Rechte & Pflichten bei doppelter Staatsbürgerschaft?

Spanien und Kanarische Inseln

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manolo
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Rechte & Pflichten bei doppelter Staatsbürgerschaft?

Beitrag: # 25355Beitrag manolo »

Hallo zusammen,

habe euch über google gefunden und bin neu hier. Mein Name ist Manuel, ich bin 28 und habe die doppelte Staatsbürgerschaft. Mein Plan ist es, in Spanien zu arbeiten und zu leben.

Bisher habe ich zwar seit vielen Jahren den spanischen Pass an der Wand hängen, aber mir noch nie Gedanken darüber gemacht, welche Vor- und Nachteile mir dadurch entstehen. Was habe ich eigentlich für Rechte und Pflichten?

Pflichten sind mir bekannt:
- ich kann / muss wählen

Vorteile:
- einfacher Arbeiten in Spanien

Nachteile:
- doppelte Musterung (damals)


Aber was habe ich denn noch für Möglichkeiten? Durch Unterschiedliche Nachnamen in beiden Ausweisen, sollten doch bestimmte Dinge möglich sein.


1) In Spanien gibt es weit aus mehr Zinsen auf ein Tagegeldkonto. a) Habe ich dort auch einen zusätzlichen "Steuerfreibetrag" b) und ist es mir möglich mein Geld dort anzulegen? c) Kann der deutsche Staat an dieses Geld ran für den Fall von Arbeitslosigkeit usw? (das Spanische Konto läuft schließlich unter einem anderen Doppelnachnamen)?

2) Was für Behördengänge stehen mir in Spanien bevor wenn ich dort arbeiten möchte? Leben kann ich in einem Haus bei meiner Familie, das Wohnungsproblem besteht also nicht sofort.

3) a) Was passiert mit meiner Rente in Deutschland? Habe ich Nachteile durch einen Wechsel? b) Wie viel komplizierter wird es mit der Rente wenn ich nach 5 Jahren wieder zurück komme?

4) Wie läuft es mit Direktversicherungen / Rentenversicherungen die ich zusätzlich abgeschlossen habe weiter?

5) Nach dem BILD-HartzIV/Polen-Bericht stelle ich mir Fragen, ob sich manche Leute in Deutschland / Spanien mit Doppelausweisen illegal an den Kassen bedienen: Ist es möglich, aufgrund der doppelten Nachnamen, Arbeitslosengeld / HartzIV o. ä. zu erschleichen? Da wird es doch hoffentlich Gesetzte / Regelungen geben?!

6) Habt ihr einen Buchtipp oder Beratungsstelle die ihr mir empfehlen könnt?`Reicht ein Besuch beim Konsulat zur Informationssammlung auf oder sollte man mal einen Anwalt mit Spezialisierung aufsuchen um sich beraten zu lassen?

Ein ganz schöner Fragenkatalog, aber vielleicht habt ihr die ein oder andere Antwort.

Schöne Grüße & Vielen Dank vorab

Manuel
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Siggi!
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Beitrag: # 25356Beitrag Siggi! »

1a) Habe ich dort auch einen zusätzlichen "Steuerfreibetrag".
Zur Versteuerung s. DBA Spanien
http://www.lemaitre.de/spanien.html
1b) und ist es mir möglich mein Geld dort anzulegen?
Das Darf jeder
1c) Kann der deutsche Staat an dieses Geld ran für den Fall von Arbeitslosigkeit usw?
Die Abgabe einer falschen eidesstattliche Erklärung über die Vermögensverhältnisse ist in jedem Fall eine Straftat, unabhängig von der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Geld in der EU zu "verstecken" ist zudem eine ziemlich dumme Idee.
3) a) Was passiert mit meiner Rente in Deutschland? Habe ich Nachteile durch einen Wechsel? b) Wie viel komplizierter wird es mit der Rente wenn ich nach 5 Jahren wieder zurück komme?
Innerhalb der EU ist dies kein Problem. Die Berechnung der Rente vereinfacht sich dadurch natürlich nicht.
4) Wie läuft es mit Direktversicherungen / Rentenversicherungen die ich zusätzlich abgeschlossen habe weiter?
Kann man nicht generell beantworten, da es keine einheitlichen Bedingungen gibt. Man muss bei jeder einzelnen Versicherung nachfragen, ob sie im Falle der Auswanderung weiter bestehen kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
5) Ist es möglich, aufgrund der doppelten Nachnamen, Arbeitslosengeld / HartzIV o. ä. zu erschleichen?
Um Missbrauch keinen Vorschub zu leisten, werden ich derartige Fragen nicht beantworten.
6) Habt ihr einen Buchtipp oder Beratungsstelle die ihr mir empfehlen könnt?
Das findet man unter Linktipps.
http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_53852 ... __nnn=true

