger, die deutsche Rente in der Türkei zu beziehen.
Gruß
Siggi