Gruß
Siggi
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Mexico
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Beitrag: # 25360Beitrag Mexico »

Zitat:
5) Ist es möglich, aufgrund der doppelten Nachnamen, Arbeitslosengeld / HartzIV o. ä. zu erschleichen?

Um Missbrauch keinen Vorschub zu leisten, werden ich derartige Fragen nicht beantworten.

Missbrauch von mehreren Staatsbürgerschaften kann zum Verlusst der Nationalität führen .

Günni
Amish
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Beitrag: # 25590Beitrag Amish »

@ Mexico:

Wer kraft Geburt Deutscher ist, kann diese Staatsbürgerschaft NICHT aberkannt bekommen, den Fall der normalen Verlustbestimmungen (z.B. durch die Annahme einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln) mal ausgenommen!
manolo
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Beitrag: # 25593Beitrag manolo »

Aber vermutlich geht die spanische dann flöten ;) Und so ganz ohne Strafe wird man für solche Aktionen sicher auch nicht auskommen - was auch SInn macht.
Amish
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Beitrag: # 25602Beitrag Amish »

Wie das mit der spanischen Staatsbürgerschaft geregelt ist, weiß ich nicht. Aber im Prinzip gilt die EU-weite Regelung, dass man mehrere EU-Staatsbürgerschaften haben darf, auch in Spanien. Es macht nämlich rechtlich bis auf wenige Ausnahmen innerhalb der EU sowieso keinen großen Unterschied mehr, welche Staatsbürgerschaft man besitzt.
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Mexico
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Beitrag: # 25607Beitrag Mexico »

Das sagt ja auch keiner das man nicht mehrere Nationalitäten haben kann. Soll Leute geben die 5 oder 6 Nationalitöten haben .
Solltest du blödsinn bzw Straftaten aufgrund deiner Staatsangehörigkeiten machen kann man dir dieses unterbinden und deine Nationalität entziehen und gegebenfalls auch ausweisen aus dem Land .

Naja und ob es unterschiede in EU Ländern gibt bezüglich der Nationalitäten!

Du kannst ja mal auf irgend ein Amt in einem EU Land gehen und dir dein Harz4 beantragen ....
Da wirst du schon den ersten unterschied feststellen ob es was ausmacht zwischen Deutsch oder irgend eine andere Nationalität.
Günni
Amish
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Beitrag: # 25608Beitrag Amish »

Hallo Günni,

du würfelst da mehrere Dinge durcheinander.

1.) Was sollen denn deiner Meinung nach Straftaten aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit sein? Solche Tatbestände kenne ich weder im StGB noch sonst in einem deutschen Gesetz.

2.) Was soll denn deiner Meinung nach unterbunden werden? Dass man Staatsbürger eines bestimmten Landes sein darf? Da hat eine ausländische Behörde nix mitzureden, außer eben das Land, dessen Bürger man ist. Und weder Spanien noch Deutschland ENTZIEHT die Staatsangehörigkeit!!!! So etwas gibt es im europäischen Rechtsraum m.W. nirgends (vllt. früher in Deutschland, wenn man Jude oder artverwandten Blutes war).

3.) Es macht rechtlich innerhalb der EU überhaupt keinen Unterschied, welche Staatsangehörigkeit man hat, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bestimmte öffentliche Ämter, aktives und passives Wahlrecht, etc.). In allen anderen Bereichen sind EU-Bürger einem Inländer gleichgestellt.

4.) Dir ist schon klar, dass Hartz IV eine rein deutsche Angelegenheit ist?
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Mexico
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Beitrag: # 25609Beitrag Mexico »

Amish hat geschrieben:@ Mexico:

Wer kraft Geburt Deutscher ist, kann diese Staatsbürgerschaft NICHT aberkannt bekommen, den Fall der normalen Verlustbestimmungen (z.B. durch die Annahme einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung vom Bundesverwaltungsamt in Köln) mal ausgenommen!
Da will ich dir nur sagen :
Wenn du dich etwas ungeschickt anstellst kannst du sogar Staatenlos werden !!!
Günni
Amish
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Beitrag: # 25613Beitrag Amish »

Die Chance als Deutscher staatenlos zu werden, geht gegen Null. ;-)

@ Mexico:

Kennst du dich überhaupt mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus oder woher beziehst du deine vagen Informationen zu dieser Materie?

zur allgemeinen Information:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
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Mexico
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Beitrag: # 25618Beitrag Mexico »

Amish hat geschrieben:Die Chance als Deutscher staatenlos zu werden, geht gegen Null. ;-)
Vieleicht solltest du auch mal einen Blick in Gesetzbücher schauen die dafür zuständig sind !
Wieso gibt dir das Bundesverwaltungamt immer den Rat bei den Erwerb einer Nationalität darauf zu achten das sie nicht Staatenlos werden .
Kannst ja mal Googlen "staatenlose" da wirst du überrascht sein wie viele es gibt .


@ Mexico:

Kennst du dich überhaupt mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus oder woher beziehst du deine vagen Informationen zu dieser Materie?
Schaue mal ins StAG nach ; ab §17

zur allgemeinen Information:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
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Mexico
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Beitrag: # 25619Beitrag Mexico »

Amish hat geschrieben:Hallo Günni,

du würfelst da mehrere Dinge durcheinander.

1.) Was sollen denn deiner Meinung nach Straftaten aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit sein? Solche Tatbestände kenne ich weder im StGB noch sonst in einem deutschen Gesetz.
Der Missbrauch durch mehreren Nationalitäten.
Als Beispiel wie du am Anfang geschrieben hast : "Erschleichen von Harz 4 "


2.) Was soll denn deiner Meinung nach unterbunden werden? Dass man Staatsbürger eines bestimmten Landes sein darf? Da hat eine ausländische Behörde nix mitzureden, außer eben das Land, dessen Bürger man ist. Und weder Spanien noch Deutschland ENTZIEHT die Staatsangehörigkeit!!!! So etwas gibt es im europäischen Rechtsraum m.W. nirgends (vllt. früher in Deutschland, wenn man Jude oder artverwandten Blutes war).
Dazu gebe ich dir nur das Beispiel von den 17 Jahre alten Deutschtürken vor +- 5 Jahren den man wieder zurück in die Türkei geschickt hat

3.) Es macht rechtlich innerhalb der EU überhaupt keinen Unterschied, welche Staatsangehörigkeit man hat, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bestimmte öffentliche Ämter, aktives und passives Wahlrecht, etc.). In allen anderen Bereichen sind EU-Bürger einem Inländer gleichgestellt.
Man hat sich den Gesetzen in dem jeweiligen Land wo man sich grade aufhält immer anzupassen (und jedes Land ,auch EU hat andere Gesetze).
Wenn man diese nicht beachtet fliegt man auch mal ganz schnell raus,wenn man mehrere Nationalitäten hat


4.) Dir ist schon klar, dass Hartz IV eine rein deutsche Angelegenheit ist?
Dieses sollte auch nur ein Beispiel sein.
Amish
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Beitrag: # 25621Beitrag Amish »

Mexico hat geschrieben:
Amish hat geschrieben:Die Chance als Deutscher staatenlos zu werden, geht gegen Null. ;-)
Vieleicht solltest du auch mal einen Blick in Gesetzbücher schauen die dafür zuständig sind !
Wieso gibt dir das Bundesverwaltungamt immer den Rat bei den Erwerb einer Nationalität darauf zu achten das sie nicht Staatenlos werden .
Kannst ja mal Googlen "staatenlose" da wirst du überrascht sein wie viele es gibt .


@ Mexico:

Kennst du dich überhaupt mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz aus oder woher beziehst du deine vagen Informationen zu dieser Materie?
Schaue mal ins StAG nach ; ab §17

zur allgemeinen Information:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Das Bundesverwaltungsamt in Köln gibt deshalb den Rat, weil man durch die Annahme einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft (+ weiterer Ausnahmen) und ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Durch den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft wird man aber NICHT staatenlos, sondern man hat ja dann (mindestens) die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates!

Im Übrigen enthält der § 17 StAG nur eine Auflistung der Gründe, weshalb man die deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Jeder dieser Punkte ist dann in den ff §§ näher beschrieben. Und der Grundtenor ist, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann verliert, wenn man mindestens eine andere Staatsbürgerschaft hat bzw. diese einem zugesichert wird. Und selbst, wenn die ausländische Staatsbürgerschaft doch nicht erworben wurde, dann greift der §24 StAG. Sollte dann die Jahresfrist verstrichen sein, kann man als ehemaliger Deutscher eine sofortige Einbürgerung beantragen (§13 StAG). Man muss nach deutschem Recht und als (ehemaliger) Deutscher nicht staatenlos werden, es sei denn, man legt es mit Absicht darauf an. ;-)
Amish
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Beitrag: # 25622Beitrag Amish »

Mexico hat geschrieben:
Amish hat geschrieben:Hallo Günni,

du würfelst da mehrere Dinge durcheinander.

1.) Was sollen denn deiner Meinung nach Straftaten aufgrund einer bestimmten Staatsangehörigkeit sein? Solche Tatbestände kenne ich weder im StGB noch sonst in einem deutschen Gesetz.
Der Missbrauch durch mehreren Nationalitäten.
Als Beispiel wie du am Anfang geschrieben hast : "Erschleichen von Harz 4 "


Einen solchen Straftatbestand kenne ich nicht, der als Folge den Entzug einer oder gar der deutschen Staatsangehörigkeit (auch im Falle von Mehrfachbürgern) zur Folge hat. Aber vielleicht kannst du deine Behauptung mit einem entsprechenden § belegen, sofern du ihn jemals in deutschen Gesetzen finden wirst. ;-)

2.) Was soll denn deiner Meinung nach unterbunden werden? Dass man Staatsbürger eines bestimmten Landes sein darf? Da hat eine ausländische Behörde nix mitzureden, außer eben das Land, dessen Bürger man ist. Und weder Spanien noch Deutschland ENTZIEHT die Staatsangehörigkeit!!!! So etwas gibt es im europäischen Rechtsraum m.W. nirgends (vllt. früher in Deutschland, wenn man Jude oder artverwandten Blutes war).
Dazu gebe ich dir nur das Beispiel von den 17 Jahre alten Deutschtürken vor +- 5 Jahren den man wieder zurück in die Türkei geschickt hat

Und was willst du damit sagen? Der von der Presse genannte "Mehmet" war NUR Bürger der Türkei mit Aufenthaltstitel in Deutschland! Er wurde NUR abgeschoben, was allerdings gar nicht ginge, wäre er noch zusätzlich Deutscher gewesen, was er aber nicht war!


3.) Es macht rechtlich innerhalb der EU überhaupt keinen Unterschied, welche Staatsangehörigkeit man hat, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bestimmte öffentliche Ämter, aktives und passives Wahlrecht, etc.). In allen anderen Bereichen sind EU-Bürger einem Inländer gleichgestellt.
Man hat sich den Gesetzen in dem jeweiligen Land wo man sich grade aufhält immer anzupassen (und jedes Land ,auch EU hat andere Gesetze).
Wenn man diese nicht beachtet fliegt man auch mal ganz schnell raus,wenn man mehrere Nationalitäten hat


Richtig! Da stimme ich dir voll und ganz bei! Man muss immer die Gesetze beachten, in wessen Jurisdiktion man sich aufhält.

4.) Dir ist schon klar, dass Hartz IV eine rein deutsche Angelegenheit ist?
Dieses sollte auch nur ein Beispiel sein.
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